Sehr geehrte Besucher*in dieser Internetseite; schön das Sie hier sind!
VORWEG: Alles was Sie hier lesen ist lückenlos beweisbar!
Warum gibt es vorliegende Internetseite?
Weil Hessen GESAMT-justizweit und von der hessischen Landesregierung AKTIV getragen ein SYSTEM geschaffen hat und betreibt, mittels dessen "Hessen" nach freiem Belieben, Ihnen, mir, uns allen, unsere Menschen- und Grundrechte entziehen kann, alle Rechtsstaatlichkeit vor hessischen Gerichten "ausknipsen" kann, uns unserer Rechte komplett berauben kann, UND ALL DIES, ohne dass Sie, ich, wir Bürger*innen uns hiergegen zur Wehr setzen können.
Sie und ich werden folglich nur dann von diesem BEWIESEN nationalsozialistisch-gleichen Hessen-SYSTEM wieder befreit werden, wenn sich der Bund aus grundgesetzlichen, menschenrechtlichen, rechtsstaatlichen und demokratieschützenden Gründen heraus dazu entschlossen haben WIRD, ein solches HESSEN nicht länger in seinen Reihen zu dulden, schon garnicht sanktionslos (vgl. bitte dort a.E.).
Sehr geehrte Leser*innen!
Der Unterfertigende ist 60+ und aufgewachsen unter dem Motto: „Trau' keinem über 30!“, was seinerzeit (nachkriegsbedingt) den Willen zum Ausdruck brachte, es anders als die Alten machen zu wollen. Heute gehöre ich zu den Alten; zumindest numerisch. SIE, sehr geehrte Leser*innen, sind, wie ich, in Nicht-Kriegszeiten aufgewachsen, wenngleich in meiner Generation das Deutschland, wie wir es alle kennen und schätzen, von seinem Konstrukt her und von sonstigen Begleitumständen her gesamt-betrachtet, als AKTIV zu schützen angesehen wurde, da in seinem Bestand als „nicht sicher unangreifbar seiend“ betrachtet.
Aus der Sicht von HEUTE, wo wir in 2023 auf bald 74 Jahre BRDeutschland (1949) blicken, erscheint uns das Deutschland-Konstrukt als etwas bewährtes, bzw. in seinem Bestand stabiles, da wir bezogen auf unser Land nichts anderes kennen!
Doch dieser Schein trügt leider SEHR!
Lassen Sie uns dazu bitte beispielhaft in die USA blicken! Die offiziell älteste Demokratie der Welt ist tief gespalten. Die sog. „checks-and-balances“ funktionieren in den USA nur noch ansatzweise, da tatsächlich „politisch“ (und damit gewalten-teilungs-übergreifend) ausgeübt. Also selbst in den USA ist das Funktionieren der Gewalten-Teilung zunehmend fraglich, ausgelöst durch eine von Trump „geleitete“, ultrakonservative Clique von Republikanern, welche einer US-Historie nachtrauern „Make Amerika (not „great“, sondern) white again!“, welche es niemals gab, da z.B. ohne die Sklaven, die personalintensive Landwirtschaft der damaligen Südstaaten nicht entwicklungs- und später nicht überlebensfähig gewesen wäre. Dennoch greift diese Republikaner-Clique nach den Pfeilern der US-Demokratie und versucht selbige zu Fall zu bringen.
Dieser kleine Ausflug zeigt uns, dass der Bestand von Demokratien, weder in den USA, noch in Deutschland, etc. unumstößlich ist.
Doch was hat dies mit Hessen zutun?
In Hessen wütet seit DREI JAHREN ein SYSTEM, unterhalten und gebraucht von der hessischen Justiz UND der hessischen Landesregierung, welches nach justiz- und/oder staatswillkürlichem Bedarf unser aller Rechtsstaat einfach außer Kraft setzen kann! UND zudem unser alle Menschenrechte und Grundrechte! Gesamt-HESSEN unterhält und gebraucht damit also ein nachgewiesen nationalsozialistisch-gleiches HerrschaftsSYSTEM, welches zudem alle "checks-and-balances" staatsfeindlich außer Kraft setzt! Dies ist LÜCKENLOS BEWEISBAR!
Wie zeigt sich dieses Nazi-Hessen 2.0 konkret?
Angenommen, jemand verklagt Sie in Hessen vor einem hessischen Gericht oder einer hessischen Staatsanwaltschaft. Nach § 5 HRiG haben die Richter*innen und Staatsanwält*innen den Eid geleistet, immer unter Anwendung des geltenden „Recht und Gesetz“ zu urteilen. IMMER! Denn dies ist DAASS wesentliche Kennzeichen eines Rechtsstaates. Das „RECHT UND GESETZ“ BEDINGUNGSLOS und IMMER von Gerichten und Staatsanwaltschaften anzuwenden sind.
Doch exakt an diesem rechtsstaatlich sensiblen Punkt setzt das in HESSEN justizweit durchzogene und bis in die hessische Landesregierung greifende Justiz- und Staatswillkür-SYSTEM an. Ein SYSTEM, welches BEWEISBAR staatsfeindlich, reichsbürgergleich und nationalsozialistisch-gleich:
AUF ZURUF EINZELNER, also z.B. von Käufern eines hessischen Urteils:
(1)grundgesetzwidrig betrieben wird, UND
(2)ALLE Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzt, UND
(3)ALLE rechtsstaatliche Kontrolle außer Kraft setzt, UND
(4)UNSER ALLER MENSCHEN- & GRUNDRECHTE außer Kraft setzt, UND
(5.a)beweisüberführte Kriminelle schützt, UND
(5.b)SIE, die Opfer von Straftaten entrechtet und verhöhnt, UND
(5.c)die TÄTER vor rechtsstaatlich zwingend gebotener Strafverfolgung kriminell „schützt“!
UND dieses nationalsozialistisch-gleiche UnrechtsSYSTEM wütet in Hessen sowohl ZIVILRECHTLICH als auch STRAFRECHTLICH, ALS auch hessen-REGIERUNGsbezogen, was LÜCKENLOS BEWEISBAR ist!!!
Dies sind exakt die Zustände, welche HISTORISCH BEREITS BEWIESEN einen NATIONALSOZIALISTISCH-GLEICHEN Willkür-Staat konkret beschreiben, und welche das Bundesland Hessen = "Nazi-Hessen 2.0" lückenlos beweisbar seit DREI JAHREN betreibt!
Bitte stellen Sie sich unter diesen hessischen SYSTEM-Zuständen selbst die Frage:
(I)Warum sollen Sie als Opfer einer Straftat IN HESSEN noch dem „staatlichen Gewaltmonopol“ folgen, wenn HESSEN SIE als OPFER von Straftaten verhöhnt und entrechtet, und die Täter der Tat kriminell verschont?!!!
(II)Warum sollten Sie bei diesem SYSTEM noch Rechtsanwält*innen aufsuchen? Schließlich können die Sie auch nur unter Beachtung von § 5 HRiG „Recht und Gesetz“ unterstützten! Doch welchen Sinn hat diese „anwaltliche Unterstützung“, wenn von Gericht und bei den Staatsanwaltschaften – NATIONALSOZIALISTISCH-GLEICH RECHT UND GESETZ EINFACH AUSSER KRAFT GESETZT WERDEN (können) – und dies zu IHREN LASTEN?!!!
Die Auswirkungen dieses Nazi-Hessen 2.0-SYSTEMs lassen sich beliebig fortführen, die Staatsfeindlichkeit, Rechtsstaatsfeindlichkeit und Demokratiegefährdung dieses SYSTEMs belegend.
Wenn wir dies zulassen, dann verspielen wir damit all unsere Rechte, unseren Rechtsstaat, unseren demokratisch-geschützten Verfassungsstaat und unsere Demokratie!
Abschließend frage ich Sie erneut: Warum glauben Sie, dass ich diesen Vorhalt SEIT ÜBER EINEM JAHR machen kann, ohne dass mich diese Staatsfeinde nicht längst mundtot gemacht haben?
WEIL ICH IHNEN WAHRHEITSGEMÄSS VORTRAGE U N D DIESE STAATSFEINDE LÄNGST ZIGFACH NACHGEPRÜFT HABEN, dass ich allen gemachten Vorhalt LÜCKENLOS BEWEISEN kann!
DESHALB gibt es die vorliegende Internetseite, deren Zeilen Sie aktuell lesen!
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UND weil der für deren Inhalt Verantwortliche LÜCKENLOS BEWEISEN kann, dass Hessen ein sog. "Hessen-SYSTEM" geschaffen hat und kriminell missbraucht, um "auf Abruf Einzelner" die Menschen- und Grundrechte von uns Bürger*innen nach Staats-Belieben AUSSER KRAFT setzen zu können, sowie die Anwendung des Grundgesetzes, sowie die Anwendung der rechtsstaatlichen Regelungen, an welche sich rechtsstaatliche eigentlich Staatsanwaltschaften, Zivil- und Strafgerichte halten müssten. AUSSER KRAFT setzen können, alle Rechtsstaatlichkeit, alle rechtsstaatliche Kontrolle, ...... . Das "Hessen-SYSTEM" ermöglicht, dass auf "Zuruf Einzelner", Sie, ich, jeder* von uns, mit einem Handstreich seiner Menschen- und Grundrechte beraubt werden kann; auch dies kann ich lückenlos beweisen! Ja, das geschaffene und täglich in Gebrauch seiende "Hessen-SYSTEM" gestattet es, dass Sie, ich, jeder* von uns vor dem Staat und vor der Justiz einfach zum entmenschlichten Objekt herabgewürdigt werden kann, welches einer - beweisbar - nationalsozialistisch-gleichen Justiz- und Staatswillkür hilflos ausgesetzt ist.
Betreiber des "Hessen-SYSTEM" sind u.a. die in der HallOfShame genannten Personen. Allesamt überführte Feinde IHRER und meiner Menschen- & Grundrechte, unseres Grundgesetzes, unseres Verfassungsstaates und unserer Demokratie.
Schließlich: Bitte hinterfragen Sie doch einmal SEHR ERNSTHAFT: meinen Sie wirklich, dass ich diese Vorhalte seit nunmehr bald EINEM JAHR hier würde machen können, wenn Sie nicht LÜCKENLOS BEWEISBAR wären?
Die in der HallOfShame (nicht abschließend) genannten Personen sind LÜCKENLOS BEWEISBAR Ihre und meine (Verfassungs-)FEINDE. Sind Personen, welche BEWEISBAR ohne jede Scham, ohne jedes Unrechtsbewusstseit IHRE und meine Menschen- und Grundrechte verkaufen. Diese Personen sind BEWEISÜBERFÜHRTE Verfassungsfeinde und STAATSverbrecher*innen.
Glauben Sie ernsthaft, ich könnte Ihnen all dies - auch die persönliche Schuld der in der HallOfShame genannten beweisbar kriminellen Personen - aufzeigend, hier so sagen, wenn nicht jedes Wort davon stimmen würde und beweisbar wäre?!!
Ich kann die in der HallOfShame benannten Personen hier also deshalb als das bezeichnen was sie sind, als schwerste Amtsverbrecher*innen, als Feinde des Rechtsstaates und unserer Demokratie, und als schwere Amtsverbrecher*innen, welche BEWEISBAR Ihr Amt dazu missbrauchen, um Ihnen und mir schweren Schaden zuzufügen.
Sind Sie, sehr verehrte Leser*in, der Auffassung, dass diese Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe weiter über Sie richten sollen dürfen?
Ich vertrete diesbezüglich die Auffassung, dass diese beweisüberführten Kriminellen gegenüber Ihnen, mir, gegenüber uns allen, selbst den Beweis dafür angetreten haben, BEWIESEN charakterlich Ungeeignet zu sein, das Amt einer Richter*in, Staatsanwält*in, eines Ministerpräsidenten, eines Justizministers weiter auszufüllen, bzw. wahrzunehmen.
Der bisherige Justiz-Skandal in Hessen weitet sich zusehends zu einem hessischen "Watergate" schlimmsten Ausmaßes aus.
Denn es liegen zweischenzeitlich Beweise vor, welche unwiderlegbar belegen, dass GESAMT-Hessen auf Zuruf Einzelner gezielt und zeitlich beliebig lange (1)entweder den gesamten Rechtsstaat und Verfassungsstaat in Hessen WILLKÜRLICH ausschalten kann!; oder (2)die zur Verfolgung der Korruptionsziele wesentlichen Teile des Rechtsstaates und des Verfassungsstaates Deutschland!
Also auf den Zuruf Einzelner wird zur Verfolgung korrupter und rechtsstaatsfeindlicher Ziele Einzelner in Gesamthessen ein SYSTEM aktiviert. Mit dessen Aktivierung wird, je nach korrupter Ziel- Notwendigkeit:
(I) Der Rechtsstaat in der gesamten hessischen Zivil- und Strafjustiz fallbezogen komplett „ausgeschaltet“; sicherstellend, dass die korrupten Ziele erreicht, und fallbezogen jede rechtsstaatliche Kontrolle gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Urteile sicher ausgeschlossen ist. Zur Erreichung dieser Zielsetzung arbeitet dieses Korruptions-SYSTEM instanzen-übergreifend, gerichtsort-übergreifend und kriminell zwischen den hessischen Staatsanwaltschaften und Zivilgerichten. UND alle betroffenen Staatsanwält*innen und Richter*innen begehen diese schweren Straftaten ohne jedes Zögern!
(II) GLEICHZEITIG schaltet Hessen "auf Zuruf Einzelner" sämtliche checks-and-balances so lange als nötig komplett ab.
Und dies nicht „nur“ justizseitig, aktiv betrieben von so korrupten Personen wie dem LEITENDE OStA der StA Wiesbaden, Dr. Thoma, oder der LG-Präsidentin des LG Wiesbaden Dr. Menhofer, sondern auch regierungsseitig!
Denn, wie lückenlos beweisbar, haben wir seit EINEM JAHR u.a. die hessische Landesregierung, Herrn MP Rhein – persönlich –, Herrn JM Dr. Poseck – persönlich – und alle hessischen Ministerien, etc. beweisbelegt über die grundgesetzwidrig-kriminellen und rechtsstaatsausschließenden Zustände in der hessischen Justiz konkret und wiederholt informiert. Und obwohl wir zugleich stets zum diesbezüglichen Einschreiten aufgefordert haben, schreitet die gesamte hessische Landesregierung hiergegen seit EINEM JAHR NICHT ein, sondern unterstützt dadurch AKTIV dieses SYSTEM der hessenweiten AUSSCHALTUNG des gesamten Rechts- und Verfassungsstaates!
Exakt dies ist Rechtsstaats- und Verfassungswirklichkeit in 2023 im Bundesland Hessen.
Trotz, dass dem Unterfertigenden die lückenlose Beweiskette für das Bestehen und Betreiben dieses „hessischen WATERGATE-SYSTEMs“ vorliegt, und ich Ihnen selbstverständlich wahrheitsgemäß vortrage, erwarte ich nicht von Ihnen, dass Sie mir ohne weitere Überprüfung einfach glauben; obwohl Sie dies – anhand der vorliegenden Beweise – getrost können.
Vielmehr erwarte ich nun von den INVESTIGATIV-Büros der Off- und Online-Presse, dass Sie von sich aus die notwendigen Anstrengungen zur Aufdeckung dieses hessischen WATERGATE-SYSTEMs unternehmen. Denn dass dieses von der hessischen Justiz und hessischen Landesregierung gleichermaßen betriebene SYSTEM im höchsten Maße grundgesetzwidrig, rechtsstaatsfeindlich und demokratiegefährdend ist, steht außer jeder Frage!
Ebenso, dass Hessen damit mit einem Bein erneut knietief im braunen Sumpf des UNrechtsstaates steht, in welchem Menschen- und Grundrechte von uns Bürger*innen zur bloßen „Variablen“ verkommen, und wir Bürger*innen vom Mensch zum bloßen Subjekt einer uns komplett entrechtenden Willkür-Justiz und Staatswillkür.
Doch - und auch dies kann jede* von Ihnen selbst leicht überprüfen -: Exakt solche staatlichen Strukturen, welche es Einzelnen gestattet und die Macht verleiht, nach willkürlichem Belieben und unter Verstoß gegen das Grundgesetz und den Verfassungsstaat, das Wirken des "Rechtsstaates" willkürlich "an- und ausschalten" zu können ist es, was einen totalitären UNrechtsstaat von einem Rechtsstaat unterscheidet. Denn in einem Rechtsstaat gelten die drei Gewalten, die Gewaltenteilung, die checks-and-balances, sowie die Grund- und Menschenrechte immer und ausnahmslos. Und da diese Selbstverständlichkeit für jeden Rechtsstaat in Hessen LÜCKENLOS BEWEISBAR keine Gültigkeit hat, ist Hessen nachgewiesen auch KEIN Rechtsstaat!
Aus diesem Grund gibt es die vorliegende Internetseite!
VÖLLIG zurecht stehen AfD, Reichsbürger & Co. unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes. Eben weil diese Gruppen staatsfeindliche Ziele verfolgen.
Wenn wir folglich der Logik und den Erfahrungen aus Geschichte und Politik folgen, und die BEWEISBARE Tatsache des Bestehens des Hessischen-Watergate-SYSTEMs in unsere Abwägungen mit einbeziehen, müssten wir dann nicht folgerichtig das Bundesland HESSEN gleichfalls unter die Beobachtung des Verfassungsschutzes stellen? Schließlich HANDELT „HESSEN“ – BEWEISBAR – fortgesetzt bereits seit DREI JAHREN verfassungsfeindlich, was die vorstehend Genannten bislang „nur“ anstreben! Zudem: wie können wir unter diesen Umständen sicher wissen, dass in Hessen diesbezüglich nicht längst eine entsprechende Vermischung der verfassungsfeindlichen Gruppen agierend vorliegt?
Keinesfalls kann akzeptiert werden, dass der „Bund“ ein Bundesland in seinen Reihen sanktionslos duldet, welches sich dieser verfassungsfeindlichen und den Rechtsstaat willkürlich abschaltenden Staatsverbrechen schuldig gemacht hat und weiter macht; angelegt und staatsfeindlich verbrochen in einem Hessen GESAMT durchziehenden SYSTEM des demokratiefeindlichen UNrechtsstaates.
Deutschland kann nicht auf der einen Seite – völlig zurecht – eine EU-Sanktionierung von Polen und Ungarn wegen UNrechtsstaatlicher Zustände betreiben, und gleichzeitig in seinen Reihen ein Bundesland sanktionslos dulden, welches BEWIESEN exakt die gleiche UNrechtsstaatlichkeit betreibt, indem Hessen ein Watergate-SYSTEM hessenweit betreibt, mit dem Hessen justiz- und staatswillkürlich die Anwendung des Rechtsstaates AUSSCHALTEN kann!
Dies alles ist LÜCKENLOS BEWEISBAR!
Übrigens: Für Sie zur besseren Einordnung sei noch bemerkt, dass für mich die (Science Buster-) Aussage voll stimmig ist: "Wissenschaft ist das, was auch dann gilt, wenn man nicht daran glaubt!" Denn nachweisbare Fakten sind und bleiben Fakten, und behalten unabhängig davon ihre Gültigkeit, egal ob man an sie glaubt, oder nicht.
Um Ihnen den vom Hessischen-Watergate-SYSTEM verursachten Schaden besser verdeutlichen zu können, den diese korrupten Amtsträger*innen zulasten von uns Bürger*innen begangen haben UND weiter begehen, bitte ich Sie sich folgendes zu vergegenwärtigen und vorzustellen:
(Mich dabei ganz bewusst völlig neutral ausdrückend!)
„Recht und Gesetz“ schreiben Richter*innen und Staatsanwält*innen vor, zur Urteilsfindung zwingend und ausschließlich ein Viereck zu verwenden. Denn nur dann erfüllt ein Gericht/eine Staatsanwaltschaft die Vorgaben des Rechtsstaates; vgl. insoweit auch § 5 HRiG. Dies weiß also jede Richter*in und jede Staatsanwält*in sehr genau!
Nun nehmen wir weiter an, dass ein Gericht sich entschließt, statt des Vierecks, einfach willkürlich ein Dreieck zur Urteilsfällung zu verwenden.
OBJEKTIV hat das Gericht damit vorsätzlich gegen die zwingenden Regeln des Rechtsstaates verstoßen, und verletzend in die Menschen- und Grundrechte von uns Bürger*innen eingegriffen. Die Verantwortlichen in schwarzer Robe haben also vorsätzlich schwerste Straftaten begangen.
Nehmen wir nun weiter an, dass sich das Gericht zu diesem OBJEKTIVEN Rechts- und Verfassungsbruch aus einem SUBJEKTIV Grund entschlossen hat, z.B. aufgrund bestehender Freundschaft zu einer Prozesspartei. Also einer SUBJEKTIVEN Erwägung, für welche man – rein menschlich – Verständnis aufbringen könnte.
Doch zum Einen ändert dies am OBJEKTIV begangenen Rechts- und Verfassungsbruch dieses Gerichts nichts. Zum Zweiten handelt in unserem Fall nicht der Mensch, sondern der Mensch in seiner AMTLICHEN FUNKTION. Und Recht und Gesetz schreibt konkret und verbindlich dem AMT vor, nach welchen Regeln das Gericht/Amt ein Urteil zu fällen hat; nämlich unter der Verwendung des VIERecks, und dies immer und ausschließlich!
Zudem führt die Verwendung des DREIECKS durch das korrupte Gericht zu folgend genannt weiteren Problem. Wenn wir die grundgesetz- und amtswidrige Verwendung des DREIECKS in dem einen Fall aus „menschlichen“ Erwägungen zulassen würden, WER soll dann im nächsten Fall, wo z.B. ein Gericht (analog betrachtet) ein stoppschildartiges ACHTECK zur Urteilsfindung anwendet – unter Verwendung welcher Entscheidungsregeln – entscheiden, ob die Verwendung des ACHTECKs als zulässig anzusehen ist, oder eben nicht? Schließlich haben wir zuvor die Anwendung des DREIECKs schon toleriert. Wieso sollte dann die Anwendung des ACHTECKs im anderen Fall ausgeschlossen sein? Und wie will man dies dann im Einzelfall begründen? Etc.. . Oder nehmen wir an, das nächste korrupte Gericht verwendet gleichfalls zur Urteilsfällung ein DREIECK, weil es sich aus seiner nationalsozialistischen Grundgesinnung heraus der einen Prozesspartei freundschaftlich verbunden fühlt, „nur“ weil Nationalsozialist*innen den von der anderen Prozesspartei repräsentierten Religionsangehörigen keine Gleichheit vor Recht und Gesetz einzuräumen gewillt sind.
Sie sehen, wenn wir es gestatten, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften von der nach Recht und Gesetz vorgeschriebenen Anwendung des VIERECKs zur Urteilsfindung abweichen dürfen, dann werden sowohl ALLE Urteile, als auch der Rechtsstaat justiz-willkürlich, unberechenbar und käuflich-korrupt! Zudem verletzt eine Urteilsfindung, welche die eine Seite – unter Verletzung von Recht und Gesetz, also infolge z.B. der DREIECKsanwendung – korrupt bevorzugt, die Menschen- und Grundrechte der anderen Seite, die ja von diesem Gericht dann gezielt benachteiligt wird.
Sie sehen also sehr deutlich, dass der Rechtsstaat zusammenbricht, und wir Bürger*innen sehr schnell unserer Menschen- und Grundrechte verletzend beraubt werden, wenn wir es Gerichten und Staatsanwaltschaften gestatten, willkürlich statt des vorgeschriebenen VIERECKs eine andere Form zur Urteilsfindung zu verwenden.
Und wenn der Rechtsstaat zusammenbricht, hat dies zwingend den Zusammenbruch unserer Demokratie zur Folge; dies beweist einerseits ein Blick in die Geschichte und in die „so“ regierten Länder.
Zudem müssen wir uns die Tatsache plastisch vor Augen halten, dass die unseren Staat prägenden Grundwerte tragende Pfeiler sind, welche in ihrer Gesamtheit das Haus „Rechtsstaat“ und das Haus „Demokratie“ stützend zusammenhalten.
So wird das Haus „Rechtsstaat“ u.a. von den stützenden Pfeilern Grundgesetz, Menschen- und Grundrechte, Verfassungsstaat, Gewaltenteilung und der rechtsstaatlich definierten checks-and-balances gebildet und zusammengehalten. Wenn wir also hier z.B. den Stützpfeiler „Menschen- und Grundrechte“ abreißen, so führt dies zwingend zum Einsturz des Hauses namens „Rechtsstaat“. Denn zu den Menschen- und Grundrechten gehört eben auch z.B. die Pflicht des Staates nach Art. 1 Abs. 3 GG, wonach bestimmt ist, dass die drei Gewalten des Staates sich an die Bestimmungen unseres Grundgesetzes zwingend und ohne Ausnahme zu halten haben! (Würden wir z.B. gestatten dass dieser Werte-Stützpfeiler (zeitweise oder ab jetzt für immer) nicht gilt, also vom Staat nicht zu beachten ist, dann führt der Wegfall dieses Werte-Stützpfeilers zum Zusammenbruch des Hauses "Rechtsstaat"! Dieses Beispiel gilt für alle Werte-Stützpfeiler gleichermaßen, da nur bei Bestand und Anwendung ALLER Werte-Stützpfeiler das jeweilige "Haus" ausreichend gestützt werden kann.)
Und da, wie ausgeführt, der Werte-Stützpfeiler „Rechtsstaat“ für das Bestehen des Hauses „Demokratie“ zwingend erforderlich ist, führt das Einreißen von Stützen des Hauses „Rechtsstaat“ (vielleicht nicht gleich, aber dennoch sicher) zum Einsturz des Hauses „Rechtsstaat“, welches ja wiederum eine zentrale Stütze des Hauses „Demokratie“ ist. Also stürzt dann folglich auch das Haus „Demokratie“ ein.
Nun erzähle ich Ihnen damit ja nichts Neues. Um diese „Zusammenhänge“ wissen wir alle; die einen etwas genauer als die anderen. Dennoch kennen wir sie!
Dies wirft natürlich die Frage auf, warum die hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen LÜCKENLOS BEWEISBAR seit DREI JAHREN unter vorsätzlichem Verstoß gegen diese „Zusammenhänge“ ihr richterliches, bzw. staatsanwaltschaftliches Amt ausüben? UND warum deckt, LÜCKENLOS BEWEISBAR die hessische Landesregierung, das hessische Justizministerium, die Herren MP Rhein und JM Dr. Poseck – PERSÖNLICH – diese Verbrechen gegen unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie?
Nun, da kommen – belastbar – nur DREI Erklärungsmöglichkeiten in Betracht:
Erklärungsversuch (EV) 1: Die in der HallOfShame genannten Amtspersonen sind entweder zu ungebildet, zu dumm, um diese „Zusammenhänge“ zu begreifen; und legen mit ihren Amtsverbrechen deshalb die Axt an die Stützpfeiler unseres Rechtsstaates und unserer Demokratie.
ODER
Erklärungsversuch 2: Die in der HallOfShame Genannten sind allesamt hoch-kriminell KORRUPT. Und wenn Sie sich zudem das „hessische Watergate-SYSTEM“ vergegenwärtigen, dann erkennen Sie die potentielle Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie! Und „korrupt“ bedeutet nicht zwingend, dass Geld fließen muss. Nein, den Korrupten kann es dabei z.B. einfach um die Verfolgung politischer Ziele gehen; vgl. „Reichsbürger“ und Co..
ODER
Erklärungsversuch 3: Eine Kombination aus „1“ und „2“.
Andere Erklärungsversuche halten keiner näheren Überprüfung stand.
Sie können nun nach freiem Belieben in die HallOfShame-Kiste greifen und hinsichtlich jeder dieser Amtsverbrecher*innen einzeln prüfen. Nehmen wir beispielhaft Frau Vorsitzende Richterin beim LG Wiesbaden, Dr. Siebelt und prüfen wir doch mal:
Trifft auf diese Richterin der EV 1 zu? Tatsächlich wissen wir es nicht, da wir bislang ja nicht offengelegt bekamen, weshalb z.B. Frau Dr. Siebelt diese schweren Amtsverbrechen begangen hat. Rein der Logik folgend kann es somit sehr gut sein, dass Frau Dr. Siebelt eine ausgesprochen dumme und ungebildete Person ist; deshalb um die „Zusammenhänge“ nicht weiß, und deshalb diese schwersten Amtsstraftaten, inkl. der Mittäterschaft/Beihilfe zum Prozessbetrug begangen hat.
Und so können wir dies also hinsichtlich jeder der in der HallOfShame genannten Personen prüfen.
Nehmen wir ein weiteres Beispiel: Frau LG-Richterin Pradt.
Hat Frau Richterin Pradt aus EV 2 heraus gehandelt? Tatsächlich wissen wir auch dies nicht mit Sicherheit. Möglich ist aber auch, dass Frau Richterin Pradt aus politischen Motiven heraus diese schweren Amtsstraftaten fortgesetzt begangen hat? Vielleicht ist Frau Pradt ja tatsächlich längst eine „Reichsbürger*in“, sich die „guten alten braunen“ Zeiten herbeisehnend? Auch dies ist durchaus möglich; doch wir wissen es nicht mit letzter Gewissheit.
Noch ein Beispiel: Herr Leitender OStA der StA Wiesbaden, Dr. Thoma, oder Herr JM Dr. Poseck, oder Frau OStAin Dr. Tietze, StA Frankfurt a.M., oder Herr Ministerpräsident Rhein. Haben die namentlich Benannten aufgrund EV 3 die schweren Amtsstraftaten begangen? Gleichfalls durchaus möglich. Doch wir wissen es tatsächlich nicht mit letzter Gewissheit.
Was zeigt uns dies und was lernen wir daraus weiter?
1. Nicht „nur“ die Urteile und Entscheidungen dieser Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe werden „beliebig“, da unter Verstoß gegen die vorgeschriebene Anwendung des VIERECKs gefällt, und damit rechtsstaats- und demokratie-WIDRIG und -FEINDLICH seiend!
Sondern auch
2. Die Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe werden „beliebig“ und wirken lächerlich, eben weil wir Bürger*innen nicht wissen können, aus welchem Motiv heraus diese Personen diese schweren Amtsverbrechen begangen haben.
3. Und basierend auf dieser völligen „Beliebigkeit“ verliert die Justiz bei uns Bürger*innen allen Respekt, und verlieren die von der Justiz kommenden Urteile jede „Rechtsfrieden herzustellende“ Wirkung und Berechtigung.
4. Und warum sollen wir Bürger*innen unter diesen Zuständen der „Beliebigkeit“ und der nachgewiesenen Käuflichkeit des Rechts uns noch weiter an das staatliche Gewaltmonopol halten? Vielleicht hat ja bereits der Straftäter an die Staatsanwaltschaft schon Bestechungsgelder bezahlt, welche sich das Opfer nicht leisten kann? Dann wird vom Staat die Straftat des Täters nie bestraft. Also wieso soll unter solchen UNrechtszuständen dann das Opfer nicht berechtigt sein, „sein“ Recht selbst in die Hand zu nehmen?!
Diese Fragestellungen sind nur ein winziger Ausschnitt der Fragen, die sich in Bezug auf eine geschichtsvergessen DUMME und/oder korrupte Justiz ergeben.
Und jetzt haben wir zudem in Hessen auch noch das Sonderproblem eines „hessischen Watergate-SYSTEMs“ zu berücksichtigen! Also die LÜCKENLOS BEWEISBARE Tatsache, dass das hessische Justizministerium, ja die gesamte hessische Landesregierung, diesen seit DREI JAHREN geführten Angriff auf unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie AKTIV deckt und unterstützt! Dadurch werden zugleich in ausschlaggebender Weise die für das Funktionieren des Rechtsstaats zwingend notwendigen checks-and-balances ausgehebelt, was das Haus „Rechtsstaat“ und nachfolgend das Haus „Demokratie“ objektiv und konkret zu Fall bringen kann.
Also die hessische Landesregierung unterstützt aus einem der Erklärungsversuche 1 bis 3, dass die hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen aus einem der Erklärungsversuche 1 bis 3, OBJEKTIV grundgesetzwidrig die Axt an den Werte-Stützpfeiler „Rechtsstaat“ anlegen. Und zugleich beseitigt die hessische Landesregierung (aus EV 1-3) den Werte-Stützpfeiler „checks-and-balances“, mit der Folge, dass nun KONKRET der Einsturz beider Häuser droht. Der Einsturz des Hauses „Rechtsstaat“ und der des Hauses „Demokratie“. Nicht zwingend gleich beim „ersten Mal“. Aber wenn wir das „erste Mal“ nicht unverzüglich sanktionieren und die Verantwortlichen zur Verantwortung ziehen, dann kann jede zukünftige Amtsverbrecher*in zurecht die Frage aufwerfen: Warum habt ihr beim „ersten Mal“ gestattet, was ihr mir jetzt verbieten wollt? Und so weiter…. .
Und deshalb werden die Häuser „Rechtsstaat“ und „Demokratie“ nicht sofort einstürzen. Doch wenn wir nicht gleich das „erste Mal“ sanktionieren, dann haben wir damit den Grund dafür gelegt, dass diese unsere Häuser in Zukunft GANZ SICHER einstürzen werden!!
Und deshalb heißt es ja auch: WEHRET den ANFÄNGEN!
Vielleicht stellen wir uns nun erneut die Frage, welcher der genannten Erklärungsversuche (1-3) z.B. auf Herrn Ministerpräsident Rhein zutrifft, oder auf Herrn Justizminister Dr. Poseck. Trifft auf die genannten Personen Rhein und Dr. Poseck EV 1 zu, oder EV 2, oder gar EV 3?
Nun, wir wissen es nicht mit letzter Gewissheit, wenngleich wir jedoch wissen, dass es eines der genannten Erklärungsversuche GANZ SICHER IST, ja SEIN MUSS!
Um zukünftige Wiederholungen und Nachahmungswillige abzuwehren, verlangt somit der Rechtsstaat, dass – quasi als Akt der inneren Bereinigung – rechtsstaatlich aufgeklärt wird, wer und warum aus welchem EV heraus diese schweren Amtsstraftaten begangen hat. Gleichzeitig kann es ja auch für die Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe erleichternd wirken, wenn sie klarstellen können, dass sie nicht aus dem Motiv und EV 3 heraus die Straftaten begangen haben, sondern aus dem Motiv und EV 2 heraus.
Doch in Hessen haben wir aufgrund des „hessischen Watergate-SYSTEMs“ folgendes Zusatzproblem: Wie soll unter diesen Missständen, wo (1)nicht „nur“ die gesamte hessische Ziviljustiz und Strafjustiz BEWIESEN korrupt und rechtsstaatsfeindlich ist und gehandelt hat, sondern wo (2)zudem die hessische Landesregierung diese verfassungswidrigen Zustände AKTIV unterstützt, und wo (3)deshalb erwiesen alle notwendigen „checks-and-balances“ kriminell beseitigt wurden, eine Aufarbeitung und „Bereinigung“, wie oben ausgeführt gelingen können? Dies ist unmöglich, weshalb ich dafür werbe, dass dieser Aufarbeitungsprozess von Hessen in ein anderes Bundesland, z.B. Bayern oder Baden-Württemberg, etc. ausgelagert wird. Denn nur dann kann eine transparent-glaubwürdige Aufarbeitung dieses größten Justizskandals und größten „Rechtsstaat-Skandals“ der Nachkriegszeit gelingen, welcher zur Wiederherstellung des bürgerlichen Vertrauens in den Rechtsstaat und dessen Funktionieren zwingend erforderlich ist.
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RECHTLICH macht der für vorliegende Internetseite Verantwortliche darauf aufmerksam, allen hier gemachten Vorhalt auch in Ausübung seines Notwehrrechts hier zu unterbreiten; eines auszuübenden Notwehrrechtes, gegen ein GANZES BUNDESLAND HESSEN, welches, seit DREI JAHREN LÜCKENLOS BEWEISBAR fortgesetzt begangen durch die hessische Justiz, und gestützt durch die hessische CDU-GRÜNE-Landesregierung, vertreten durch Herrn Dr. Poseck und Herrn Ministerpräsident Rhein, wissentlich eine geschichtsvergessen nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz im faktischen Gesinnungsfahrwasser eines Justiz-Schlächters wie Roland Freisler betreibt, unterstützt und deckt.
Diese, näher in der HallOfShame genannten Personen sind allesamt SCHWERE Amts-/VERBRECHER*innen zulasten von Justiz, Rechtsstaat, Demokratie und Parlamentarismus.
Denn wer soll bitte noch Vertrauen in Bestand und Funktionieren des Rechtsstaates und des staatlichen Gewaltmonopols haben, wenn auf den Bänken bei (hessischen) Staatsanwaltschaften und Gerichten - längst überführte - Schwerverbrecher*innen in schwarzer Robe sitzen, welche SEIT DREI JAHREN Entscheidungen fällen, welche ihrem Amtseid, Recht, Gesetz und Grundgesetz widersprechen; welche beweisbar amtsmissbräuchlich gefällt werden, und welche davon zeugen, dass offenbar die in der HallOfShame vertretenen Personen unseres Rechtsstaates überdrüssig sind; sprich zur Ausübung ihres Amtes charakterlich UNGEEIGNET! Frage: Wie unterscheidet sich dies bitte - bezüglich der rechtlichen(!) Auswirkung - von der Gesinnung der unsäglichen Reichsbürger? Die in der HallOfShame genannten Personen entscheiden und urteilen aus kriminellen Motiven heraus vorsätzlich unter Verstoß gegen Recht und Gesetz. Und dies zudem juristisch unverzeihlich dumm; ja geradezu provokant wirkend.
Gegenprobe: Bitte denken Sie an den arbeitsgerichtlichen Fall, in welchem einer Kassiererin wegen angeblich begangener Unterschlagung eines Flaschenpfand-Bons arbeitsrechtlich gekündigt wurde (fristlose Kündigung). Es war in diesem Fall nicht einmal zweifelsfrei bewiesen, dass die Supermarkt-Kassiererin die ihr vorgeworfene Tat begangen hat. Dennoch wurde ihr, Wert: unter 2 EUR(!), das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt.
Und gleichzeitig lassen wir die in der HallOfShame genannten Amtsstraftäter*innen weiter über uns "Recht sprechen", welche ZWEIFELSFREI und bewiesen durch eine ERDRÜCKENDE BEWEISLAGE - die ihr vorgeworfenen Amts-/Straftaten mit höchster kirmineller Energie, bandenmäßig verabredet und begangen wirkend INSTANZEN-ÜBERGREIFEND und damit alle rechtsstaatliche Kontrolle ausschließend begangen haben! Und von solchen Urteilen von solchen Personen soll gestifteter Rechtsfrieden ausgehen? Dies ist objektiv ausgeschlossen. Denn dann könnte man von uns Bürger*innen auch verlangen, ein auf Zuruf gefälltes Urteils eines schwere Verbrechen begangenen Häftlings als friedensstiftend zu akzeptieren.
Ich versichere Ihnen, lückenlos beweisbar anhand des Ihnen vorgetragenen Falles: Wenn Sie aus einer willkürlich gewählten Gruppe von strafrechtlich verurteilten Gefangenen aus (hessischen) Gefängnissen Personen auswählen und als hessische Staatsanwält*innen und Richter*innen offiziell gewähren lassen, werden Sie ein sehr viel gerechteres Urteil erhalten, als wenn Sie den Schwerkriminellen aus der HallOfShame ausgesetzt sind.
Sehr verehrte MedienVertreter*innen und Bürger*innen!
Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass ich Ihnen hier - nicht nur wahrheitsgemäß - sondern auch in ungeschminkt und deutlichster Weise über die von der hessischen Landesregierung seit nunmehr knapp EINEM JAHR AKTIV gestützten Justiz-Verbrecher*innen berichte - wenngleich durch das objektiv hier vorliegende Notwehrrecht und zugleich grundgesetzliche Presserecht geschützt -. Diese Justizverbrechen wüten in Hessen - lückenlos beweisbar - seit nunmehr knapp DREI JAHREN.
Ich bin 60 Jahre alt, sowohl natur- und geisteswissenschaftlich studiert, und von Beruf Rechtsanwalt und Journalist. Zudem bin ich bei den Münchener Filmfestspielen als Erstpreisträger für meine Arbeit zum Thema Grundrechte, Grundrechtsschutz und der Folgen deren (partiellen) Einschränkung ausgezeichnet worden. Ich bin also nachweisbar keine Person, die noch irgend etwas zu beweisen hat, und/oder über die Gegebenheiten bei Gericht, Staatsanwaltschaft, und bei "Landesregierungen" nicht im Detail konkret informiert ist.
Deshalb kann ich Ihnen auch so wahrheitsgemäß und objektiv fundiert-belegt darüber berichten, welche rechtsstaatsausschließende und demokratiegefährdende Verbrechen die in der HallOfShame Genannten fortgesetzt seit knapp DREI JAHREN begehen und sich schuldig machen; UND, dass die in der HallOfShame genannten Personen (und Institutionen) buchstäbliche Schwerverbrecher*innen sind, weil sie ohne jedes Zögern nicht nur sich bereit gezeigt haben, sondern auch die Axt dazu ansetzen, unsere Justiz, unseren Rechtsstaat, unseren Rechtsfrieden (staatl. Gewaltmonopol), und unsere Demokratie zugunsten ihrer egomanen kriminellen Interessen zu opfern. Die in Ihrer Funktion der Vertretung der Staatsanwaltschaften getroffenen Entscheidungen von Herrn LEITENDEM OStA Dr. Thoma (StA Wiesbaden), sowie von Frau OStAin Tietze (StA Frankfurt a.M.) sind für jede kundige Jurist*in ein ins Auge stechendes juristisches Totalversagen. Also entweder sind die Genannten jursitische Totalversager*innen, oder sie entscheiden fallbezogen aus kriminell-korrupten Motiven heraus! Wer kann, möge mit bitte eine belastbare(!) Alternative zum Genannten nennen!
Herr LOStA Dr. Thoma, der StA Wiesbaden, und Frau OStAin Dr. Tietze, (StA Ffm), sind anhand ihres fallbezogen justiziellen Auftretens nachgewiesene Justiz-, Rechtsstaats- und DemokratieFEINDE welche in geschichtsvergessen nationalsozialistisch-gleicher Willkür-Justiz im faktischen Gesinnungsfahrwasser eines Justiz-Schlächters wie Roland Freisler Justiz-Entscheidungen fällen; und damit Justiz, Rechtsstaat und unsere Demokratie konkret unterlaufen und fundamental angreifen. UND dies zudem - lückenlos beweisbar - INSTANZEN-ÜBERGREIFEND in alle Rechtsstaatlichkeit ausschließender Weise.
Und solch Verbrecher*innen in schwarzer Robe sollen weiterhin über Sie und mich "Recht sprechen"?
Da wäre nicht nur ein Urteil meiner nach Salat quieckenden Meerschweinchen rechtsstaatlich verlässlicher, sondern das fifty-fifty-Bellen meines auf der Richterbank sitzend Dackels RECHTSSTAATLICHer und in prüfendem Abgleich nach Recht und Gesetz verlässlicher, als eine Entscheidung der in der HallOfShame genannten hessischen Richter*innen/Staatsanwält*innen und Regierungsvertreter*innen.
Zugleich weise ich Sie auf eine LÜCKE in unserem Rechtsstaat und Verfassungs-Staatsgefüge hin, welche - wie der zugrundeliegende Fall KONKRET zeigt - das Potential hat, unseren Rechtsstaat in bekannter Weise zu stürzen; und damit systemlogisch auch unsere Demokratie!
In der BRD wird aufgrund der Erfahrungen des Dritten Reiches die richterliche Unabhängigkeit so außerhalb aller rechtstaatlichen und FAKTISCH auch grundgesetzlichen Kontrolle gestellt, dass auf Basis dieser kodifizierten und praktizierten Rechtswirklichkeit Richter*innen und Staatsanwält*innen ihr bekleidetes Amt kriminell grundgesetzfeindlich und in rechtsstaatsgefährdender Weise - bandenmäßig verabredet und begangen, INSTANZEN-ÜBERGREIFEND alle Rechtsstaatlichkeit kriminell unterbindend - missbrauchen können.
Anderes Beispiel: Wenn in Hessen nicht weiter "Recht und Gesetz" ausschlaggebende Gültigkeit bei der Urteilsfindung haben, sondern vom Spruchkörper willkürlich andere gewählte Urteilsparameter, welche Daseinsberechtigung hätten dann noch Rechtsanwält*innen?!
Sehr geehrte Medienvertreter*innen! Allein in der Zeit vom 1. - 13. Jan. 2023 wurde vorliegende Seite knapp 180.000 Mal aufgerufen, ohne dass wir bislang vorliegende Seite überhaupt nur groß beworben hätten. Dies kommt erst noch, neben der Bewerbung der parallel (im Aufbau befindlichen) Internetseite www.HessenWahlkampf2023.de (wird zeitnah freigeschaltet!)
Verständlich ist uns, dass für die Medienvertreter*innen juristische Sachverhalte häufig schwer zu erfassen und einzuschätzen sind. Das ist nachvollziehbar. Doch dies kann und darf nicht dazu führen, dass die Medien nicht über derartig gravierende Justiz-Verbrechen und Landesregierungs-Verbrechen und deren Verbrecher*innen medial breit berichten!
Bitte führen Sie sich vor Augen, dass Herr Ministerpräsident Rhein Herrn Dr. Poseck erst "kürzlich" zum Justizminister berufen hat. Folglich stellen sich DIESES Jahr BEIDE zur Landtagswahl in Hessen.
Da ist es doch eine aus Art. 5 GG resultierende Grundpflicht der "Vierten Gewalt", dass sich diese in diese Themen einarbeitet, und die Bürger*innen konkret über diesen schwerste Korruptionsskandal der Nachkriegsgeschichte nachgeprüft medial informiert.
Ich bin Rechtsanwalt und Journalist, UND berichte Ihnen vorliegend lückenlos WAHRHEITSGEMÄSS und so auch BEWEISBAR!
Sie können mir also auch einfach glauben, und basierend darauf berichten. Dies wird an dem Ergebnis einer detaillierten Nachprüfung der von mir hier vorgetragenen Justiz- und Regierungsverbrechen zu 100% gleichkommen. Doch würde dies dem juristischen Kodex widersprechen, weshalb ich Sie NACHDRÜCKLICH im Interesse Ihrer Leser*innen und der Bürger*innen bitte, sich in die Materie einzuarbeiten und medial breit zu berichten.
SCHLIESSLICH "richten" diese Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe unsanktioniert weiter über uns unbescholtenen Bürger*innen UND stellen sich die diese Justizverbrechen seit knapp einem Jahr DECKENDEN REGIERUNGSMITGLIEDER dieses Jahr erneut zur Wiederwahl! vgl. zukünftig www.HessenWahlkampf2023.de (wird zeitnah freigeschaltet!).
Ich vertrete gefestigt die Überzeugung, dass diese Informationspflicht eine zentrale Pflicht gegenüber uns Bürger*innen ist, ohne deren Erfüllung sich Art. 5 GG nicht belastbar aufrechterhalten ließe.
FRAGE: Wollen die Medien es zulassen, das wir hessischen Bürger*innen in der Landtagswahl 2023 UNinformiert Parteien und Personen wählen, welche AKTUELL in Regierungsverantwortung sind und welche in Regierungsverantwortung wissentlich seit knapp EINEM JAHR eine geschichtsvergessen nationalsozialistisch-gleiche HESSISCHE Willkür-Justiz AKTIV unterstützt, welche im faktischen Gesinnungsfahrwasser eines Justiz-Schlächters wie Roland Freisler über unbescholltene hessische Bürger*innen justiz-willkürlich "Recht spricht"?!
Weitere Informationen folgen in Bälde!
Weshalb gibt es vorliegende Internetseite?
Wenn das rechtsstaatlich, grundgesetzbezogen und nach Recht und Gesetz zulässig ist, was sich die in der HallOfShame genannten Personen - lückenlos beweisbar - geleistet haben und an Verbrechen weiter leisten, dann ist Deutschland GANZ SICHER NICHT WEITER ein RECHTSSTAAT!
GANZ konkret gesag! Unmittelbarer könnte es nicht um die einerseits konkrete Gefährdung und zugleich um den (mit dieser Internetseite verfolgten) Schutz Ihrer Grundrechte, Ihrer Interessen, unser aller Rechtsstaat und Demokratie nicht konkreter gehen.
Die hessische Justiz betreibt lückenlos bewiesbar seit bald DREI JAHREN eine NATIONALSOZIALISTISCHE WILLKÜR-JUSTIZ! UND die hessische Landesregierung ist hierüber seit bald einen Jahr KONKRET und BEWEISBELEGT darüber informiert, und tut einfach nichts dagegen.
Und diese hierfür verantwortlichen Personen und Parteien, namentlich die CDU und Herr Rhein, als auch die hessischen GRÜNEN stellen sich Ihnen kommendes Jahr zur (Wieder)-Wahl.
Doch wollen Sie Parteien und Personen, welche lückenlos beweisbar einer seit bald DREI JAHREN wütenden NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN WILLKÜR-JUSTIZ Tür und Tor öffnen, bei der kommenden hessischen Landesregierungswahl Ihre Stimme schenken? Bitte stellen Sie sich dies bildhaft konkret vor, Sie in der Wahlkabiene seiend, den Wahlbogen aufschlagend, und dann darauf Ihr Kreuz als Bürger*in Hessens setzend: wollen Sie dabei nicht sicher sein, dass Sie Ihre Wahlstimme nicht Personen und Parteien vertrauensvoll geben, welche tatsächlich und bewiesen sich für Neuerrichtung und Erhalt von NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHER WILLKÜR-JUSTIZ in Hessen einsetzen?!
Wenn Sie folglich sicher informiert sein wollen, wem und welcher Partei Sie geneigt sind Ihre Wahlstimme geben zu wollen, so informieren Sie sich besser - und zugleich politisch "ungefärbt" auf www.HessenWahlkampf2023.de" (wird zeitnah freigeschaltet!).
(1) Die hessische Justiz begeht LÜCKENLOS BEWEISBAR seit knapp 3 Jahren grundgesetzwidrige Willkür-Justiz. Diese Staats-Willkür in Form der seit knapp 3 Jahren verbrochenen hessischen Justiz-Willkür ist grundgesetzwidrig, und stellt schwere Menschenrechtsverletzungen dar, Art. 1 III i.V.m. Art. 20 III GG.
Die hessische ZIVIL- und STRAF-Justiz begeht also auf breiter Front und tiefgreifend NATIONALSOZIALISTISCHE WILLKÜR-JUSTIZ!, was alles lückenlos beweisbar ist.
UND obwohl u.a. der hessische Ministerpräsident Herr Rhein, sowie der hessische Justizminister Herr Dr. Poseck, sowie hessische Staatskanzlei, Ministerium, Antikorruptionsstellen, etc. seit bald EINEM JAHR - beweisbelegt - über diese NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN WILLKÜR-JUSTIZ-ZUSTÄNDE in der hessischen Justiz informiert sind, tun diese Parteien und Personen hiergegen seit bald EINEM JAHR hiergegen nichts
UND wäre dies an begangener Korruption und geübter Menschen(rechts)verachtung der amtierenden hessischen Regierung und Justiz noch nicht genug, versucht die hessische Regierung - über die hessische Staatskanzlei - diesen größen Justiz-Skandal der "Nachkriegsgeschichte" dadurch gleich wieder sofort zu begraben, indem sie den Petitionsausschuss, sowie ALLE Parlamentarier*innen des hessischen Landtages schlicht ANLÜGT, indem sie eingelegte Petitionen WAHRHEITSWIDRIG so uminterpretiert und "eindampft", dass die hessischen Parlamentarier*innen ggf. gutgläubig über etwas entscheiden, was jedoch auf einer objektiv UNWAHREN Entscheidungsvorlage der hessischen Staatskanzlei (gesteuert über die hessische Landesregierung) basiert. Und ohne dies mit ihrer Entscheidung wissentlich gewollt zu haben, finden sich die hessischen Abgeordnet*innen dann plötzlich im Gruppenbild mit offen demokratiefeindlichen Nazis wieder!
(2) Doch Willkür-Justiz, wie von der hessischen Justiz – lückenlos beweisbar – seit 2 ¾ Jahren begangen, ist auch offen verbrochene Nazi-Justiz!
Anders ausgedrückt: Da die gut 20 Richter*innen und Staatsanwält*innen der hessischen Justiz den per geleisteten Amtseid, § 5 HRiG, vorgeschriebenen Parameter „Recht und Gesetz“ für ihre Urteilsfällungen durch grundgesetzwidrig willkürlich von ihnen gewählte Parameter ersetzt haben, haben sie denklogisch und wertebezogen in der Justiz-Gesinnung des „Dritten Reiches“ gehandelt. Wogegen übrigens Herr MP Rhein und Herr JM Dr. Poseck wissentlich seit vielen Monaten nicht vorgehen.
Nach meinem Dafürhalten eine GESCHICHTSVERGESSEN und AKTIVE Unterstützung faktisch begangener Nazi-Justiz, begangen in Form der objektiv grundgesetzwidrigen Willkür-Justiz!
Dieser schwere Vorwurf bedarf einer Erläuterung, welche letztlich ganz einfach zu verstehen ist: Wenn z.B. eine Richter*in bei ihrer Urteilsfindung nicht Recht und Gesetz anwendet, wie es der richterliche Amtseid vorschreibt, vgl. § 5 HRiG, sondern z.B. solche willkürlich gewählten Entscheidungsparameter wie „Parteizugehörigkeit“ und/oder „Verwandtschaft“ und/oder „falsche Religionszugehörigkeit“, und/oder einen sonstigen willkürlich gewählten Entscheidungsparameter, WELCHEN das Gericht ALLEINIG zu seinem ausschlaggebenden Kriterium SEINER URTEILSFÄLLUNG macht: wie soll daraus ein rechtsstaatliches; und ein Recht und Gesetz genügendes Urteil entstehen können?! Dies ist nach unserem Grundgesetz und dem geleisteten richterlichen Amtseid, § 5 HRiG, nicht möglich!
Allgemeinverständlich-transparent ausgedrückt: Im Jahr 2022 sagen gut 20 hessische Richter*innen (und Staatsanwält*innen) zu Ihnen im übertragenen Sinn formuliert, aber rechtlich exakt so wirkend, folgendes:
„Nach Recht und Gesetz gewinnen Sie den Fall selbstverständlich zu 100%, muss ich also zu ihren Gunsten urteilen!,
- doch da Du nicht in meiner Partei bist, entscheide ich dennoch gegen Dich! ODER
- doch weil Du – im Gegensatz zur klagenden Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei mit „mir“ nicht verwandt bist, entscheide ich dennoch gegen Dich! ODER
- doch weil Du Jude bist, entscheide ich dennoch gegen Dich!
Alle, also auch gerade das in historischer Verantwortung gewählte letztgenannte Beispiel beschreiben denklogisch, rechtlich, gesinnungsbezogen die seit 2 3/4 Jahren begangenen Amtsverbrechen der gut 20 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen zu 100% korrekt beschreibend. Amtsverbrechen, welche bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften seit 2 ¾ Jahren begangen werden.
Doch trotz der konkreten Kenntnis über diese nazi-gleiche Willkür-Justiz – weigern sich der amtierende MP Herr Rhein, sowie sein Justizminister Herr Dr. Poseck, als auch dessen Vorgänger*innen seit einem ¾ Jahr hartnäckig hiergegen vorzugehen. Damit begehen die Benannten schwerste Amtsverbrechen und zudem jeweils einen Bruch ihres vor den hessischen Volksvertreter*innen geleisteten Amtseides.
Bei allem Respekt, doch wieso sollen wir Herrn MP Rhein und Herrn JM Dr. Poseck den Bruch ihres vor dem Parlement geleisteten Amtseides ungestraft durchgehen lassen, wenn diejenigen, welche sie damit amtspflichtwidrig "decken" uns bei Begehung der gleichen Straftat zu einem Jahr Gefängnis verurteilen (dürfen)?!
(3) DOCH wie konnte es überhaupt dazu kommen?
Anfänglich beging die WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei "X" zulasten von "Y" Straftaten, welche "Y" gegenüber "X" rechtlich begründet - und nach Recht und Gesetz gerechtfertigt - rügte.
Doch da die Schwester/Tante/Tante von drei Kanzleiangehörigen der WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei "X" Richterin beim LG Wiesbaden ist, meinte besagte Kanzlei "X" sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen zu können.
Wie? Indem Sie in der schwersten Coronazeit, und damit verbunden ohne jede Reaktionsmöglichkeit von "Y" einen sogenannte einstweilige Verfügung (e.V.) gerichtet darauf beantragte, "Y" zu verbieten zu behaupten, "X" habe Rechtsverstöße, wie z.B. Datenschutzverstöße zulasten von "Y" begangen.
Wie jede Jurist*in sofort bei Sichtung festgestellt hätte, und worauf auch schriftsätzlich hingewiesen worden war, wurde der sog. e.V.-Antrag nicht einmal "beschlussfähig" von der WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei "X" gestellt. Doch die zu jedem Gesetzesbruch offenbar bereit gewesen seiende Richterin, Frau Pradt, "übersah" vorsätzlich die Tatsache, dass ein Gericht über diesen formell wie materiell unzulässig gestellten e.V.-Antrag überhaupt nicht stattgebend entscheiden kann. Doch nicht so Frau Richterin Pradt! Frau Richterin Pradt vom WIESBADENER Landgericht, welche ich in der weit später folgenden Verhandlung zum Hauptsacheverfahren nicht einmal persönlich ansprechen durfte, fühlte sich - nachweisbar - dazu berufen, dennoch zu entscheiden; UND "natürlich" zugunsten der WIESBADENER Kanzlei "X".
Ein beispielloser Akt von nazigleicher Willkür-Justiz, begangen von Frau Richterin Pradt.
Parallel dazu war sowohl vom "Hessischen Datenschutzbeauftragten" als auch von RA Appelt Strafanzeige gegen die WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei "X" u.a. wegen der Vielzahl an schwersten Datenschutzverstößen, begangen zulasten von "Y", gestellt worden.
Doch dem grundgesetzwidrigen, amtseid-brechenden und amtswidrigen Einsatz von Frau Staatsanwältin Altmann und von Herrn LEITENDEM OBERSTAATSANWALT der StA WIESBADEN ist es zu verdanken, dass die u.a. vom "Hessischen Datenschutzbeauftragten" und weiteren Prüfungsstellen bestätigte Begehung schwerster Datenschutzverstöße und weiterer Straftaten durch die WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei "X" strafrechtlich zunächst verschleppt und schließlich ermittlungsbezogen eingestellt wurden.
Ein an Justiz-Willkür nicht mehr zu überbietender krimineller Akt von Frau StAin Altmann und Herrn LOStA Dr. Thoma, der bereits zu einem ganz frühen Zeitpunkt dem Unterfertigenden schriftlich mitteilte, dass in der Sache "in absehbarer Zeit keine staatsanwaltschaftliche Entscheidung gefällt" werden würde. Übersetzt: Wir werden in der Sache niemals entscheiden, denn wir begünstigen, völlig egal wie sehr wir dagegen gegen Recht und Gesetz verstoßen müssen, als WIESBADENER StA die WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei "X".
Wie ausgeführt, UND LÜCKENLOS BEWEISBAR, haben sich also bei den WIESBADENER Gerichten und Staatsanwaltschaften zugunsten der WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei "X" mehrere Richter*innen und Staatsanwält*innen SCHWERSTER AMTSVERBRECHEN SCHULDIG GEMACHT, welche auch, entspechend dem sog. Tatort-Prinzip, bei der StA WIESBADEN angezeigt wurden.
WORIN SICH ZUGLEICH EINE SCHWÄCHE UND LÜCKE IN UNSEREM RECHTSSTAATLICH VERFASSTEN GEFÜGE OFFENBART!!!
Denn alle WIESBADENER Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche über die angezeigte Straffälligkeit derjenigen Amtspersonen in schwarzer Robe zu urteilen hatten, welche zugunsten der WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei "X" straffällig geworden sind, entschieden, diese Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe hätten keine Straftat begangen.
Ein für jede juristische Stelle SOFORT UND LEICHT erkennbarer Amtsmissbrauch, Amtseidbruch und SCHWERSTER Gesetzesbruch, in Begünstigungsabsicht und Strafvereitelungabsicht begangen zugunsten der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen WIESBADENER "Kolleg*innen".
Da der "Hessische Datenschutzbeauftragte" und noch viel mehr der Unterfertigende ja - aufgrund dieser fortgesetzt zugunsten der Kanzlei "X" gesetzwidrig begangenen Korruptionsentscheidungen - konsequent dagegen gerichtet Strafanzeigen erhob, und bei gesetzwidrigem Nichtnachkommen dieser Strafanzeigen Untätigkeitsbeschwerde, etc. einlegte, SICH ALSO ERKENNBAR AN DIE NÄCHSTE INSTANZ IN FRANKFURT a.M. OFFIZIELL WANDTE (also an die GStA als auch an das OLG Frankfurt a.M.) mussten sich die Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe natürlich etwas einfallen lassen. Denn wenn die angerufene nächste Instanz in "Frankfurt" die mit krimineller Begünstigungsabsicht zugunsten der Wiesbadener Kanzlei "X" gefällten Entscheidungen aufheben würden, so müssten die bereits strafrechtlich angezeigten WIESBADENER Amtsverbrecher*innen befürchten, dass die gegen sie erhobenen Strafanzeigen durchgehen würden.
Deshalb fanden "auf nicht näher beweisbarem Wege" sich in den angerufenen Instanzen willfähige Amtsverbrecher*innen bei der GStA Frankfurt a.M., sowie beim OLG Frankfurt a.M. (Strafabteilung UND Zivilabteilung), welche sich ohne jedes Zögern dazu bereit erklärten, zugunsten dieser WIESBADENER Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe zu entscheiden.
So ist es auch zu erklären, weshalb sich dieser nazigleiche Justiz-Willkür-Akt durch die StA Wiesbaden, das LG Wiesbaden, die GStA Frankfurt a.M., sowie das OLG Frankfurt a.M. (Zivilabteilung UND Strafabteilung) hat verbrecherisch begehend durchziehen können.
Diese Amtsverbrecher*innen mögen ihre Schuld versuchen abzuwehren wie sie wollen. Doch die Begehung ihrer Amtsverbrechen ist lückenlos beweisbar!
(4)Dieser Internetauftritt besteht also einzig und allein deshalb, weil in der hessischen Justiz seit 2 ¾ Jahren der schwerste Justiz-Korruptionsskandal der Nachkriegszeit wütet, UND die verantwortlichen Ministerialstellen – trotz belegter Kenntnis von diesen schwersten Justizverbrechen – sich seit einem ¾ Jahr weigern hiergegen vorzugehen.
Konkret: Herr Ministerpräsident Rhein und Herr Justizminister Dr. Poseck!
Dies beweist zugleich UNWIDERLEGBAR, dass die amtierende hessische Landesregierung durch das „geschichtsvergessene“ Unterlassen seiner sie als MP und hessischer JM vertretend Verantwortlichen, seit einem ¾ Jahr AKTIV unterstützt, was diese gut 20 hessischen Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe mit ihrer begangenen Willkür-Justiz denklogisch und faktisch im Gesinnungsgeiste der Nazi-Justiz begangen haben UND WEITER BEGEHEN!
(5)Gut 20 namentlich bekannte hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen begehen die schwersten Amtsverbrechen, welche unser Strafgesetzbuch überhaupt nur kennt. Zugleich begehen diese hessischen Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe diese schwersten Amtsverbrechen „bandenmäßig begangen wirkend“ abgestimmt zwischen den hessischen Staatsanwaltschaften und Gerichten, UND ZUDEM INSTANZEN-ÜBERGREIFEND. Dies führt dazu, dass jede Anrufung der nächst höheren Instanz zur puren Farce verkommt, weil auch die Richter*innen und Staatsanwält*innen dieser nächsten Instanz bereitwillig diese Korrumpierung unseres Rechtsstaates begehen, und bereitwillig gegen jedes Recht und Gesetz verstoßen, um gesichert alle rechtsstaatliche Kontrolle auszuschließen; UND die kriminelle Begünstigung zugunsten der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei
Wenn Sie und ich vor Gericht einen Meineid begehen, dann droht Ihnen und mir eine Strafe von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe, vgl. § 154 StGB.
Jede/r dieser gut 20 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen hat LÜCKENLOS BEWEISBAR gegen ihren vor einem ordentlichen Gericht geleisteten richterlichen Amtseid, § 5 HRiG, verstoßen. Doch da AUCH der hessische Ministerpräsident Herr Rhein, sowie der hessische Justizminister Herr Dr. Poseck, fortgesetzt jeweils dreist ihren geleisteten Amtseid brechen, was gleichfalls lückenlos beweisbar ist, da Sie – trotz Kenntnis um diese Amtsverbrechen hiergegen seit einem ¾ Jahr nicht vorgehen, werden diese gut 20 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche LÜCKENLOS BEWIESEN bereits über 2 ¾ Jahre hinweg die schwersten Eides-Brüche und Amtsverbrechen begangen haben, die es überhaupt nur gibt, nicht aus dem Verkehr gezogen.
So entscheiden in Hessen also aktuell gut 20 Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche sich der schwersten Amtsverbrechen schuldig gemacht haben, weiter über Sie Bürger*in zivilrechtlich oder strafrechtlich in u.U. sehr belastender Weise. Dabei ist es sehr gut möglich, dass die über Sie zu Gericht sitzende Person bei Staatsanwaltschaft oder Gericht sich tatsächlich weitaus schwerwiegender Straftaten schuldig gemacht hat, als Sie. Gleiches gilt auf zivilrechtlicher Ebene, wo leider nicht nur die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden in besonders hervorzuhebender Weise zu nennen ist. Die Richter*innen Frau Dr. Siebelt, Frau Pradt und Herr Laudi haben in besonders herausragender Weise unter Beweis gestellt, diesen unseren Rechtsstaat zutiefst zu verachten. Diese kriminelle Richter-Clique schreckte zur Begünstigung der klagenden Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei nicht davor zurück, wahrheitswidrig einfach einen angeblichen „Beweis“ zu erfinden, und diesen „Beweis“ zum zentralen Punkt ihrer Urteilsfällung zu machen.
Hiergegen wurde Strafanzeige gestellt, da ein solches Amtsverbrechen natürlich gegen einen ganzen Lichterbaum von Grundgesetzen und Rechten verstößt. Doch wer nun glaubt, dem Recht, unser aller Rechtsstaat würde nun genüge getan, der irrt vollständig. Denn gleich der LEITENDE Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden nahm sich des Falles an, und sprach, ohne überhaupt auf die ihm BEWIESEN vorgelegte „Beweis“-Erfindung der 4. Zivilkammer einzugehen, die kriminellen Richter*innen der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden von jeder Schuld frei. Nicht nur der 60jährige Unterfertigende vorliegender Zeilen, sondern jede/r Jurist*in kann Ihnen sofort bestätigen, dass der LEITENDE Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden, Herr Dr. Thoma, damit eine juristische „Leistung“ abgeliefert hat, mit der kein/e Erstsemester-Student*in auch nur den kleinen Strafrechtsschein bestehen würde. Warum? Weil eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung selbstverständlich zumindest die vorgelegt wesentlichsten Gründe und Beweise aufführen und verarbeiten muss, welche zur strafrechtlichen Anzeige geführt haben. Doch selbst dazu war der LEITENDE Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden, Herr Dr. Thoma, nicht in der Lage. Und als wäre dies an juristisch gezeigtem Unvermögen noch nicht genug, gebrauchte der LEITENDE Oberstaatsanwalt Dr. Thoma zur Begründung seiner kriminellen Begünstigungs-Entscheidung auch noch eine StrafMASS-Entscheidung zur Frage der Verhältnismäßigkeit seiner getroffenen Entscheidung über das Vorliegen des OB der angezeigten Strafbarkeit. Tatsächlich und rechtlich hat das Eine mit dem Anderen schlicht nichts zutun, was jede/r juristische Anfänger*in deutlichst im Studium eingehämmert bekommt. Doch der LEITENDE Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden, Herr Dr. Thoma, weiß diese juristische Selbstverständlichkeit in seiner gezeigten Hilflosigkeit zur Begünstigung der kriminellen Richter*innen der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden nicht „unterzubringen“. Ein für unseren Rechtsstaat zutiefst beschämendes Bild!
(6)Doch weil – wie den Ärzten gleichkommend nachgesagt: KEINE Krähe hackt der Anderen ein Auge aus –, schützen sich diese hessischen Amtsverbrecher*innen seit 2 ¾ Jahren gegenseitig davor, für ihre begangenen Straftaten belangt zu werden. ABER ZUGLEICH verurteilen SIE diese hessischen Straftäter*innen in schwarzer Robe bei Staatsanwaltschaften und Gerichten, SIE sehr geehrte Besucherin dieser Internetseite.
Ist das Ihre Vorstellung von „Rechtsstaat“? Ist es aus Ihrer Sicht gerecht, dass sich selbst der schwersten Verbrechen schuldig gemacht habenden hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen über Sie „richten“?
(7)Doch nochmal: wie kam es genau – fallbezogen – zu diesen schwersten Amtsverbrechen, begangen von den gut 20 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen?
(7.a) Begonnen hatte es damit, dass eine Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei namens „X“ schwerste Straftaten zulasten „Y“ begangen hat, was „Y“ gegenüber „X“ wiederholt rügte. „Y“ wies dabei wiederholt auf die bestehend-einschlägige Rechtslage unter Bezug auf Recht und Gesetz begründend hin, und forderte zur Einhaltung von Recht und Gesetz auf, sowie zur Unterlassung dieser schweren Gesetzesverstöße. Ein Teil der Straftaten betraf (und betrifft bis heute) die Begehung der schwersten Datenschutzverstöße, welche das geltende Datenschutzrecht überhaupt nur kennt, und deshalb mit den höchsten Strafen dieses Gesetzes bedroht, vgl. § 83 Abs. 5 lit. a DSGVO.
Zudem hat diese Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei – bewiesen – gegen alle sonstigen Pflichten aus Datenschutzrecht verstoßen, die überhaupt nur denkbar sind.
Die kriminelle BEGEHUNG dieser schweren Datenschutzverstöße, begangen von der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei „X“ zulasten von „Y“ wurde nach erfolgter Fall- und Beweisprüfung zu 100% vom „Hessischen Datenschutzbeauftragten“ bestätigt. Selbst nachdem wegen des fortgesetzt gesetzwidrigen Verhaltens der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei „X“ die Betroffene „Y“ der Kanzlei „X“ – unter Berufung auf die bestehenden Grundrechte, sowie das sog. Erste Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht, ausnahmslos JEDE DATENVERARBEITUNG VERBOTEN hatte, verarbeitete die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei „X“ die geschützten Daten von „Y“ einfach weiter, und versendete Sie zudem verbotswidrig zwischen den USA und der EU hin und her.
Und wäre dies an krimineller Energie und Straffälligkeit der Kanzlei „X“ nicht längst „genug“, nötigte die Kanzlei „X“ auch noch über viele Wochen dadurch, indem sie dafür sorgte, dass „Y“ nicht die Gelder von der Bank ausbezahlt bekam, welche die kriminelle Kanzlei „X“ seit Jahren als europäische Rechtsabteilung vertritt. Auch die Tatsache, dass die Kanzlei „X“ eine diesbezügliche fortgesetzte schwere Nötigung – über das Datenschutzrecht begangen, Art. 7 Abs. 4 DSGVO i.V.m. § 240 StGB – begangen hat, wurde uneingeschränkt vom „Hessischen Datenschutzbeauftragten“ bestätigt. Ja der „Hessische Datenschutzbeauftragte“ hat wegen der Schwere an Datenschutz-Verbrechen, welche die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei „X“ begangen hat, sogar von sich aus Strafanzeige gegen die „X“ bei der Staatsanwaltschaft (StA) Wiesbaden gestellt.
Es besteht also überhaupt kein Zweifel daran, dass die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei „X“ schwerste Straftaten begangen hat; und dies zudem VORSÄTZLICH, und zumal vom „Hessischen Datenschutzbeauftragten“ nach erfolgter Fallprüfung lückenlos als KRIMINELLE BEGEHUNG bestätigt.
Zwischenergebnis: Von vernunftbegabten Menschen würde man folglich nun erwarten, dass sie anhand dieser ihnen zudem wiederholt geschilderten Rechtswidrigkeit ihres Handelns zu Recht und Gesetz zurückfinden würden. Zumal der Kanzlei „X“ ja ein mit der betroffenen Rechtsmaterie bestens vertraut seiender Rechtsanwalt gegenübersteht. (Da für die Gesamtbeurteilung des Falles nicht unbedeutend, will ich noch darauf hinweisen, dass schlichtweg alles, was rechtlich von dieser Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei „X“ zu vernehmen war, den rechtlich unzureichendsten Vortrag kennzeichnet, welchen wir JEMALS zu Gesicht bekamen. Wir hatten uns anfangs fortwährend gefragt, wie die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei „X“ ernsthaft annehmen kann, mit diesem Vortrag rechtlich vor einem Gericht obsiegen zu können. Denn wir wussten, dass dies rechtlich völliger Blödsinn ist. Verglichen mit dem, was wir z.B. in München an „rechtlichem Vortrag“ täglich kennen, wussten wir, dass die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei mit ihrem fallbezogen gemachten „rechtlichen Vortrag“ in München vor keinem Gericht Gehör finden würde, und insgesamt maximal einen Monat als Kanzlei überleben könnte. Verehrte Besucher*innen vorliegender WebSite: dies klingt für Sie u.U. „hart“; entspricht aber objektiv den Tatsachen.
(7.b) FRAGE: Doch wie kann es dann sein, dass die WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei „X“, trotz der von ihr begangenen Straftaten, deren Begehung, wir erinnern uns, u.a. auch vom „Hessischen Datenschutzbeauftragten“ lückenlos bestätigt wurden, dennoch dieser Tatsache widersprechend von der WIESBADENER Staatsanwaltschaft und von dem WIESBADENER Landgericht vor einer – rechtlich zwingend gebotenen – Verurteilung „bewahrt“ wurde?
ANTWORT 1.a: Die Schwester/Tante/Tante von drei Angehörigen der WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei „X“ ist Richterin beim Landgericht WIESBADEN; also dem zivilrechtlich entschieden habenden Gericht. Zudem ist diese „verwandte“ Richterin eine sehr gute Freundin von Frau Richterin Pradt. Es ist unwiderlegbar bewiesen, dass Frau Richterin Pradt nicht einmal über die elementarsten Kenntnisse der ZPO verfügt, wie z.B. wer in einem Prozess für was die Beweislast zu tragen hat. Und so jemand „richtet“ über Sie, sehr geehrte Besucher*innen vorliegender WebSite.
Denken Sie, dass dies richtig ist, und/oder so sein darf? Sollte eine ZIVILrichterin, wie z.B. Frau Pradt, nicht zumindest in der ZIVILprozessOrdnung rechtskundig sein? Frau ZIVILrichterin Pradt ist es – nachgewiesen – nicht. Denn Sie weiß – BEWEISBAR – nicht, wer in einem ZIVILrechtlichen Fall was zu beweisen hat. Und so jemand, wie Frau Richterin Pradt, soll über Sie „urteilen“ dürfen?
ANTWORT 1.b: BEREITWILLIG und AUF BREITER FRONT und untereinander sowohl zwischen den Staatsanwaltschaften einerseits, als auch zwischen den Staatsanwaltschaften und Gerichten anderseits, als auch ZUDEM zwischen den INSTANZEN IN JEDE RECHTSSTAATLICHE KONTOLLE AUSSCHLIESSENDER WEISE wurde verabredet und amtsverbrechend begangen: Wir brechen alles Recht und Gesetz, um die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei gesetzwidrig davor zu „schützen“ strafrechtlich verfolgt zu werden, OBWOHL dies – anlässlich der von „X“ begangenen schweren Verbrechen – rechtlich ZWINGEND vorgeschrieben war und ist. Und in exakt kriminell gleicher Weise „schützen“ wir, die – aus dem gleichen Motiv heraus – schwerste Amtsverbrechen begangenen habende 4. Zivilkammer des WIESBADENER Landgerichts, und jeweils parallel dazu die WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei „X“.
Kurz gesagt: Verbrecher schützen Verbrecher!
Antwort 1.c: (und dies ist an diesem Ihnen geschilderten Fall fortgesetzt begangener Verbrechen das KRIMINELLSTE und das ERSCHRECKENDSTE!): DURCHGÄNGIG von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden INSTANZEN-ÜBERGREIFEND zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M., sowie DURCHGÄNGIG vom Landgericht Wiesbaden INSTANZEN-ÜBERGREIFEND zum Oberlandesgericht Frankfurt a.M. sowie durchgängig zwischen den genannten Gerichten und Staatsanwaltschaften war jede Amtsperson, also jede berufene Richter*in und Staatsanwält*in SOFORT bereit, seinen/ihren geleisteten Amtseid, § 5 HRiG, zu brechen, und damit schwerste Amtsstraftaten zulasten von Bürger*innen und Rechtsstaat zu begehen. Sowie amtseid-brechend zu begehen; wir erinnern uns an § 154 StGB: Mindestfreiheitsstrafe EIN JAHR!
Antwort 1.d: Wie kann das sein? Dies müsste doch „auffliegen“?
Ja, müsste es; würden wir in „Hessen“ keine durchgängig „deckende“ Justiz haben, deren Vertreter, und zwar BIS GANZ OBEN jede begangene noch so schwere Amtskriminalität „decken“ würden.
Der LEITENDE Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden, Herr Dr. Thoma, begeht nicht nur diesbezüglich schwerste Amtsverbrechen, sondern „deckt“ zudem mittels Begehung der schwersten Amtsverbrechen von anderen Staatsanwält*innen, und/oder Richter*innen, wie z.B. die Amtsverbrechen der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden, also von Frau Dr. Siebelt, von Frau Pradt, und von Herrn Laudi.
Kurze Anekdote dazu: Der Unterfertigende durfte ob der geschilderten Korruptions-Umstände in mündlicher Verhandlung Frau Richterin Pradt nicht einmal direkt „ansprechen“, obwohl exakt diese Frau Richterin Pradt bereits mit maximaler krimineller Energie nazigleich ZWEI Willkür-Urteile zulasten des Unterfertigenden gefällt hatte. Doch klar, eine so zarte Seele wie diese Amtsverbrecher*in Frau Pradt gilt es natürlich zu schonen, wofür die sich in gleicher Weise schwerster Amtsverbrechen – lückenlos beweisbar – schuldig gemacht habende Richterin, Frau Dr. Siebelt, mit Nachdruck eingetreten war. Wie erbärmlich ist das denn?!
Die Präsidentin des LG Wiesbaden, hat sich der gleichen Amtsverbrechen schuldig gemacht, indem Sie den beweisbelegt begründeten Vorhalt begangener Amtsverbrechen von Frau Richterin Pradt einfach ignoriert hat.
FRAGE: Doch wie kann selbst dies durchgehen?
ANTWORT: GANZ EINFACH!
Seit einem ¾ Jahr werden die hessischen Ministerpräsidenten, sowie hessischen Justizminister*innen wiederholt unter beweisbelegter Nennung dieser unerträglich seit 2 ¾ Jahren MIT HÖCHSTER KRIMINELLER ENERGIE und „bandenmäßig verabredet“ wirkendend, bezüglich dieser lückenlos beweisbar begangenen Amtsverbrechen zum Einschreiten aufgefordert.
Und bitte, machen wir uns doch nichts vor: Willkür-Justiz ist Nazi-Justiz, in Widerspruch zu jeder grundgesetzlich verbrieften Rechtsstaatlichkeit stehend. Exakt dies, also diese Willkür-Justiz begingen und begehen weiter namentlich bekannte und hinsichtlich ihrer begangenen Amtsverbrechen beweisbar, gut 20 hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen.
Diese gut 20 Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe wurden dem hessischen Ministerpräsidenten Bouffier, und seinem Nachfolger Rhein zusammen mit den belegenden Beweisen gemeldet, als auch Herrn Justizminister Dr. Poseck und seiner Vorgängerin. Seit einem ¾ Jahr erfolglos; trotz aller vorgelegten Beweise und wiederholt drängend vorgetragenen Aufforderungen zum qua Amt und geleistetem Amtseid diesbezüglich geschuldetem Einschreiten.
Darf Herr MP Rhein dies? Und/oder darf Herr JM Dr. Poseck dies?
NEIN! In Bezug auf den von beiden Personen geleisteten Amtseid begehen BEIDE seit Amtsantritt einen Bruch Ihres vor dem hessischen Parlament (in Vertretung von uns Bürger*innen) geleisteten Amtseides. Zudem unterstützten sie durch Ihr fortgesetztes Nichteinschreiten gegen diese Angriffe zulasten von Justiz, Rechtsstaat und Demokratie, AKTIV diese grundgesetzwidrigen Angriffe, diese schwerstkriminelle Korruption zulasten von uns Bürger*innen und unserer Demokratie.
Und abgeleitet aus der Tatsache, dass die Ämter/Herren Rhein und Dr. Poseck sich seit einem ¾ Jahr weigern gegen diese verbrecherisch-demokratiegefährdende Willkür-Justiz in Hessen vorzugehen, macht die Existenz vorliegender Internetseite notwendig.
Nochmal: Jeder halbwegs gebildete Bürger*in, jede Politiker*in, jede Jurist*in weiß, dass praktizierte Willkür-Justiz Staatswillkür darstellt, und somit zutiefst grundgesetzwidrig ist, Art. 1 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, menschenrechtsverletzend, rechtsstaatswidrig und demokratiefeindlich ist.
Doch so wie die StA WIESBADEN und das LG WIESBADEN – in Widerspruch zum „Hessischen Datenschutzbeauftragten“ vorsätzlich gesetzwidrig zugunsten der WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei WIEDERHOLT entschieden hat, dass die Verarbeitung von Daten fremder Dritter OHNE vorliegende Datenschutzerlaubnis, Art. 6 DSGVO, zulässig sei, so haben die GStA Frankfurt a.M. und das OLG Frankfurt a.M. (Strafabteilung UND Zivilabteilung) ZUDEM INSTANZEN-ÜBERGREIFEND – Recht und Gesetz damit vorsätzlich mit Füßen tretend entschieden, dass die WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei „X“ „KEINEN einzigen Datenschutzverstoß begangen hätte“.
Der Unterfertigende vermag nicht auszudrücken, wieviel Verachtung die hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften damit gegenüber unserer verfassungsmäßigen Grundordnung, gegenüber unserem Rechtsstaat und gegenüber unserer Demokratie zum Ausdruck gebracht haben, gekoppelt mit einer seit 2 ¾ Jahren gelebten Überheblichkeit und Arroganz gegenüber unserem Rechtsstaat, welche an GESCHICHTSVERGESSENHEIT nicht zu übertreffen ist.
Denn diese Amtsverbrecher*innen wussten und wissen doch, dass jede Form von praktizierter Willkür-Justiz, also abweichend von Recht und Gesetz auf Basis subjektiv willkürlich herangezogener Entscheidungsparameter gefällte Urteile, nazi-justiz-gleiche Urteile sind.
Gedeckt von ganz oben!
Und – dokumentiert durch die diesbezügliche Untätigkeit des hessischen Ministerpräsidenten und des hessischen Justizministers seit einem ¾ Jahr – gedeckt von den Herren Rhein und Dr. Poseck.