WICHTIG: save the date! Ab dem 26. Mai 2025 PROTEST-CAMP vor
dem BUNDESVERFASSUNGSGERICHT!

 Willkommen auf der von der deutschen Justiz
sicherlich ungeliebtesten Internetseite!

Liebe Mitbürger:Innen,

ist es gerecht, ja hinnehmbar, dass die Justiz unter vorsätzlichem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes, Art. 3 I GG, sich vorsätzlich strafbar gemacht habende Richter und Staatsanwälte ohne Rechtsgrundlage straffrei stellt, während die exakt gleichen Justizvertreter* zeitgleich, im exakt gleichen Fall, vorsätzlich einseitig nur gegen uns Bürger strafrechtlich vorgehen?

Sind also Sie, ich, wir Bürger plötzlich vor Recht und Gesetz weniger wert als Richter und Staatsanwälte? Stehen also Richter und Staatsanwälte vor Recht und Gesetz ÜBER uns Bürgern?

Auf Basis welchen Gesetzes oder Rechtsgrundsatzes verstieß und verstößt, sowohl die hessische Justiz, als auch das Bundesverfassungsgericht, seit 5 Jahren fortgesetzt vorsätzlich gegen den verbrieften Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 I GG) unseres Grundgesetzes? Und mit welchem Recht stellt die hessische Justiz und unser BVerfG das bloße Interesse von Richtern und Staatsanwälten, für ihre begangenen Straftaten strafrechtlich nicht verfolgt zu werden, ÜBER die falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte von uns Bürgern? Sind wir Bürger denn vor dem Gesetz plötzlich weniger wert, als Richter und Staatsanwälte? Also mit welchem Recht verstoßen die benannten Justizstellen fortgesetzt gegen Art. 3 I GG?

In dem unsere aktuelle Demonstration vor dem Bundesverfassungsgericht ausgelöst habenden Fall, welcher mit einem vorsätzlich begangenen Prozessbetrug (§ 263 StGB) des Landgerichts Wiesbaden zugunsten der geklagt habenden Prozesspartei begonnen hat, deckte (§ 257 StGB) anschließend die Strafjustiz eines ganzen Bundeslandes = Hessen, kollektiv zwischen allen Instanzen verabredet, den vorsätzlich vom LG Wiesbaden zu unseren Lasten begangenen Prozessbetrug, § 263 StGB.

Einen Prozessbetrug des Gerichts, welchen das Gericht zur Begünstigung ihrer geklagt habenden Verwandten begangen hat, um zu verhindern, dass diese klagenden Verwandten des erkennenden Gerichts an meine Mandantin einen Schadensersatzanspruch in Millionenhöhe bezahlen müssen.

Haben wir denn nicht alle gelernt, dass niemand über dem Gesetz steht? Auch keine Richter und Staatsanwälte! 

Und haben wir denn nicht alle ebenso gelernt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes, Art. 3 I GG, gegenüber allen Bürgern dieses Landes gilt? Dass also für und zulasten aller Bürger dieses Landes der Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 I GG, verpflichtend von der Justiz anzuwenden ist?

EXAKT hiergegen verstieß und verstößt seit 5 Jahren "kollektiv" die fallbezogen gesamte hessische Justiz und unser aller Bundesverfassungsgericht. Die fallbezogen von den hessischen Richtern und Staatsanwälten vorsätzlich und amtsausführend begangenen Straftaten werden von der hessischen Justiz und dem Bundesverfassungsgericht einfach nicht bearbeitet, was menschenrechtsverletzend ist, vgl. Art. 1 II GG. Und dies trotz der Tatsache, dass alle vom Unterfertigenden angezeigten Straftaten der benannten Amtspersonen unwiderlegbar bewiesen sind.

Ist ein solch kollektiv verabredetes Fehlverhalten der hessischen Justiz, welches ja in seiner Folgewirkung uns Bürgern jeden Zugang zu rechtsstaatlicher Hilfe und zu einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren verschließt, gerecht, bzw. von uns Bürgern hinzunehmen?

Liebe Mitbürger:Innen, sind wir Bürger dieses Landes denn vor Recht und Gesetz "weniger wert" als Richter und Staatsanwälte? 

Und wenn wir diese Frage mit "nein" beantworten sollten, mit welchem Recht begeht dann die hessische Justiz und unser aller Bundeesverfassungsgericht dennoch fortgesetzt diese tatsächliche und rechtliche Bevorzugung von sich strafbar gemacht habenden Richtern und Staatsanwälten zulasten von uns Bürgern? 

Hiergegen richtet sich unser demonstrierender Protest. Gegen diese fortgesetzt unter Verstoß gegen Art. 3 I GG begangene Ungleichbehandlung durch hessischen Justiz und unser aller Bundesverfassungsgericht, zugunsten von sich strafbar gemacht habenden hessischen Richtern und Staatsanwälten und zulasten von uns Bürgern.

Unser Grundgesetz bestimmt dazu: "WEHRET DEN ANFÄNGEN!"   WEHREN Sie sich MIT!

FÜR Rechtsstaat und Demokratie!
GEGEN ein NATIONALSOZIALISTISCH urteilendes
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT,

welches uns Bürgern vorsätzlich und strafbar unsere Grund- und Menschenrechte stiehlt, um eine strafrechtliche VERFOLGBARKEIT von sich beweisüberführt STRAFBAR gemacht habenden Richtern* und Staatsanwälten* grundgesetzwidrig VEREITELN zu können. Denn zur Erreichung dieses strafbaren Zieles, verstieß und verstößt die hessische Justiz und unser aller Bundesverfassungsgericht u.a. sowohl gegen das Menschenrecht aus Art. 1 II GG, als auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 I GG, flankierend begleitet u.a. von den Straftaten der Begünstigung, § 257 StGB, und der Strafvereitelung im Amt, §§ 258a, 258 StGB.

Wollen Sie dies? Wollen wir, Sie, ich, wir Bürger, dass in Deutschland Richter und Staatsanwälte über dem Recht stehen? Ja sogar über unser aller GRUNDGESETZ stehen?

Bitte gestatten Sie mir kurz die Erläuterung der gewählten Formulierung: "NATIONALSOZIALISTISCH urteilendes BVerfG":

Bitte vergegenwärtigen Sie sich: welchen – praktischen, verletzend gefühlten – Unterschied macht es für uns Bürger*,

      I.         wenn wir keinen Rechtsstaat, kein Grundgesetz, keine Grund- und Menschenrechte „geschrieben“ haben, (= Rechtszustand unter den Nationalsozialisten von 1933 – 1945), ODER      II.         ob wir zwar all diese Rechte und Werte „geschrieben“ haben, die Justiz sie aber – trotz Falleinschlägigkeit – nicht anwendet. ( = Rechtszustand in der BRD im Jahr 2025!)

Völlig richtig! Beide Fallvarianten führen zum exakt gleichen Ergebnis. 
Denn in beiden Fällen sind wir Bürger* unserer Grund- und Menschenrechte tatsächlich und spürbar beraubt; beraubt von der Justiz! Und in beiden Fallvarianten kann der Staat, vorsätzlich verletzend, in unsere bürgerseitigen Grund- und Menschenrechte eingreifen, ohne dass wir hiergegen rechtsstaatlich auch nur das Geringste, uns schützend, ausrichten können.

Aus diesen beiden gewichtigen Gründen, "Art. 3 I GG und der vorsätzlichen Nichtanwendung falleinschlägig geschriebener Grund- und Menschenrechte der hessischen Justiz und des Bundesverfassungsgerichts," protestieren wir hier, direkt vor dem Bundesverfassungsgericht, welches zentral für diesen grundgesetzwidrigen Eingriff der hessischen Justiz in unsere bürgerseitigen Grund- und Menschenrechte verantwortlich ist. Insbesondere Frau BVerfG-Vizepräsidentin Dr. König!

Gemäß Art. 1 Abs. 2 GG sind unsere bürgerseitig verbrieften Grund- und Menschenrechte „unverletzlich“ und „unveräußerlich“. èWarum verletzt aber dann fortwährend die hessische Justiz, strafbar gedeckt, § 257 StGB, durch unser aller Bundesverfassungsgericht, dennoch fortgesetzt die falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte von uns Bürgern? Und dies sogar vorsätzlich! 

„Fehler“ sind menschlich und meist entschuldbar. Werden jedoch Grund- und Menschenrechte „institutionell“ und von der falleinschlägig gesamten hessischen Justiz und unserem Bundesverfassungsgericht vorsätzlich verletzt, ist das kein entschuldbarer „Fehler“ mehr. Sondern dann handelt es sich um einen offen demokratiegefährdenden Angriff der Justiz auf unseren Rechtsstaat und unsere bürgerlichen Grund- und Menschenrechte.

Und für diesen Fall bestimmt unser Grundgesetz ausdrücklich: „WEHRET DEN ANFÄNGEN!“.
Dieser grundgesetzlichen Aufforderung der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes an uns Bürger* folgen wir mit vorliegend stattfindendem PROTEST vor dem Bundesverfassungsgericht.

WEHREN Sie sich MIT, liebe Mitbürger*!

FÜR Rechtsstaat, Grundgesetz, unsere bürgerseitigen Grund- & Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Freiheit! Und gegen eine hessische Justiz und gegen ein Bundesverfassungsgericht, welches all diese wesentlichen Werte für unser gesellschaftliches Zusammenleben – zudem geschichtsvergessen – opfert, um eine strafrechtliche Verfolgung von sich beweisüberführt strafbar gemacht habenden Richtern* und Staatsanwälten* - vorsätzlich strafbar, sowie vorsätzlich grund- und menschenrechtsverletzend – unmöglich zu machen.

Zudem, so bittte ich Sie höflich sich konkret einmal folgende Fragestellungen zu vergegenwärtigen:

I. Wer „urteilt“ und nach welchem „Regularien“, wenn die Justiz „urteilend“ zwingend anzuwendendes und geschriebenes „Recht und Gesetz“, unter Einschluss der falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte von uns Bürgern, vorsätzlich missachten und durch richterliche Justizwillkür ersetzen kann und darf?

Erkennen Sie den nicht gleichfalls, in welch gefährliches und rechtsstaatsgefährdendes Fahrwasser wir uns begeben, wenn wir es der hessischen Justiz und dem BVerfG gestatten, falleinschlägiges Recht und Gesetz zu missachten und durch angewandte Justizwillkür zu ersetzen?

Wollen wir Mitbürger* tatsächlich, dass sich diese demokratiegefährdenden Entwicklungen bei uns fortsetzen? Strafbar und korrupt begünstigt durch die hessische Justiz und unser BVerfG?

II. Wer entscheidet, wenn nicht unser geschriebenes „Recht und Gesetz“, WANN (aus Sicht der Justiz) ein Fall vorliegt, welcher die fallbezogen vorsätzliche Verletzung unserer falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte justizwillkürlich gestattet, und WANN nicht?

Das Bundesverfassungsgericht? Nein!, denn damit würde sich das Bundesverfassungsgericht über das geschriebene und falleinschlägige „Recht und Gesetz“ stellen können und dürfen. 

Doch in einem „Rechtsstaat“ steht niemand über dem Gesetz. Also weder die hessische Justiz, noch unser aller Bundesverfassungsgericht.

III. Wollen Sie, ich, wir Bürger, dass Richter und Staatsanwälte sich jederzeit über das geschriebene Recht, trotz Falleinschlägigkeit, justizwillkürlich hinwegsetzen können? Und wo führt uns eine so ausgeübte Justizpraxis hin?

IV. Als Rechtsanwalt stellt sich mir die ganz konkrete Frage: "Wie kann ich noch ruhigen Gewissens Mandate von Bürgern annehmen, die - hessische - Erfahrung gemacht habend, dass Richter und Staatsanwälte, laut BVerfG-Entscheidung, falleinschlägiges Recht und Gesetz vorsätzlich und sanktionslos missachten und durch Justizwillkür ersetzen dürfen?

Denn auch als Rechtsanwalt kann ich meine Mandantschaft nur dann erfolgreich vor Gericht vertreten, wenn sich das erkennende Gericht an das falleinschlägige und geschriebene Recht und Gesetz hält; bzw. verlässlich halten muss.

V. Ist Deutschland unter diesen Umständen tatsächlich noch ein „Rechtsstaat“?

NEIN! Denn in einem „Rechtsstaat“ darf sich auch die Justiz nicht über das geschriebene „Recht und Gesetz“ hinwegsetzen und stellen; was dennoch die hessische Justiz und das Bundesverfassungsgericht im zugrundeliegenden Fall wiederholt vorsätzlich, sowie grund- und menschenrechtsverletzend getan hat. Zur strafbaren Begünstigung, § 257 StGB, von sich im Amt vorsätzlich strafbar gemacht habenden Richtern* und StAen*!

Liebe Mitbürger:Innen, hier findet, abseits aller öffentlichen Wahrnehmung, ein Abbau unseres „Rechtsstaates“ durch die Justiz statt, welcher die bedingungslose Gültigkeit und Anwendbarkeit unserer geschriebenen Grund- und Menschenrechte, durch die Justiz, für jetzt und für die Zukunft konkret in Frage stellt. Und eine Entwicklung, welche Richter und Staatsanwälte über Recht und Gesetz, sowie über unsere bürgerseitig verbrieften Grund- und Menschenrechte stellt. Dies macht uns Bürger* - grundrechtlich - zu Bürgern zweiter Klasse.

Deshalb WEHREN WIR UNS, für Erhalt unserer bürgerlichen Grund- und Menschenrechte, und gegen eine hiergegen vorsätzlich verstoßende hessische Justiz und ein vorsätzlich verstoßendes Bundesverfassungsgericht, welche das einschlägig geschriebene „Recht und Gesetz“, auch zukünftig, jederzeit durch alle Rechtsstaatlichkeit ausschließende JUSTIZWILLKÜR ersetzen können will. Dies ist objektiv rechtsstaatsgefährdend, und berührt zugleich die tragenden Grundpfeiler unserer Demokratie.  

WEHRT EUCH MIT!, liebe Mitbürger*, gegen eine den Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 I GG, unseres Grundgesetzes verstoßende hessische Justiz, und gegen eine rechtlich selektive Bevorzugung von Richtern und Staatsanwälten gegenüber uns Bürgern, strafbar gedeckt, § 257 StGB, von unser aller Bundesverfassungsgericht. 

RECHTSSTAAT, DEMOKRATIE und GRUNDGESETZ sind keine „Selbstläufer“,
sondern WERTE, welche uns nur dann erhalten bleiben, wenn wir uns wachsam und wehrhaft für deren Bewahrung einsetzen!
- A.B. Appelt -