26. März 2024

Fortlaufendes Schreiben an die Vertreter*innen der ständigen Obersten Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland; Stand 26. März 2024.

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5. Okt. 2023 (Update);
Antwort von Frau N. Faeser: KEINE! (Stand: 5. Okt. 2023)

München, 01. Juni 2023

Sehr geehrte Frau Innenministerin N. Faeser,

gestern führten Sie im Anschluss an das Urteil gegen Lina E. vom 31. Mai 2023 u.a. aus:

"Im demokratischen Rechtsstaat darf es keinen Raum für Selbstjustiz geben."; vielmehr sei dies allein die Aufgabe der staatlichen Sicherheitsbehörden, welche hiergegen im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols vorgehen würden.

Dieser Aussage stimmt jeder* überzeugte Demokrat*in zu, welche sich zu unserem Grundgesetz und Rechtsstaat bekennt. Und so natürlich auch der Unterfertigende.

Doch, so frage ich Sie sehr nachdrücklich: Wie sollen wir Bürger*innen uns verhalten, wenn – wie vorliegend – es die justiziellen Vertreter*innen dieses Rechtsstaates SELBST sind, welche das staatliche Gewaltmonopol und ihr Amt als Richter*/Staatsanwalt* vorsätzlich rechtsmissbräuchlich dafür ausnutzen:

·      Um selbst fortgesetzt schwerste Straftaten zu begehen, UND

·      Um mittels fortgesetzten Grundgesetz- und Rechtsverstoßes sowohl die Ursprungstäter, als auch all die Richter*/Staatsanwälte* vor rechtlich zwingend gebotener Strafverfolgung zu „schützen“, welche sich der gesetzwidrigen Deckung, Begünstigung, Strafvereitelung im Amt, etc. bezüglich der Ursprungstäter*, etc.. schuldig gemacht haben, UND

·      Um konsequent jede Rechtsstaatlichkeit, jedes rechtsstaatliche Verfahren, jede rechtsstaatliche Kontrolle gesetzwidrig auszuschalten, und dies zudem durchgehend instanzen-übergreifend und gerichtsort-übergreifend die gesamte hessische Straf- und Ziviljustiz erfasst haben, UND

·      Um damit konsequent alle korrespondierenden Menschen- und Grundrechte unseres Grundgesetzes menschenverachtend außer Kraft zu setzen, UND

·      Um somit die Täter* zu schützen und die Opfer dieser Straftaten zu verhöhnen.

Exakt dies findet in Hessen seit nunmehr über drei Jahren fortgesetzt statt, was lückenlos bewiesen ist.

Dies geschieht – lückenlos bewiesen – unter fortgesetztem Verstoß u.a. gegen Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 92ff, Art. 103 Abs. 1 GG und § 5 HRiG, was durchgehend in Gänze bewiesen ist.

Und trotz konkretem und beweisbelegtem Wissen schreitet der hessische Justizminister, Herr Dr. Poseck, als „Oberster Dienstherr“ hiergegen nicht ein; also gegen das die gesamte hessische Justiz erfasst habende Korruptions-SYSTEM, welches die hessische Justiz zusammen mit der hessischen Landesregierung in krimineller Weise unterhält.

Sehr geehrte Frau Innenministerin Faeser,

 was sollen wir Bürger* also in einem solchen Fall machen?

Der Rechtsweg diesbezüglich ist ausgeschöpft. Ja und die rechtsstaatlichen Täter gehen sogar mit Polizeistaatsmethoden gegen die Opfer dieser Straftaten der hessischen Justiz vor.

Und sogar das Bundesverfassungsgericht muss sich den Vorwurf gefallen lassen, diese sich schwerster Amts-/Straftaten fortgesetzt schuldig gemacht habenden Richter*innen und Staatsanwält*innen, also „Ihresgleichen“ grund-/gesetzwidrig schützen, und vor jeder Form von Bestrafung bewahren zu wollen.

 Also was sollen wir Bürger*innen in einem solchen Fall machen?

Weiter auf das „staatliche Gewaltmonopol“ hoffen? Und dies trotz der bewiesenen Tatsache, dass dieses „staatliche Gewaltmonopol“ in Hessen seit drei Jahren grund-/gesetzwidrig missbraucht wird, welche es doch eigentlich im Interesse der Opfer rechtmäßig ausfüllen sollten?

Frau Innenministerin Faeser, der Unterfertigende teilt ja in Gänze den Inhalt Ihrer Ausführungen. Doch wenn dies auch im Sinne des Rechtsstaates und der Sicherheit von uns Bürger*innen funktionieren soll, so muss eben dieser Rechtsstaat auch dann tätig werden, wenn, wie vorliegend die Ausfüllung des „staatlichen Gewaltmonopols“ nicht funktioniert, weil die zuständigen Justizbehörden und Justizpersonen hier im korrupten Eigeninteresse fortgesetzt tätig sind, und dies in beweisbar rechtsstaatausschließender Weise, und unter gleichzeitiger Reduzierung aller korrespondierenden MENSCHEN- und GRUNDrechte.

Der Unterfertigende bittet Sie daher mit Nachdruck um Ihr diesbezügliches Tätigwerden in kraftvoller Weise, sodass wir Bürger*innen auch praktisch sehen und erleben können, dass Sie es mit Ihren zurecht mahnenden Worten unter Bezugnahme auf das „staatliche Gewaltmonopol“ sehr ernst meinen; und dies auch dann, wenn der Rechtsstaat selbst es ist, welcher unter Ausnutzung des „staatlichen Gewaltmonopols“ schwerste Amts-/Verbrechen begeht, was im vorliegenden Fall lückenlos bewiesen der Fall ist.

Für eine erste Verdeutlichung der von mir hier angesprochenen Geschehnisse bitte ich Sie höflich um Sichtung der auf der Internetseite https://keindemokratieabbau.de/ .

Bitte stören Sie sich dabei nicht an der dort gebraucht „deutlichen“ Formulierung, welche seinen Grund allein darin hat, dass die hierin benannten richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Täter*innen gegen mich Strafanzeige erheben, was dann aber nicht im korrupten Hessen, sondern in Bayern stattzufinden hat; und dass ich dann im Rahmen dessen vor Gericht meine bestehende Notwehrlage ausführen, und das Gericht über die hessischen Justizverbrechen informieren kann, welches ja dann laut Gesetz zur entsprechenden Ermittlung und Strafanklageerhebung gegen diese Amtsstraftäter*innen verpflichtet ist.

Der Unterfertigende steht Ihnen selbstverständlich jederzeit und gerne für evtl. Rückfragen, etc. zur Verfügung.

 Mit vorzüglicher Hochachtung

Axel Bernd Appelt
Geltinger Au 21
85652 Pliening
Mobil: 0170/3288882

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15. März 2023

Hessisches Landgericht KRIMINALISIERT(!) und verurteilt den Beklagten, weil dieser sich gegen die Klage vor Gericht rechtsstaatlich verteidigt hat.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. h.c. Steinmeier,

das Landgericht Wiesbaden führt in seinem Urteil tatsächlich schriftlich aus: Da sich der Beklagte schriftsätzlich gegen die gegen ihn erhobene Klage verteidigt, habe der Beklagte selbst den (notwendigen) Beweis für die Notwendigkeit seiner Verurteilung geliefert, vgl. (Urteil des LG Wiesbaden, 4. Zivilkammer, Az. 4 O 2410/20, Richter*innen Dr. Siebelt, Pradt, Laudi, Seite 11, 1ter Absatz a.E.).  

!!Also weil der anwaltliche Beklagte von seinem Menschen- und Grundrecht gebraucht gemacht hat, sich schriftsätzlich gegen eine Klage vor Gericht rechtsstaatlich zu verteidigen, habe ich mich „schuldig“ gemacht! Und „muss“ ich verurteilt werden!!

Daneben enthält das benannte Urteil, (i.R.e. Klageerzwingungsverfahrens) herausgearbeitet und nachgewiesen, mehr als SECHZIG weitere schwerste Grundrechtsverstöße, Verstöße gegen „Recht und Gesetz“ (§ 5 HRiG), vorsätzliche Sachverhaltslügen (DES GERICHTS), Unterdrückung von gerichtsbekanntem Sachverhalt und Beweismitteln, und und und!  

Herr Bundespräsident! Bei den herausgearbeiteten SECHZIG Gesetzesverstößen des Gerichts handelt es sich nicht um „Rechtsfragen, die man so oder so entscheiden könnte“, etc. NEIN! Alle beweisbelegt über SECHZIG Gesetzesverstöße des Gerichts sind OFFEN begangene, schwerste Rechtsbrüche, Grundgesetzverstöße und Verstöße gegen zwingend anzuwendendes Recht und Gesetz!

Und alle deshalb erhobenen STRAFANZEIGEN, etc. werden hessen-justiz-weit einfach ignoriert und nicht bearbeitet; und dies zudem instanzen-übergreifend. Und da z.B. die Staatsanwaltschaften eingelegte Strafanzeigen, Rechtsbehelfe, Rechtsmittel, etc. einfach gesetzwidrig „totschweigen“, liegt natürlich auch kein „staatlicher Akt“ vor, welcher beim BVerfG i.R. einer Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung eingereicht werden könnte. EXAKT so lautet die bisher vorliegende Antwort des Bundesverfassungsgerichts hierzu!  

Maßgeblicher Drahtzieher auf staatsanwaltschaftlicher Seite ist u.a. Herr Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Thoma (StA Wiesbaden)! Aber in exakt gleicher Weise gebärden sich auch die StA und GStA Frankfurt a.M., das LG Wiesbaden und das OLG Frankfurt a.M. (Zivil- und Strafabteilung).

Denn statt, dass Hessen einem der rechtsstaatlichen Lösungsangebote des Unterfertigenden nähertritt, versucht Hessen stattdessen mit Polizeistaat-Methoden in GeStaPo-Manier den Unterfertigenden mit Gewalt mundtot machen zu wollen. Gleichzeitig entscheidet der diesbezüglich eingeschaltete Petitionsausschuss des hessischen Landtages fortgesetzt nicht. Und weigern sich neben der „offiziellen Ansprechperson gegen Korruption in der hessischen Justiz“ Ansprechperson-fuer-Korruptionspraevention@hmdj.hessen.de , auch der oberste Justiz-Dienstherr Herr Justizminister Dr. Poseck, etc. seit EINEM JAHR fortgesetzt sich um eine rechtsstaatliche Lösungsfindung des BEWEISBELEGT staatsfeindlichsten und schlimmsten Landesregierungs- & Justiz-Korruptionsskandals zusammen mit dem Unterfertigenden zu bemühen.  

Stattdessen setzt Hessen – BEWIESEN – weiter auf staatlich kriminelle Repression, sowie auf Polizeistaatknüppel in GeStaPo-Manier!

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!  Die hessische Landesregierung(!) UND die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz(!) haben GEMEINSAM ein Korruptions-SYSTEM implementiert, mittels dessen die genannten Institutionen seit DREI Jahren den Rechtsstaat nach korruptem Belieben (zahlungskräftig Einzelner, der Justiz und/oder der Landesregierung) einfach „ausschalten“ können! UND auch tatsächlich AUSSCHALTEN!

Damit ist Hessen beweisüberführt KEIN Rechtsstaat mehr. Denn anders als in Hessen gegeben, sind in einem wirklichen „Rechtsstaat“ die Geltung und Anwendung des Rechtsstaates feststehende Größen, welche dem Zugriff Dritter entzogen sind.

Doch wenn der Bund in seinen Reihen ein solches „Hessen“ sanktionslos duldet, UND Deutschland nicht (länger) die „rechtsstaatliche Kontrolle“ von staatlichen „Urteilen, etc.“ garantieren kann, dann ist auch die Bundesrepublik Deutschland nicht länger mehr ein „Rechtsstaat“!!

Der Unterfertigende bittet Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, daher höflich mit allem Nachdruck um ihr zum Schutz von Grundgesetz, Demokratie und Rechtsstaat dringend erforderliches Einschreiten und Tätigwerden!

Mit vorzüglicher Hochachtung UND bleiben Sie stets gesund
Axel Bernd Appelt (Journalist und Rechtsanwalt)
(Kontaktdaten)

WEHRET DEN ANFÄNGEN!

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.KeinDemokratieAbbau.de/

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Die „Freiheit“ des Föderalismuses, also eines einzelnen Bundeslandes, findet laut Grundgesetz dort sein unmittelbares Ende, wo ein Bundesland sich unter VERSTOSS gegen unser Grundgesetz und/oder den Verfassungsstaat organisiert, u/o verhälT.

Exakt gegen dieses Verbot verstößt Hessen mit seinem von seiner Justiz und seiner Landesregierung geschaffenen und betriebenen SYSTEM der grundgesetzwidrigen Willkür-Justiz und Staatswillkür fortlaufend; und dies in einer nationalsozialistisch-gleichen Art und Weise.


03. März 2023

Aktenzeichen:

Sehr geehrte Richterinnen und Richter, Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Februar 2023.

Sie führen darin auf mein Schreiben vom 03. Februar 2023 erwidernd aus, dass Sie in Ermangelung der Einbeziehung eines Hoheitsaktes (Urteils-/Entscheidungsnennung) sich außer Stande sehen würden, mir, bzw. dem Rechtsstaat hinsichtlich des Ihnen darin mitgeteilten Anliegens, vgl. genanntes Schreiben vom 03. Feb. 2023, behilflich sein zu können. Verbunden mit dem Hinweis, dass Sie aufgrund Ihres gesetzlich bestimmten Zuständigkeitsbereiches Justizbehörden keine Weisungen erteilen könnten, und insoweit auch keine Dienstaufsicht wahrnehmen würden.

Natürlich war und ist all dies dem Unterfertigenden gleichfalls bekannt.

Bitte gestatten Sie mir jedoch insoweit folgende Hinweise, zugleich folgende ZWEI PUNKTE vorausschickend:
(1)dass es sich hier um den – mit Abstand – größten Justiz-Skandal der Nachkriegszeit handelt. Denn in diesem Fall hat die hessische Landesregierung und die gesamte hessische Justiz ein staatsfeindliches, da rechtsstaatausschließendes und vorsätzlich grundgesetzwidriges
SYSTEM implementiert, mittels dessen nach freiem Belieben Einzelner im „GROSSEN MASSSTAB“ der Rechtsstaat komplett, alle rechtsstaatliche Kontrolle, alle Menschen- und Grundrechte, etc. außer Kraft gesetzt werden können und außer Kraft gesetzt werden. Und dies bereits seit JAHREN so staatsfeindlich betrieben.  UND

(2)dass Sie leider den essentiellsten Punkt in Ihrer vorgenommenen Bewertung übersehen haben:

·      DAS Hessen-SYSTEM, implementiert und betrieben von der GESAMTEN hessischen Justiz und Landesregierung, mittels dessen

·      kriminelle hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen nach freiem Belieben (zahlungskräftig) Einzelner fallbezogen den Rechtsstaat und alle rechtsstaatliche Kontrolle grundgesetzwidrig AUSSER KRAFT SETZEN!

·      UND um sich ob dieser grundgesetzwidrigen Verfassungsfeindlichkeit auf rechtlicher Ebene nicht mit dem Bundesverfassungsgericht auseinandersetzen zu müssen,

o  Erlassen die hessischen Justizbehörden vielfach überhaupt keine „Hoheitsakte“, welche Basis z.B. einer Verfassungsbeschwerde sein könnten!

o  Die hessischen Justizbehörden und Strafgerichte ignorieren einfach eingelegte Rechtsmittel, Schriftsätze, Strafanzeigen, etc., vergeben kein Aktenzeichen, ermitteln und bearbeiten und entscheiden NICHT! Das exakt gleiche gilt betreffend eingelegter Untätigkeitsbeschwerden, Nichtgehörsbeschwerden, etc.. Auch diese werden von den hessischen Justizbehörden einfach ignoriert, und wahrscheinlich nach Eingang direkt in den Müll geworfen.

o  Und wenn die hessischen Justizbehörden GANZ AUSNAHMSWEISE doch einmal entscheiden, dann ist diese Entscheidung derart korrupt und unter Verstoß gegen „Recht und Gesetz“ (§ 5 HRiG) gefällt und MENSCHEN- und GRUNDRECHTE beraubend, dass es faktisch nur zwei Erklärungsmöglichkeiten gibt:

§ Entweder sind diese Justizentscheider juristisch überführte Dummköpfe, oder sie fürchten keinerlei Sanktionierung für ihr amtsmissbräuchlich und staatsfeindliches und rechtsstaatausschließendes Entscheidungsverhalten! In jedem Fall müssen diese schwerstkriminellen hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen keinerlei Sanktionierung fürchten, da ihre all ihre Straftaten von den hessischen Justiz-Behörden-Leitender gedeckt werden. So deckt z.B. Herr LOStA Dr. Thoma, der StA Wiesbaden, jede noch so korrupte und verbrecherische Schweinerei der StA Wiesbaden, begangen im Interesse des Hessen-SYSTEMs!

·      DENN die in diesen KorruptionsUrteilen zum Ausdruck kommenden schwersten Amtsverbrechen werden ja, wenn überhaupt stattfindenden, allenfalls erneut durch zum SYSTEM gehörende kriminelle hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen „überprüft“. Und wie überprüfen diese Personen: Gleichfalls hoch-korrupt, unter Verstoß gegen Recht und Gesetz und alle MENSCHEN- und GRUNDrechte!

  • Eine zweite korruptions-Entscheidungsvariante ist, dass z.B. so lange unter Verstoß gegen Recht und Gesetz geurteilt / entschieden wird, dass das Hessen-SYSTEM die verhöhnten Opfer von Straftaten mutwillig in das Klageerzwingungsverfahren treibt, i.R. dessen dann schon hinsichtlich der Formalien, etc. der Willkür-Justiz Tür und Tor geöffnet sind; also von VORNHEREIN feststeht, dass dem Klageerzwingungsverfahren NICHT stattgegeben wird.

    Also AUCH mit diesen SYSTEM-Mitteln hebelt das Hessen-SYSTEM alle Rechtsstaatlichkeit einfach aus, und macht – unter fortgesetztem Verstoß gegen Recht und Gesetz JEDE rechtsstaatliche Instanz zur Farce und jede rechtsstaatliche Kontrolle UNMÖGLICH!  

      

    BITTE führen Sie sich also auch anhand dieser BEWEISBAREN Willkürjustiz-Methoden konkret vor Augen, dass dieses Hessen-SYSTEM – schon durch seine bloße Existenz – rechtsstaatausschließend, sowie MENSCHEN- & GRUNDrechte verletzend betrieben wird und wirkt!

·      HESSEN setzt also mittels dieses hoch-kriminellen SYSTEMs alle Rechtsstaatlichkeit und rechtsstaatliche Kontrolle AUSSER KRAFT! Urteilsvorlagen zum BGH werden kriminell vereitelt, und das auf Verjährung hinarbeitende KorruptionsSYSTEM gewinnt Zeit und Zeit und Zeit, zulasten der Opfer dieses nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justiz und Staatswillkür!

·      Gleichzeitig verhöhnt Hessen die Opfer von Straftaten, während es die Täter vor rechtlich zwingend gebotener Strafverfolgung „verschont“! Damit untergräbt Nazi-Hessen das staatliche Gewaltmonopol in unerträglicher Weise, und stellt dessen Beachtung durch uns Bürger*innen fundamental in Frage!

·      Mittels dieses auf Gesetzesverstoß, Amtsmissbrauch und Rechtsstaatausschließung, sowie der Entziehung aller MENSCHEN- & GRUNDrechte betriebenen SYSTEMs provoziert Korrupt-Hessen einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand, welcher EXTREM ist, da ja gegen alle Korruptions-Entscheidungen oder rechts- und amtsmissbräuchlichen Untätigkeiten dieser kriminellen hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, erneut Schriftsätze angefertigt und Beschwerden, etc. eingelegt werden müssen. ALL DIES WÜRDE WEGFALLEN, WÜRDE NICHT DAS hessische JUSTIZ-KORRUPTIONS-SYSTEM bestehen, betrieben im Wertekanon der menschenverachtenden Justiz des DRITTEN-REICHES! Hiermit spreche ich nicht nur ein monetäres und die Gesundheit angreifendes Problem an, sondern auch die Tatsache, dass die Zeit, welche der Unterfertigende infolge der durchgängig zu 100% korrupten Amtsmissbräuchlichkeit aufwenden muss, für andere Fälle fehlt. Doch die Alternative wäre, dass der Unterfertigende unter diesen SYSTEMzuständen die als Rechtsanwalt übernommenen Interessen seiner Mandantschaft zugunsten des hessischen UNrechtsSYSTEMs opfert!

Diese auch individuell belastenden, schwersten Grundrechtsverstöße begeht Hessen also ALLUMFASSEND und SYSTEMisch UND damit zugleich deutlich grundrechte-belastender, als dies einzelne Grundrechtseinschränkungen in Justiz-Hoheitsakten vermögen!

DENN HESSEN betreibt LÜCKENLOS BEWEISBAR SYSTEMisch ANGELEGT UND fallbezogen nach kriminellem Belieben einzelner Krimineller BETRIEBEN eine durch und durch nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz und Staatswillkür!

Hessen handelt also weitaus grundrechtsausschließender, konkret grundrechtsverletzender grundgesetzwidriger, staatsfeindlicher und krimineller, als sich dies offenbar das Bundesverfassungsgericht vorzustellen vermag!

BITTE verschließen Sie daher nicht die Augen vor den LÜCKENLOS BEWEISBAREN Gegebenheiten!

Unter derart SYSTEM-kriminellen Umständen ist es doch schlicht ausgeschlossen, dass Sie, der Bund, dass wir SANKTIONSLOS das Bundesland Hessen in unseren Reihen weiter dulden. Und/oder dass der Bund, dass wir vorgeben, gegen dieses hessische Unrechts-SYSTEM nicht vorgehen zu können. Denn wäre dem so, dann wäre dies zugleich der Beweis dafür, dass Deutschland KEIN „RECHTSSTAAT“ (mehr) ist!

Hohes Gericht! Mir sind die rechtsstaatlichen Leitplanken sehr wohl bewusst! Ebenso das in unserem Grundgesetz rechtsstaatlich mit abgewogene und gelöste Problem, dass mit dem Organ „Bundesverfassungsgericht“ zahlenmäßig WENIGEN Spezialist*innen die kontrollierende Macht über z.B. parlamentarisch VIELE eingeräumt wird, weshalb das Instrument „Bundesverfassungsgericht“ mit rechtsstaatlich abgewogenem Bedacht zu agieren hat. Unter diesem Aspekt verstehe ich selbstverständlich Ihren diesbezüglichen Bedacht, wenngleich nicht Ihre bezüglich dem Hessen-SYSTEM bislang gezeigte Zurückhaltung.

Denn machen wir uns bitte folgende Selbstverständlichkeit SEHR klar:
Ohne das Bestehen des alle Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ausschließenden SYSTEMs der Nazi-Justiz wäre das Aufkommen und Wüten eines Roland Freisler nicht möglich gewesen. Da ja dann eine rechtsstaatliche Kontrolle das Wüten eines Roland Freisler gestoppt hätte, unter Beachtung der für die Bürger*innen bestehenden Grundrechte.
Aufgrund dieser juristisch wie historisch lückenlos belegten WAHRHEIT ist die bewiesene Tatsache, dass Hessen im Jahr 2023 geschichtsvergessen und lückenlos beweisbar erneut ein SYSTEM betreibt, welches erneut das bestialische Justiz-Wüten eines Roland Freisler ermöglicht, doch im Hinblick auf die dem Bundesverfassungsgericht fundamental zugewiesene Grundrechts-Schutz-Zuständigkeit von mindestens ebenso großem Belang, wie die Zuständigkeit, welche das Bundeseverfassungsgericht bezüglich "kleiner" Grundrechtsverletzungen begangen in Hoheitsakten zuständigkeitshalber zu akzeptieren bereit ist.

Hohes Gericht! Dieser Verantwortung können Sie sich weder grund-/gesetzlich entziehen, noch ethisch-moralisch! Dieses Hessen-SYSTEM ist objektiv grundgesetzwidrig und verletzt uns Bürger*innen allumfassend und individuell belastend in unseren MENSCHEN- und GRUNDrechten!

Und was hat dies konkret mit Hessen zutun?

·      [Ich behaupte nicht und könnte dies auch nicht beweisen, dass das Hessen-SYSTEM durchgängig und in JEDEM Rechtsfall immer und alle Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit missachtet!]

·      Doch ich kann LÜCKENLOS BEWEISEN, dass mittels des die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz UND Landesregierung durchziehend eingerichteten SYSTEMs, Hessen ein faktisch und rechtlich nationalsozialistisch-gleiches SYSTEM der Willkürjustiz und Staatswillkür (u.a. unter Verstoß gegen Art. 1 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) eingerichtet hat und SEIT DREI JAHREN aktiv fallbezogen betreibt.

·      Mittels dieses SYSTEMs, welches u.a. die auf der Internetseite https://www.keindemokratieabbau.de/HallOfShame/ genannten Personen nazi- & und faschistisch-gleich betreiben, setzen diese kriminellen Richter*innen und Staatsanwält*innen – nach korrupt-freiem Belieben Einzelner – einfach den Rechtsstaat außer Kraft

  • Auf Basis dieses Hessen-SYSTEMs hebeln diese beweisüberführt kriminell-staatsfeindlichen hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen nach Bedarf fallbezogen ALLE Rechtsstaatlichkeit und rechtsstaatliche Kontrolle aus, unter Verstoß gegen alle Menschen- und Grundrechte von uns Bürger*innen.

Hohes Gericht! All dies ist LÜCKENLOS BEWEISBAR!

Unter diesen objektiv rechtsstaatausschließenden und demokratiegefährdenden SYSTEM-Umständen können Sie sich doch nicht ohne vorherige konkrete und sehr intensive Untersuchung dieser hessischen SYSTEM-UNrechts-Umstände pauschal jeder Zuständigkeit und Verantwortung entziehen!

Ist doch das Hessen-SYSTEM aufgrund seiner SYSTEMisch betriebenen Anhäufung von Menschenrechts- und Grundrechtsverletzungen im anzuwendenden Beurteilungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts sehr viel mehr zu beanstanden, als dies einzelne belastende Grundrechtsverletzungen im Beurteilungsmaßstab einer konkreten Verfassungsbeschwerde „obsiegend“ zu bewirken vermögen!

Wenn sich daher das BVerfG auf der einen Seite betreffend „kleiner“ belastender Grundgesetzverstöße des Staates für zuständig erklärt, jedoch sich dann für unzuständig erklärt, wenn ein ganzes Bundesland SYSTEMisch im „GROSSEN MASSSTAB“ belastende Grundgesetzverstöße begeht UND zugleich den gesamten Rechtsstaat nach korruptem Belieben vollständig außer Kraft setzt, was LÜCKENLOS BEWIESEN ist, dann zeigt dies entweder einen unerträglichen Wertungswiderspruch auf, und/oder die dann bewiesene Tatsache, dass Deutschland tatsächlich KEIN Rechtsstaat (mehr) ist!

Sehr geehrtes Bundesverfassungsgericht! Dieser Ihnen doch nicht gesondert zu erläuternde Wertungswiderspruch belegt doch zugleich völlig eindeutig, dass die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts NICHT nur im Falle "kleiner" belastender Grundrechtsverletzungen durch den Staat begründet ist, sondern selbstverständlich auch im Falle "GROSSER" Grundrechtsverletzungen durch den Staat.

Und im vorliegenden Fall ist LÜCKENLOS BEWIESEN, dass Hessen SYSTEMisch angelegt nach fallbezogem kriminellen Belieben den Rechtsstaat komplett außer Kraft setzt, etc., also im ganz GROSSEN MASSSTAB schwerste Grundrechtsverletzungen mit konkret belastender Wirkung justizwillkürlich begeht.

Nochmal: Dann können Sie sich doch nicht für unzuständig "halten", wenn Sie umgekehrt bei begangen "kleinen" Grundrechtsverletzungen sich für zuständig halten. Denn dann entziehen Sie uns Bürger*innen allen rechtsstaatlichen Schutz, wenn der Staat allumfassend konkret belastend gegen ALL unsere Grundrechte verstößt, während Sie zugleich erklären, im Falle "kleiner" Grundrechtsverstöße für den Grundrechtsschutz von uns Bürger*innen zuständig zu sein.

Hohes Gericht! Eine in dieser Weise ausgeübte Unzuständigkeitshaltung ist weder durch Grundgesetz, Recht und Gesetz zu vertreten, noch im Hinblick auf die tatbezogen lückenlos bewiesene Tatsache, dass sich die in der Hall Of Shame namentlich Benannten allesamt OBJEKTIV schwerster Staatsverbrechen und Grundrechtsverletzungen - zudem SYSTEMisch(!) begangen - schuldig gemacht haben. Die in der Hall Of Shame Benannten haben sich schwerster Amtsstraftaten schuldig gemacht, sehenden Auges, vorsätzlich und bewusst im Gesinnungsfahrwasser eines Roland Freisler begangen! AUCH dies ist lückenlos bewiesen, hohes Gericht!

I. Stichwort Notwendigkeit der Nennung eines „Hoheitsaktes“, etc.:

I.1: Das Schreiben des Unterfertigenden vom 3. Feb. 2023 ist keine Verfassungsbeschwerde.

I.2: Vielmehr skizzierte damit der Unterfertigende das von hessischer Regierung und Justiz implementierte und betriebene Hessen-SYSTEM. Das hessische SYSTEM der beliebigen Außerkraft-Setzung aller Rechtsstaatlichkeit funktioniert diesbezüglich so, dass auf Strafanzeigen, Untätigkeitsbeschwerden, Nichtgehörsbeschwerden, Rechtsmittel, etc. einer Bürger*in, gerichtet an die hessisch zuständigen Justizstellen, einfach nicht geantwortet wird. Keine Antwort! Keine Ermittlung! Kein Handeln! Keine Aktenzeichennennung! Keine Entscheidung! Keine Reaktion; und all dies trotz der Tatsache, dass ja diese anwaltlichen Eingaben ganz überwiegend über das elektronische Postfach (beA) den Justizbehörden zugeleitet wurden.

Wie soll eine Bürger*in sich unter solch fundamental justiz-kriminellen Umständen mit einer Verfassungsbeschwerde an das BVerfG wenden KÖNNEN? Wenn also die angerufenen Justizstellen jedes diesbezügliche Tätigwerden von Anfang an durchgängig kriminell verweigern?

Wie soll hieraus ein "Hoheitsakt" erwachsen, auf welchen eine Verfassungsbeschwerde gestützt werden könnte?

In diesem Fall bliebe einer Bürger*in nichts anderes übrig, als ihre* vor zig Monaten eingereichten Strafanzeigen, Untätigkeitsbeschwerden, Nichtgehörsbeschwerden, etc. DIREKT und ohne vergebenem Aktenzeichen der hessischen Justizstellen, direkt beim BVerfG einreicht, verbunden mit dem Nachweis, wann sie* zudem welche Beschwerde, etc. infolge Untätigkeit der hessischen Justiz-Behörden erhoben/eingereicht hat. Doch unter diesen Antragsumständen würde das BVerfG jedoch gleichfalls nicht tätig werden.

è Daraus folgt folgende Tatsachen- und Rechtssituation:

àMittels des hessischen Justiz- und LandesregierungskorruptionsSYSTEMs stellt die hessische Justiz und die hessische Landesregierung sicher, dass alle Rechtsstaatlichkeit und alle rechtsstaatliche Kontrolle – auch die durch das BVerfG! – außer Kraft gesetzt wird und ist. Dies umfassten und umfassen weiter ALLE Instanzen, ALLE Zivilgerichte, ALLE Staatsanwaltschaften, ALLE Strafgerichte in Hessen.

·      Und dies aus den Motiven heraus und mit den Zielen der kriminellen Begünstigung, Strafvereitelung, Rechtsbeugung, Beihilfe zum Prozessbetrug, Nötigung, und weiterer schwerster Straftaten, begangen von hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen;

  • Kriminell begangen zum Wohle zahlungskräftiger Prozessparteien UND
  • Kriminell begangen zum Wohle von sich mittels ihrer Begünstigungen im Amt strafbar gemacht habenden, schwerstkriminellen Richter*innen und Staatsanwält*innen

UND ZUGLEICH

àist infolge dieses nationalsozialistisch-gleichen Willkür-SYSTEMs nicht „nur“ alle Rechtsstaatlichkeit und jeder Instanzenzug justiz-kriminell außer Kraft gesetzt, sondern auch jede rechtsstaatliche Hilfe durch das Bundesverfassungsgericht!

Würde folglich Ihre Erwiderung mit Schreiben vom 15. Feb. 2023 auf mein Schreiben vom 03. Feb. 2023 tatsächlich das verfassungsrechtliche Ende aller Wehrfähigkeit des Rechtsstaates, unseres Grundgesetzes und unserer Demokratie markieren, so gilt folgendes:

1.a Begeht die Justiz einen Justizakt, welcher einen „kleinen“ auch tatsächlich verletzenden Grundrechtsverstoß beinhaltet, dann kann das BVerfG hiergegen vorgehen, und finden wir Bürger*innen z.B. den mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen Schutz.

1.b Wenn jedoch – wie lückenlos beweisbar – Hessen im "GROSSEN MASSSTAB" schwerste Grundgesetzverstöße begeht, dann hält sich das Bundesverfassungsgericht für unzuständig! Wenn sich, wie bewiesen, HESSEN also durchgängig grundgesetzwidrig und rechtsstaatsausschließend verhält, also fallbezogen justiz-kriminell einfach komplett ALLE Rechtsstaatlichkeit, jeden Instanzenzug, etc. verweigert, also mittels Begehung einer Vielzahl schwerster Justizverbrechen den gesamten Rechtsstaat fallbezogen einfach landesweit KOMPLETT außer Kraft setzt, dann kann das Bundesverfassungsgericht hiergegen nichts unternehmen.

Hohes Gericht! Dies beschreibt doch einen unerträglichen Wertungswiderspruch, welchen doch auch die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes niemals beabsichtigt haben. Ganz im Gegenteil: Diesen war in Reflektion zur Weimarer Verfassung und dem Dritten Reich die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie und des Verfassungsstaates sehr wichtig.

Bitte lassen Sie uns nochmals zusammenfassen:

Auf Basis des von der gesamten hessischen Justiz und Landesregierung betriebenen Justiz-Willkür-SYSTEMs setzt fallbezogen die gesamte hessische Justiz und Landesregierung den Rechtsstaat in Gänze außer Kraft. Strafanzeigen, Schriftsätze, Untätigkeitsbeschwerden, Nichtgehörsbeschwerden, etc. werden einfach so behandelt, als würden sie nicht eingereicht worden sein. Und wenn in ganz wenigen Ausnahmefällen die hessische Zivil- oder die Strafjustiz doch einmal tätig wird, dann wird unter Verstoß gegen Recht- und Gesetz (§ 5 HRiG), unter Verstoß gegen alle Rechtsstaatlichkeit, unter Verstoß gegen unser Grundgesetz, etc. entschieden. All dies zur kriminellen Begünstigung Einzelner, und diesbezüglich sich gleichfalls in schwerster Weise strafbar gemacht habender hessischer Richter*innen und Staatsanwält*innen.

Sowohl auf dem Zivilrechtsweg als auch auf dem Strafrechtsweg sorgt dieses Hessen-SYSTEM dafür, dass alle rechtsstaatliche Kontrolle ausgeschlossen, besser außer Kraft gesetzt ist. Die Beschreitung der Instanzen verkommt zur inhaltsleeren Farce, da die diesbezüglichen Urteile bereits von vornherein zugunsten des Korruptions-SYSTEMs feststehen (die Nazi-/DDR-Justiz lässt grüßen); oder die Justiz einfach in Gänze nicht tätig wird!

Und wenn wir Bürger*innen uns unter diesen SYSTEMisch begangenen Grundgesetzverstößen im GROSSEN MASSSTAB an das BVerfG wenden, dann erfahren wir Bürger*innen auch durch das BVerfG keine rechtsstaatliche und grundrechtsschützende Unterstützung und rechtsstaatliche Kontrolle des Geschehen.

Und dies mit BegründungEN wie:

1. Ohne Vorliegen eines angefochtenen Hoheitsaktes kann das BVerfG nicht tätig werden; vgl. bitte die diesbezüglich oben geschilderten justizkriminellen Zustände in Hessen; ODER

2.a das BVerfG hält uns Bürger*innen vor, mangels angeblich nicht ausreichend nachhaltig geführter Nichtgehörsbeschwerde die eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. (Während also das Bundesland Hessen NACHGEWIESEN nationalsozialistisch-gleich über Jahre hinweg einfach den gesamten Rechtsstaat nach freiem Belieben außer Kraft setzen kann und außer Kraft setzt, führt dies zu keinem Einschreiten des „Bundes“ (inkl. aller Bundesorgane und grundgesetz-schützenden Organe; auch nicht zu einem Einschreiten des BVerfG. Dieses grundgesetzwidrige und staatsfeindliche Verhalten eines ganzen Bundeslandes wird also NICHT geahndet.

2.b Doch wenn wir z.B. nicht nochmals gesondert und minutiös begründet Nichtgehörsbeschwerde eingelegt haben, wissend, dass hierauf die korrupte hessische Justiz ja gleichfalls nicht, oder erst (auf Verjährung hinarbeitend) nach vielen Monaten antworten wird (was zudem völlig ungewiss ist!), dann wird uns jeder rechtsstaatliche Schutz auch durch das BVerfG vorenthalten und werden zugleich die nationalsozialistisch-gleichen Zustände, wie sie LÜCKENLOS BEWEISBAR in Hessen seit DREI JAHREN wüten und mittels derer wir Bürger*innen all unserer Menschen- und Grundrechte entzogen werden, faktisch auch noch durch das BVerfG legalisiert!

Mit einem solchen Entscheidungsverhalten des BVerfG wird doch rechtsstaatsfeindlichen, grundgesetzwidrigen und demokratiegefährdenden SYSTEMen wie dem Hessen-SYSTEM Tür und Tor geöffnet, während zugleich die Möglichkeiten von uns Bürger*innen uns hiergegen rechtsstaatlich zur Wehr setzen zu können, auf ein faktisch ausschließendes Minimum reduziert werden.

Gleichzeitig

3. stellt ja das hessische Korruptions-SYSTEM sicher, dass auch auf Landesebene jede rechtstaatliche Überprüfung und Unterbindung dieses staatsfeindlichen Korruptions-SYSTEMs unmöglich gemacht ist.

3.a Der hessische Justizminister, qua Amt zum diesbezüglichen Einschreiten gegen diese rechtsstaatausschließenden Zustände in Hessen verpflichtet, weigert sich in Kenntnis aller Umstände BEWIESEN seit nunmehr EINEM JAHR hiergegen einzuschreiten. Dass der hessische Justizminister (als oberster Dienstherr) dieses Einschreiten konkret schuldet, hat auch jüngst das Bundesjustizministerium nochmals bestätigt.

3.b Die OFFIZIELLE „ Ansprechperson-fuer-Korruptionspraevention@hmdj.hessen.de “ verweigert sich in exakt gleicher Weise fortgesetzt, wie dies schon der hessische Justizminister kriminell an Verbrechen zulasten des Rechtsstaates und unseres Grundgesetzes seit EINEM JAHR beweisbelegt begeht!

3.c Beim hessischen Landtag eingereichte „Petitionen“, gerichtet darauf, den hessischen Justizminister zu verpflichten gegen diese ihm nachgewiesenen rechtsstaatausschließenden Unrechtszustände in der gesamten hessischen Ziviljustiz UND Strafjustiz unverzüglich, wirkungsvoll und transparent vorzugehen, werden – auf Veranlassung der hessischen Landesregierung (i.V.m. der hessischen Staatskanzlei) – vorsätzlich so verfälscht, dass die diesbezügliche Entscheidungsvorlage zum Petitionsausschuss mit der gestellten Petition inhaltlich nichts mehr zu tun hat. Zudem entscheidet der Petitionsausschuss hierüber einfach fortgesetzt nicht; und dies trotz der Dringlichkeit des mit den diesbezüglichen PetitionEN zum Ausdruck Gebrachten.

Folglich stellt dieses nationalsozialistisch-gleiche SYSTEM mittels Korruption und Rechtsstaatsbruches fortgesetzt sicher, dass auch auf hessische Landesebene gegen dieses SYSTEM nicht vorgegangen werden kann. Gegen ein SYSTEM, welches LÜCKENLOS BEWEISBAR nationalsozialistisch-gleich – alle Rechtsstaatlichkeit, alle Menschen- und Grundrechte, sowie unser Grundgesetz kriminell missachtend betrieben wird. Und welches uns Bürger*innen zum entmenschlichten Objekt herabwürdigt, welches natürlich gegenüber einem sich erneut nationalsozialistisch-gleich aufgestellten Willkür-Staat, welcher uns aller Rechtsstaatlichkeit beraubt, hilflos und chancenlos ist.

Doch zugleich müssen wir aus den gleichen Gründen HILFLOS und ohne jede (rechts-) /staatliche und Unterstützung des BVerfG offenbar die damit einhergehende Demontage des Rechtsstaates, des Verfassungsstaates, unseres Grundgesetzes und unserer kodifizierten Menschen- und Grundrechte, zudem begangen „unter staatlichen Verstoß gegen Art. 103 I GG“ einfach hinnehmen, UND die damit parallel betriebene Gefährdung und Demontage unserer freiheitlichen Demokratie!

Und bezüglich dieser LÜCKENLOS BEWEISENEN Zustände erklärt unser aller, also
D A S  Bundesverfassungsgericht, hiergegen nichts unternehmen zu können!

Hohes Gericht! Ja wer, wenn nicht Sie?!

Sie, das BVerfG, sind doch das grundgesetzlich und gesetzlich definierte Bollwerk u.a. gegen grundgesetzwidrige Eingriffe des Staates zulasten von uns Bürger*innen.

Dann kann es doch nicht sein, dass Sie im Falle „kleiner“ belastender Grundgesetzverstöße des Staates sich zum Einschreiten gesetzlich veranlasst sehen; DOCH wenn – wie vorliegend lückenlos beweisbar – das Bundesland Hessen, gestützt und betrieben von der gesamten hessischen Ziviljustiz, Strafjustiz und hessischen Landesregierung, per Korruptions-SYSTEM im „GROSSEN“ komplett ALLE Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzenden Maßstab den Rechtsstaat und unsere Menschen- und Grundrechte des Grundgesetzes justizwillkürlich aushebelt, UND zugleich mit grundgesetzwidrig-kriminellen Mitteln sicherstellt, dass auch auf Landesebene hiergegen mit keinem rechtlich bestimmten Mittel vorgegangen werden kann,

DANN erklärt sich das BVerfG vor unzuständig!

Und gleichzeitig drohen die damit verbundenen Straftaten zunehmend zu verjähren, sodass weiterhin Personen über uns richten können, welche sich lückenlos bewiesen, der schwersten staatsfeindliche Verbrechen schuldig gemacht haben, wie z.B. auf der Internetseite https://keindemokratieabbau.de/HallOfShame/  genannten Personen.

Hohes Gericht! Beschreibt dies das rechtsstaatliche Verständnis des Bundesverfassungsgerichts? Beschreibt dies Ihr verfassungsrechtliches Aufgabenverständnis, zum Schutz von uns Bürger*innen betreffend grundgesetz- und grundrechtswidriger Eingriffe des Staates zulasten von uns Bürger*innen?

Bei „kleinen“ Verstößen gehen Sie hiergegen vor.

Doch gegen „große“ Verstöße, welche den Verfassungsstaat, unser Grundgesetz, alle Menschen- und Grundrechte SYSTEMisch angelegt und betrieben kriminell im GROSSEN MASSSTAB aushebeln, und uns damit zu hilflosen Objekten dieser nationalsozialistisch-gleichen Willkürjustiz und Staatswillkür machen, DAGEGEN sehen Sie keine Möglichkeit als Bundesverfassungsgericht vorzugehen!

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts! Dass dieser Wertungswiderspruch hinsichtlich „kleiner“ Grundrechtsverstöße tätig werden zu können, aber nicht gegen SYSTEMisch angelegt und betriebene Grundrechtsverstöße im GROSSEN MASSSTAB, nicht stimmig ist, muss ich sicherlich nicht weiter begründen.

Denn damit würden Sie hiermit rechtsverbindlich erklären: „Wenn ihr als Justiz ungestraft schwerste staatsfeindliche Justizverbrechen zulasten des Grundgesetzes, des Rechtsstaates, der bürgerlichen Menschen- und Grundrechte begehen wollt, dann müsst ihr dafür ein dem Hessen-SYSTEM der nationalsozialistisch-gleichen Willkürjustiz vergleichbares SYSTEM implementieren und im GROSSEN MASSSTAB betreiben. Gleichfalls gestützt und betrieben von der Landesregierung UND der GESAMTEN Zivil- und Strafjustiz eines Bundeslandes.

Denn in solchen Fällen, erklärt sich das Bundesverfassungsgericht für unzuständig und machtlos!

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts! Hinsichtlich dessen bedarf es wohl keinerlei Begründung/rechtlicher Ausführungen, dass dies zugleich der Beweis dafür wäre, dass die BRDeutschland dann überführt K E I N Rechtsstaat (mehr) ist!
Denn in einem Rechtsstaat gibt es keine rechtsstaatliche Lücke, welche es dem Staat gestattet gegen uns Bürger*innen wie skizziert zu agieren, welche es dem Staat gestattet, uns Bürger*innen justiz- und staatswillkürlich (Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) uns nach freiem Staatsbelieben unserer Menschen- und Grundrechte zu berauben, OHNE dass wir Bürger*innen hiergegen eine Möglichkeit der durch Grundgesetz und Rechtsstaat gewährten Gegenwehr hätten.

Und so müssen wir Bürger*innen vom Bundesverfassungsgericht bitte erwarten dürfen, dass das Bundesverfassungsgericht unverzüglich verbindlich mitteilt, welche Unterlagen und Beweise, etc. es benötigt, um gegen diesen SYSTEMischen Angriff von Hessen „im GROSSEN“ rechtstaatlich mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts vorgehen zu können. Und dies eben auch in den Fällen, in welchen die hessische Justiz einfach Klagen, Strafanzeigen, Rechtsmittel, Untätigkeits-Beschwerden, Nichtgehörs-Beschwerden, etc. einfach nicht bearbeitet, unbeantwortet lässt, unterschlägt, kein Aktenzeichen vergibt, etc.. Wenn also – auf Basis dieser kriminellen Zustände in der GESAMTEN HESSISCHEN ZIVIL- und STRAFJUSTIZ folglich nicht mehr vorgelegt werden kann, als die per beA-Einreichung oder postalisch eingereichten Schriftsätze, Strafanzeigen, Beschwerden, etc. der Bürger*in, weil sich die hessische Justiz-Gegenseite seit zig Monaten einfach diesbezüglich bandenmäßig verabredet und SYSTEMisch-kollektiv grundgesetzwidrig und rechtsstaatausschließend verweigert.

Bevor also dann auch der Unterfertigende alle in Hessen eingereichten Schriftsätze, Strafanzeigen, Beschwerden, etc. dem Bundesverfassungsgericht einreicht, welche die hessische Justiz einfach kriminell unter den Tisch fallen lässt, bitte ich Sie daher höflich um konkrete Nennung, welche Unterlagen, und Begleitinformationen Sie, also das Bundesverfassungsgericht hierzu benötigt. Auf die konkret drohende Verjährung der Straftaten und Ansprüche wird betonend hingewiesen.

Hohes Gericht! Sie finden zugleich auf der Internetseite https://keindemokratieabbau.de/HallOfShame/ eine Nennung von hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche sich lückenlos bewiesen all dieser schwersten Amtsverbrechen schuldig gemacht haben. Zugleich zeigt Ihnen diese Aufstellung auf, dass dieses Hessen-SYSTEM nicht „nur“ von der Landesregierung implementiert und betrieben wird, sondern eben auch von den LEITENDEN Personen der hessischen Justizbehörden.

So ist z.B. Herr LOStA Dr. Thoma ein hoch-korrupter schwerst-krimineller Amtsverbrecher. Dieser Verbrecher ist federführend für die Betreibung des SYSTEMs bei der StA Wiesbaden verantwortlich. Dieser Verbrecher schreckte sogar nicht davor zurück, das Bundeskriminalamt offen anzulügen, sodass er – durch seine Tatort-Lüge die Federführung innehabend – den Polizeistaat-Knüppel gegen den Unterfertigenden schwingen konnte.

Und in gleicher Weise verhält es sich mit allen weiteren auf der Internetseite https://keindemokratieabbau.de/HallOfShame/ genannten Personen; LÜCKENLOS BEWEISBAR!

Inklusive der Tatsache, dass sich ja der oberste Dienstherr, Herr Justizminister Dr. Poseck, SEITE EINEM JAHR BEWEISBAR amtspflicht-widrig WEIGERT, gegen dieses nationalsozialistisch-gleiche Hessen-SYSTEM vorzugehen.

Wie lange sollen wir denn diesem geschichtsvergessenen und objektiv staatsfeindlichen Wiederaufflammen nationalsozialistisch-gleicher Willkür-Justiz und Staatswillkür noch zusehen? Und vor allem: Ohne dass wir diesbezüglich als Bürger*in die Möglichkeit der rechtsstaatlichen Gegenwehr haben sollen?!

Hohes Gericht! Hier ist ein Grad der grundgesetzwidrigen Staatswillkür und Grundgesetzfeindlichkeit überschritten, an staatlich begangener verbrecherischer Staatsfeindlichkeit, Rechtsstaatsausschließung, Grundgesetzwidrigkeit, Ausschließung des Verfassungsstaates und konkreter Gefährdung unserer Demokratie – begangen vom hessischen Staat UND der GESAMTEN hessischen Zivil- UND Strafjustiz – welcher es ausschließt, dass der Rechtsstaat, der Bund und unsere verfassungsschützenden Organe diesbezüglich weiter untätig bleiben, statt hiergegen unverzüglich, wirkungsvoll und transparent rechtsstaatlich vorzugehen, und den Rechtsstaat in Hessen wiederherstellen.

Ohne dass ich den weiteren Entwicklungen vorgreifen will, würde mich ein weiteres Untätigbleiben des Rechts-/Staates konkret dazu zwingen, über den EuGH und die EU (dem Sanktionsverfahren gegen Ungarn und Polen vergleichbar) öffentlichkeitswirksam klären zu lassen, ob Deutschland unter solchen Unrechtszuständen der „Unzuständigkeit“ und/oder des „untätig Bleibens“ wirklich noch als Rechtsstaat zu bezeichnen ist.

NICHT weil ich dies will, oder mir irgendeine Art Vergnügen bereiten würde.

Ganz im Gegenteil!!

Vielmehr zwingt mich das staatsfeindliche Hessen-SYSTEM, betrieben von der hessischen Landesregierung und der gesamten hessischen Justiz dazu, als Ausdruck meiner staatsbürgerlich empfundenen Verantwortung dann zu einem solch drastischen Schritt. Zudem stellt die Tatsache, dass der „Bund“ diesbezüglich untätig bleibt und/oder meint hiergegen nicht einschreiten zu können oder zu müssen, mein gesamtes, lebenslang – sehr bewusst stets hinterfragtes – Verständnis über unseren Rechts-/Staat und dessen Schutz-/Mechanismen so elementar in Frage, dass ich diesen Fallkomplex einer rechtstaatlichen Überprüfung zwingend zuführen müsste. Und wenn der „Bund“ hierzu nicht gewillt ist, oder sich außerstande fühlt, dann müsste dies eben durch den EuGH und/oder die EU rechtsstaatlich überprüft werden. Schließlich müssen wir Bürger*innen doch die Möglichkeit einer rechtsstaatlichen Kontrolle und Überprüfung haben. Und wenn uns diese Rechtsstaatlichkeit - aus welchem Grund auch immer - in Deutschland verwehrt wird, dann müssen wir eben den EuGH, etc. bemühen!

Alles Andere wäre doch nichts anderes als eine Kapitulation des Rechtsstaates vor dem nationalsozialistisch-gleichen Willkürjustiz- und Staatswillkür-SYSTEMs Hessens.

Der Unterfertigende führt dies so deutlich aus, sodass der „Bund“ nicht später auf EU-Ebene plötzlich einwenden kann, dass es da sehr wohl Mittel und Wege gegeben hätte, um mit rechtsstaatlichen Mitteln diesem rechtsstaatausschließenden, staatsfeindlichen, nationalsozialistisch-gleichen Willkürjustiz-SYSTEM und dieser grundgesetzwidrigen Staatswillkür entgegenzutreten.

Denn um die Beantwortung exakt dieser Frage bitte ich Sie vorliegend ebenso, wie um Beantwortung der vorstehend aufgeworfenen Frage, welche Beweismittel und begleitenden Angaben Sie angesichts der rechtsstaatswidrigen und staatsfeindlichen hessischen Handhabung benötigen, Rechtsmittel, etc. einfach amtsmissbräuchlich zu ignorieren, …, und ohne Vergabe eines Aktenzeichens und ohne jede diesbezügliche Entscheidung einfach kriminell unter den Tisch fallen zu lassen.

Hohes Gericht! Bitte vergegenwärtigen Sie sich das Ausmaß an SYSTEMisch begangener Justiz-Willkür und Staatswillkür, mittels welcher Hessen IM GROSSEN MASSSTAB unseren Rechtsstaat, unser Grundgesetz, den Verfassungsstaat und unsere Demokratie KONKRET angreift. Und dies BEWIESEN seit DREI JAHREN, ohne dass der hierzu verpflichtete hessische Justizminister diesbezüglich einschreitet, oder sich sonst eine Stelle, ein grundgesetz-schützendes Organ berufen fühlt, hiergegen einzuschreiten.

Selbstverständlich steht Ihnen der Unterfertigende für Rückfragen, etc. jederzeit und gerne zur Verfügung.

Der Unterfertigende bittet Sie höflich um Antwort.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Appelt, Kontaktdaten

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08. Februar 2023

Sehr geehrte Mitbürger*innen und Vertreter*innen der „Vierten Gewalt“, in Anlage übersende ich Ihnen die final POSTALISCH versandte „Rechtsstaat“-sanfrage, welche nun einer Vielzahl von (auch grundgesetz-schützenden) Bundes-Organen und -Institutionen, etc. zur Entscheidung vorliegt. Sollte der „Bund“ hiergegen nicht einschreiten, so ist Deutschland, wegen der Tolerierung des hessischen SYSTEMs der jederzeitigen Unterdrückung aller Rechtsstaatlichkeit nachgewiesen KEIN Rechtsstaat mehr.

Bitte stellen Sie sich vor, SIE werden von fremden Dritten verklagt. Doch nach „Recht und Gesetz“ haben SIE nichts zu befürchten. Doch das über die Klage entscheidende Gericht entgegnet IHNEN: Nach „Recht und Gesetz“ muss ich zu IHREN Gunsten entscheiden. Doch allein, weil SIE Jude sind, entscheide ich zugunsten der klagenden Partei. Und so werden SIE unter bewusstem Verstoß gegen Recht und Gesetz verurteilt.

Exakt dies ist BEWIESEN die Justiz-Willkür-Wirklichkeit in Hessen; besser gesagt ein KLEINER TEIL davon. Denn diese Art Justiz-Verbrechen begehen in Hessen NICHT „NUR“ EINZELNE Richter*innen und Staatsanwält*innen; SONDERN dieses S Y S T E M der grundgesetzwidrigen Justiz-Willkür hat Hessen die GESAMTE hessische ZIVIL- und Strafjustiz betreffend angelegt!!

Also auf Zuruf EINZELNER (Urteils-KÄUFER) wird das SYSTEM aktiviert, und zugunsten des Urteils-KÄUFERs „Recht & Gesetz“ (§ 5 HRiG) einfach AUSGEKNIPST! Und weil sich damit die zugunsten des Urteils-KÄUFERs korrupt-begünstigend urteilenden Richter*innen und Staatsanwält*innen ja selbst strafbar machen, sorgt das SYSTEM dafür, dass auch diese straffällig gewordenen Richter*innen/Staatsanwält*innen sicher vor jeder rechtsstaatlich gebotenen Strafverfolgung sind.

Die Anwendung von „Recht und Gesetz“ zur Urteilsfindung wird also in Hessen SYSTEM-bedingt einfach zugunsten EINZELNER außer Kraft gesetzt; frei nach dem Motto:

„ICH Urteils-KÄUFER, ICH Richter*in, ICH Staatsanwält*in entscheide allein, ob „Recht und Gesetz“ bei DIR zur Anwendung kommen, oder nicht!“
Doch dass zur Urteilsfindung „Recht und Gesetz“ ZWINGEND anzuwenden sind, schreibt unser Grundgesetz ZWINGEND vor; und dies ist auch eines der WESENTLICHSTEN Kennzeichen des Rechtsstaates.

Es ist LÜCKENLOS BEWIESEN, dass Hessen dieses SYSTEM die GESAMTE hessische Justiz durchziehend eingerichtet hat und zur kriminellen Begünstigung EINZELNER anwendet.

Damit entzieht Hessen uns Bürger*innen Menschen- und Grundrechte, alle rechtsstaatliche Kontrolle, ja DEN „Rechtsstaat und Verfassungsstaat“, und degradiert uns Menschen zu bloßen Objekten, welche dem natürlich übermächtigen Willkür-Staat entrechtet und hilflos ausgesetzt sind.

Und als wäre dies an Entrechtung und Entmenschlichung noch nicht genug, stützt, deckt und trägt die hessische LANDESREGIERUNG dieses Unrechts-SYSTEM – LÜCKENLOS BEWIESEN – seit EINEM JAHR AKTIV!

Herr Justizminister Dr. Poseck, und Herr Ministerpräsident Rhein, decken und betreiben dieses grundgesetzwidrige SYSTEM unserer Entmenschlichung AKTIV! Inklusive der hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen (vgl. https://KeinDemokratieabbau.de/HallOfShame/ ), die seit DREI JAHREN dieses SYSTEM zur kriminellen Begünstigung EINZELNER vorsätzlich kriminell betreiben. Auch dies ist LÜCKENLOS BEWIESEN!

Das Bundesland Hessen unterhält und betreibt also ein SYSTEM, was nachgewiesen massiv grundgesetzwidrig, entmenschlichend, korrupt-begünstigend und alle Rechtsstaatlichkeit ausschließend ist.

Völlig zurecht hat Deutschland in der EU die Sanktionierung von Ungarn und Polen mit bewirkt, da auch diese Länder den „Rechtsstaat nach Belieben ausknipsen“ können, und damit gegen elementare Werte der EU verstoßen.

Doch, so frage ich den „Bund“ und Sie, wie kann Deutschland eine Sanktionierung von Ungarn und Polen in der EU mit bewirken und unterstützen, wenn Deutschland in seinen eigenen Reihen ein Bundesland SANKTIONSLOS duldet, welches doch gleichfalls ein SYSTEM eingerichtet hat und fortlaufend betreibt, mittels dessen es gleichfalls den „Rechtsstaat nach Belieben ausknipsen“ kann?!

Deutschland WÜRDE sich damit einer Doppelmoral, Geschichtsvergessenheit und ENTsolidarisierung hinsichtlich der EU-Werte und gegenüber den EU-Mitgliedstaaten schuldig machen, was erneut das Tor zu einem Deutschland aufstoßen würde, welches wir alle doch als längst überwunden glaubten.

Daher muss der Bund unverzüglich dafür Sorge tragen, dass dieses hessische Unrechts-SYSTEM unverzüglich, wirkungsvoll, transparent und dauerhaft unterbunden wird, und die hierfür Verantwortlichen „nach Recht und Gesetz“ für die von ihnen begangenen Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden.

In Anlage finden Sie das diesbezügliche Aufforderungsschreiben an die Adressat*innen des Bundes (beispielhaft das Schreiben an das BVerfG); für Schutz und Wahrung unserer Menschen- und Grundrechte, unseres Grundgesetzes, des Rechtsstaates und unserer Demokratie!

Mit besten Grüßen
Appelt
(Kontaktdaten)
„WEHRET DEN ANFÄNGEN!“
Weitere Informationen finden Sie stets unter: https://keindemokratieabbau.de/

 

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03. FEBRUAR 2023

Das nachfolgend wiedergegebene Schreiben ist heute per Einschreiben/Rückschein an eine Vielzahl von Bundesorganen, Bundesstellen und bundesweit auftretende Organisationen postalisch versandt worden.

Thema des Schreibens ist u.a., dass der Bund kein Bundesland in seinen Reihen sanktionslos dulden kann und darf, welches - wie bewiesen Hessen - ein von der gesamten Hessen-Justiz und Hessen-Landesregierung unterstütztes "Hessen-SYSTEM" unterhält, mittels dessen "Hessen" die Gültigkeit von Rechtsstaat, Menschen- und Grundrechten, rechtsstaatliche Kontrolle, etc. einfach justiz- & staatswillkürlich "ausknipsen" kann! Bitte führen Sie sich diese erschreckende Tatsache deutlich vor Augen: Die hessische Justiz UND die hessische Landesregierung betreiben ein (von mir so genanntes) "Hessen-SYSTEM", mit welchem die "Drahtzieher" dieses "Hessen-SYSTEMs" BEWEISBAR Ihre, meine, unser aller Menschen- & Grundrechte, alle Rechtsstaatlichkeit, alles Diskriminierungsverbote, ..... ALLE "checks-and-balances" und damit alle menschliche Behandlung durch den Staat AUSSER KRAFT SETZEN KÖNNEN! Und dies wann und so lange die Betreiber (vgl. u.a. HallOfShame) dieses "Hessen-SYSTEMs" dies wollen. Also dann, wenn  S I E  es ganz besonders brauchen, dass Sie der Staat als MENSCHLICHES WESEN wahrnimmt und behandelt, EXAKT in diesem Augenblick, setzen die Betreiber dieses "Hessen-SYSTEMs" ausnahmslos ALL Ihre Menschen- & Grundrechte außer Kraft. Ebenso alle Rechtsstaatlichkeit, die Gültigkeit des Grundgesetzes, alle Möglichkeiten einer rechtsstaatlichen Kontrolle, und und und!

Bitte recherchieren Sie notfalls nochmals selbst. Doch die Ermöglichung der Gräueltaten des Dritten Reiches inkl. des Holocaust waren von einem Staats- und Justizsystem begleitet, auf welches die AKTUELLE (2023) hessische Landesregierung und die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz AKTUELL erneut deckungsgleich aufsetzt.

In Hessen herrscht also in 2023 ERNEUT ein der Entmenschlichung seiner Bürger*innen sehr gleichendes "Hessen-SYSTEM", mittels dessen - geschichtlich bewiesen - bereits schon einmal SCHLIMMSTE und UNBESCHREIBLICHE Verbrechen gegen MILLIONEN von wehrlosen Menschen verübt wurden.

Und ein Bundesland, welches sich erneut GESCHICHTSVERGESSEN der Mechanismen des DRITTEN REICHES bedient, soll der Bund weiter sanktionslos und "SCHWEIGEND" in seinen Reihen dulden?

Die deutsche Geschichte hat uns und andere gelehrt: wer zu solchen Zuständen "schweigt" macht sich kollektiv wie persönlich schuldig!

Würde folglich der Bund zum "Hessen-SYSTEM" "schweigen"!!, also Hessen in dieser nationalsozialistisch-gleichen Aufstellung von Justiz und Staat in seinen Reihen sanktionslos dulden, so würde sich dadurch der Bund ERNEUT "schuldig" machen!

Aus diesen Gründen heraus ist der Bund historisch wie grundgesetzbezogen, sowie menschenrechts- und grundrechtebezogen, ...... dazu rechts- und verfassungsstaatlich dazu zwingend verpflichtet, das Bundesland Hessen NICHT länger in seinen Reihen zu dulden, und "zwingend" dazu zu veranlassen, dass das Hessen-SYSTEM unverzüglich abgeschafft wird, die Verantwortlichen in der rechtsstaatlich vorgesehenen Weise zur Verantwortung gezogen werden UND all dies unverzüglich, wirkungsvoll, transparent und unwiderlegbar bewiesen!

Wir können nicht als DEUTSCHLAND(!) auf der einen Seite - VÖLLIG ZURECHT - auf EU-Ebene Ungarn und Polen für seine rechtsstaatswidrigen "Umtriebe" EU-sanktionieren, und gleichzeitig ein Bundesland in seinen Reihen sanktionslos dulden, welches sich MINDESTENS der gleichen Rechtsstaatsverbrechen schuldig macht!

Dies vorausschickend,, gebe ich Ihnen nachfolgend den Text der Schreiben wieder, welche an die ob beschriebenen Bundesstellen am heutigen Freitag, den 3. Feb. 2023 versandt wurden.

"Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident.(also die jeweilige Bundes-Stelle konkret ansprechend),

über die beweisbar rechtsstaatswidrigen und demokratiegefährdenden Zustände in Hessen zutiefst besorgt, wendet sich der 60jährige Unterfertigende (Rechtsanwalt und Journalist) an Sie, verbunden mit der höflichen & dringlichen Aufforderung an Sie, den Vorhalt des Unterfertigenden bitte zu prüfen und gegen diese unerträgliche Korruption, Geschichtsvergessenheit, sowie Rechtsstaats- und Demokratiefeindlichkeit in Hessen unverzüglich, wirkungsvoll und transparent vorzugehen.  

Der Unterfertigende kann die Ernsthaftigkeit seines Ihnen hier gemachten Vortrages nicht genug betonen, angesichts der Tatsache, dass Hessen ein SYSTEM geschaffen hat und gebraucht, mittels dessen – bei Bedarf – in grundgesetzwidriger Weise alle rechtsstaatlichen Regeln, alle Menschen- und Grundrechte und alle rechtsstaatliche Kontrolle justizwillkürlich und staatswillkürlich einfach (temporär) außer Kraft gesetzt werden können; einfach „ausgeknipst“ werden können. Und auch nach Belieben ausgeknipst werden! Dieses implementierte SYSTEM „agiert“ beweisbar seit mindestens DREI JAHREN und wird seit über EINEM JAHR wissentlich von der hessischen Landesregierung AKTIV unterstützt und gedeckt.

Dies ist wirklich ein S E H R ernster, von Seiten des Staates(!), seit DREI JAHREN mit hoher krimineller Energie und Geschichtsvergessenheit geführter Angriff auf unsere elementaren Grundwerte, sowie auf unseren Rechtsstaat und unserer Demokratie. Und mit diesem Angriff des Staates werden zudem fortwährend Schutzbarrieren eingerissen, welche unser Grundgesetz auch aus Gründen der historischen Reflektion errichtet hat. Angriffe, auf welche wir, auf welche in diesem Fall auch ganz gezielt der Bund(!), zum Erhalt dieser Schutzbarrieren, des Rechtsstaates und unserer Demokratie mit „Wehret den Anfängen!“ eingreifen, und diese konkret staatsgefährdenden Angriffe in Hessen unverzüglich, wirkungsvoll und transparent beenden muss!

Bitte berücksichtigen Sie vorliegend zudem, dass der Unterfertigende ALLEN gemachten Vorhalt LÜCKENLOS BEWEISEN kann, ich genau weiß, was – auch an Ungeheuerlichkeit – ich Ihnen vortrage, und dass der Unterfertigende auch allen schlussfolgernden Vorhalt rechtlich, politisch und historisch richtig einzuordnen weiß.  

A) Um was geht es konkret: Hessen hat ein die gesamte hessische Ziviljustiz und Strafjustiz durchziehendes SYSTEM implementiert, mittels dessen die hessische Justiz nach justiz-willkürlichem Belieben fallbezogen den Rechtsstaat einfach „ausschalten“ kann und auch tatsächlich ausschaltet! Dieses SYSTEM wird von der hessischen Landesregierung AKTIV mit unterhalten und betrieben. Mit diesem von der hessischen Justiz und Landesregierung implementierten und betriebenen SYSTEM unterbindet Hessen staatswillkürlich alle Rechtsstaatlichkeit, jede rechtsstaatliche Kontrolle, alle Menschen- und Grundrechte,…., und praktiziert – ganz konkret – Staatswillkür und eine nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz.

Wie findet dieses Ausschalten konkret statt?

I) Auf Justiz-Seite: ALLE zur Justiz-Entscheidung in einem beliebigen Fall zuständigen Richter*innen und Staatsanwält*innen wenden – auf Veranlassung Einzelner – zur Urteilsfindung und -fällung nicht „Recht und Gesetz“ an, vgl. richterlicher Amtseid, § 5 HRiG, sondern völlig willkürliche Entscheidungsparameter, wie z.B. die freundschaftlichen/verwandtschaftlichen Beziehungen einer Prozesspartei zum Gericht, Vereinszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit, etc..Und da dieses SYSTEM

(1) instanzen-übergreifend und
(2) gerichtsort-übergreifend betrieben wird, und
(3) in vorsätzlich krimineller Kooperation von Ziviljustiz und Strafjustiz,

stellt die hessische Justiz damit sicher, dass jede rechtsstaatliche Kontrolle betreffend dieser korrupt und grundgesetzwidrig gefällten Urteile und staatsanwaltlicher Entscheidungen komplett ausgeschlossen ist. Der Instanzenzug verkommt zur inhaltsleeren Farce. Zudem ignorieren Staatsanwaltschaften justiz-beliebig und gesetzwidrig eingelegte Strafanzeigen zigfach, Untätigkeitsbeschwerden werden gleichfalls ignoriert, etc… .

Dieses SYSTEM betreibt „Hessen“ seit mindestens DREI JAHREN.

Ein SYSTEM, welches die GESAMTE hessische Justiz und Landesregierung betreffend, VORSÄTZLICH JUSTIZ-WILLKÜRLICH & grundgesetzwidrig & rechtsstaatswidrig und demokratiegefährdend in zudem vorsätzlich menschenrechts- und grundrechtsENTZIEHENDER Weise betrieben wird.

Die Akteure dieser nationalsozialistisch-gleichen Willkürjustiz schalten also nach freiem Belieben KOLLEKTIV den RECHTSSTAAT ab UND stellen sicher, dass diese grundgesetzwidrig begangenen Justiz-Verbrechen aller rechtsstaatlichen Kontrolle sicher entzogen sind.

Diese Handlungen ziehen faktisch unmittelbar auf die Integrität des Rechtsstaates ab.

II. Auf Landesregierungsseite; endgültiger Ausschluss aller „checks-and-balances“: Obwohl die Landesregierung seit EINEM JAHR beweisbelegt über diese nationalsozialistisch-gleichen, grundgesetzwidrigen und menschenrechtsverletzenden Zustände konkret informiert ist, und der Unterfertigende wiederholt zum diesbezüglichen Einschreiten aufgefordert hat, verweigert die hessische Landesregierung seit EINEM JAHR jedes Einschreiten gegen diese ihr bekannten Unrechtszustände. Im Gegenteil: Die hessische Landesregierung deckt und unterstützt AKTIV dieses SYSTEM, mittels dessen vorsätzlich grundgesetzwidrige, rechtsstaatausschließende und demokratiegefährdende Zustände in Hessen nach freiem Staats- und Justiz-Belieben geschaffen werden.   

Wie für ALLEN hier gemachten Vortrag geltend, kann der Unterfertigende auch dies lückenlos beweisen. Statt hiergegen einzuschreiten, was ja eine aus Grundgesetz (z.B. aus Art. 1 Abs. 3 GG) bestehende Verpflichtung ist, unterstützen der hessische Ministerpräsident, Justizminister, …, ja die gesamte hessische Landesregierung dieses SYSTEM. Ein SYSTEM, welches hinsichtlich seiner umfassend grundgesetzwidrigen und alle Rechtsstaatlichkeit ausschließenden Wirkung D E U T L I C H der Staats- und Rechtswirklichkeit des Dritten Reiches näher steht, als dem Verfassungs- und Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland!

Also neben dem Wegfall aller Rechtsstaatlichkeit und dem Wegfall jeder rechtsstaatlichen Kontrolle, unterdrückt dieses SYSTEM auch alle sonstigen „checks-and-balances“ in Gänze und vorsätzlich grundgesetzwidrig begangen.   

III. Persönliche Täter-Ebene:

Weiteres Kennzeichen dieses (ich nenne es) „hessischen Watergate-SYSTEMs“ ist, dass JEDE Richter*in und Staatsanwält*in, welche nach Geschäftsverteilungsplan „den Fall“ zur Entscheidung auf den Tisch bekommt, bereitwillig und ohne jedes Zögern, diese schweren Amtsstraftaten zur Unterbindung jeder Rechtsstaatlichkeit und rechtsstaatlichen Kontrolle begeht. UND diese grundgesetzwidrigen Machenschaften erfahren zudem die Deckung und Unterstützung durch die jeweilige Leitung der jeweiligen Justizbehörde. Also z.B. durch den LEITENDEN Oberstaatsanwalt (LOStA) der StA Wiesbaden, Herrn Dr. Thoma, oder durch die LG-Wiesbaden-Präsidentin Frau Dr. Menhofer, etc..

Der Unterfertigende hat wiederholt diese und andere „Täter*innen in schwarzer Robe“ angeschrieben und an ihr rechtsstaatliches Gewissen in begründeter Weise appelliert. Ohne jeden Erfolg; was eben auch die hohe kriminelle Energie dieser hessischen Watergate-SYSTEM-Täter*innen belegt.

Bitte beachten Sie: Der Unterfertigende kann allen Ihnen hier gemachten Vortrag LÜCKENLOS BEWEISEN, und weiß auch sehr genau, wie ungeheuerlich und schwer zu glauben dies alles für Sie u.U. klingen mag. Doch der Unterfertigende hat dieses SYSTEM seit DREI JAHREN am eigenen Leibe erfahren müssen. Daher kann ich Ihnen versichern: Hessen betreibt dieses staatliche SYSTEM des Rechtsstaatsausschlusses, der Justiz- und Staatswillkür und der kriminellen Entziehung von Menschen- und Grundrechten exakt so wie beschrieben.  

Vielleicht werden Sie gerade die Überlegung anstellen, dass es ja auch sein könnte, dass sich der Unterfertigende juristisch-fallbezogen irrt. Doch dem ist beweisbar nicht so, was ich Ihnen an einem konkreten Beispiel belegen möchte, und zudem durch ein gesondert in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu 100% bestätigt wurde.

Die klagende Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. hat heimlich die Daten unserer Mandantin verarbeitet, in die USA versandt, etc., und dabei eine Vielzahl schwerster Datenschutzverstöße begangen, deren Begehung nach erfolgter Fallprüfung auch vom „Hessischen Datenschutzbeauftragten“ in Gänze bestätigt wurde.

Dennoch entscheidet sowohl die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden, als auch die StA Wiesbaden, die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. hätte keinen einzigen Datenschutzverstoß begangen. Unsere Mandantin hatte unter Bezugnahme auf Ihr grundrechtsgleiches Recht auf informationelle Selbstbestimmung, vgl. Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem sog. 1sten Volkszählungsurteil des BVerfG, der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. – in AKTIVER Ausübung ihres Grundrechtes – sogar ausdrücklich ein allumfassend geltendes Datenverarbeitungsverbot ausgesprochen. Dennoch verarbeitete die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei die Daten unserer Mandantin, das Datenverarbeitungsverbot ignorierend, einfach monatelang weiter, versandte die Daten in die USA, etc., woraus unserer Mandantin ein deutlicher Schaden erwachsen ist.

Dennoch wurde wiederholt zivilrechtlich und staatsanwaltschaftlich, etc. entschieden, die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei hätte keinen einzigen Datenschutzverstoß begangen.

Und die kriminelle Energie der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden reicht sogar soweit, dass das erkennende Gericht wahrheitswidrig-lügend angeblich vorliegende „Beweise“ erfindet, welche es zum zentralen Punkt seiner Urteilsfindung und Urteilsbegründung macht, weil auf anderem Wege eine korrupte Begünstigung der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. nicht möglich war.  

Bitte führen Sie sich zugleich vor Augen, dass der rechtsanwaltliche Unterfertigende ja die rechtlichen Interessen seiner Mandantschaft zu wahren hat.

Folglich hat der Unterfertigende auch diese Straftat der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden strafrechtlich angezeigt, und gegenüber der StA Wiesbaden lückenlos – unwiderlegbar – nachgewiesen.

Dennoch entschied Herr LOStA Dr. Thoma, ohne den Fall und die belegenden Beweise auch nur mit einem Wort zu erwähnen, er könne keinen Anhaltspunkt erkennen, welche die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens begründen würde. Ein offener und schwerer Amtsmissbrauch von Herrn LOStA Dr. Thoma, welcher lückenlos beweisbar ist.

Doch Herr LOStA Dr. Thoma hat im hessischen Willkür-SYSTEM natürlich willfährige Mitstreiter, die gleichfalls ohne jedes Zögern Recht und Gesetz mit Füßen treten. Und so entschied Frau OStAin Dr. Tietze, StA Frankfurt a.M., hinsichtlich der gegen Herrn LOStA Dr. Thoma eingelegte Strafanzeige, sie könne keinen Anhaltspunkt erkennen, welcher die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde.

In exakt dieser rechtsstaatswidrigen und grundgesetzwidrigen Weise gebärdet sich seit DREI JAHREN die gesamte hessische Strafjustiz und Ziviljustiz.

Soweit also ein konkretes exemplarisches Echt-Beispiel aus dem Großfall, welches zudem die juristische leichte Handhabbarkeit des Falles korrekt beschreibt. Auch sollte doch die sog. „Datenschutz-Task-Force“ der StA Wiesbaden wissen, was heute schon jedes mit dem Internet (Cookie-Einstellung) konfrontierte Schulkind bereits weiß, dass ohne vorherige Zustimmung niemand die Daten fremder Dritter erheben und verarbeiten darf; vgl. Art. 6 DSGVO. Doch all diese juristisch klar geregelten und einfach zu verstehenden Tatsachen, haben in Hessen aus kriminell-korrupten Begünstigungswünschen keine Gültigkeit.  

Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass die Schwester/Tante/Tante von drei Kanzleiangehörigen der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W., Richterin beim LG Wiesbaden ist; und eine gute Freundin der geurteilt habenden 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden.

Infolge der Tatsache, dass also sowohl die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden, als auch die StA Wiesbaden – juristisch leicht erkennbar und beweisbar – unter Verstoß gegen Recht und Gesetz entschieden haben, erhob der Unterfertigende nach jeder erneut unter Verstoß gegen Recht und Gesetz gefällten Entscheidung jeweils weitere Strafanzeigen bei der StA Wiesbaden gegen die lückenlos beweisbar strafbar-korrupt entschieden habenden Richter*innen und Staatsanwält*innen. Und dies jeweils wegen des Verdachts der Begehung schwerster Amtsstraftaten, wie Rechtsbeugung, Korruption, Begünstigung im Amt, Strafvereitelung im Amt, Nötigung, Amtsmissbrauch, Mittäterschaft/Beihilfe zum Prozessbetrug, etc.. . Die Beweislage hinsichtlich all dieser angezeigten Straftaten ist erdrückend, welche die Begehung all dieser Straftaten durch die angezeigten Staatsanwält*innen und Richter*innen lückenlos beweisen.

Doch das hessische SYSTEM reagiert hierauf so, dass diese Strafanzeigen einfach nicht bearbeitet werden. Es wird einfach nicht ermittelt. Ebenso instanzen-übergreifend keine Untätigkeitsbeschwerden, etc. Egal welche Beschwerde, welches Rechtsmittel sie einlegen, welches Maßnahme sie ergreifen: zum kriminellen Schutz der sich strafbar gemacht habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen ignoriert das das hessische SYSTEM einfach jede Strafanzeige, jede Beschwerde, jedes Rechtsmittel, etc. Erst als durch einen OStA der StA München II (dem Kanzleisitz des Unterfertigenden) Strafanzeige gegen vier konkret benannte Richter*innen und den Staatsanwält*innen bei der StA Wiesbaden eingereicht wurde, vergab die StA Wiesbaden und Ffm. überhaupt Aktenzeichen. Ermittelt wurde dennoch nicht. Und wenn ausnahmsweise in einem Fall angeblich ermittelt wurde, dann verfügt die Staatsanwaltschaft unter vorsätzlicher Ignorierung der vorliegenden Beweise eine Einstellung der Ermittlungen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Staatsanwaltschaften, neben allen Schriftbeweisen, auch immer und ausnahmslos angebotene Zeugenbeweise unkommentiert ignoriert. Bereitschaft und Begehung schwerster Rechtsbrüche durch diese Staatsanwält*innen sind unfassbar. Doch da diese Richter*innen und Staatsanwält*innen infolge des SYSTEMs KEINE rechtsstaatliche Überprüfung ihrer vorsätzlich kriminell gefällten Urteile und Entscheidungen „fürchten“ müssen, da alles in Hessen bleibt und in Hessen das SYSTEM sie deckt, geben sich diese kriminellen Amtspersonen in schwarzer Robe auch nicht einmal Mühe, die Gesetzwidrigkeit ihrer Entscheidungen zu kaschieren.

Mit der beschriebenen Handhabung und dem SYSTEM stellen die Staatsanwaltschaften – gleichfalls mit grundgesetzwidrigen und rechtsstaatswidrigen Mitteln – also sicher, dass die sich zuvor LÜCKENLOS BEWEISBAR schwerster Straftaten schuldig gemacht habenden Staatsanwält*innen und Richter*innen, nicht angeklagt und strafrechtlich verurteilt werden; trotz diesbezüglich dringender rechtlicher und rechtsstaatlicher Gebotenheit!

Und so schließt sich der Kreis der nationalsozialistisch-gleich betriebenen Willkür-Justiz in Hessen. Durch welchen wir Bürger*innen in vorsätzlich menschenrechts- und grundrechtsverletzender Weise all unserer Rechte beraubt und zum entmenschlichten Subjekt einer Willkür-Justiz und Staatswillkür herabgewürdigt werden; welche systemisch und in seiner Ausführungen den Mechanismen des Dritten Reiches sehr viel näher steht, als dem unseres Rechts- und Verfassungsstaates BRDeutschland.

Und so, wie ich Ihnen vorliegend das kriminelle Verhalten der GESAMTEN hessischen Strafjustiz LÜCKENLOS BEWEISBAR skizziert habe, verhält es sich in exakt gleicher Weise auch in der GESAMTEN hessischen Ziviljustiz.  

Im Rahmen dieses „hessischen Watergate-SYSTEMs“ haben sich bereits WIEDERHOLT und BEWEISBAR schwerster Straftaten schuldig gemacht:

·      das Landgericht Wiesbaden (Zivilabteilung);

·      die StA Wiesbaden;

·      die StA Frankfurt a.M.;

·      die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.,

·      das Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Zivilabteilung UND

·      das Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Strafabteilung.

Und bedingt dadurch, dass die hessische Landesregierung diese nationalsozialistisch-gleiche Willkürjustiz seit EINEM JAHR AKTIV unterstützt und deckt, sind auch alle weiteren rechtsstaatlichen „checks-and-balances“ faktisch ausgeschaltet, und funktioniert das Staats- und Justiz-Willkür-SYSTEM reibungslos und perfekt.

Kurz gesagt: Der Unterfertigende kann lückenlos beweisen, dass im vorsätzlich und absichtlich gemeinsamen Zusammenwirken der GESAMTEN hessische Zivil- und Strafjustiz, sowie der hessischen Landesregierung, sämtliche Rechtsstaatlichkeit, sämtliche Menschen- und Grundrechte, sämtliche „checks-and-balances“, ja nach Willkürbelieben Einzelner der gesamte Rechtsstaat und Verfassungsstaat in Teilen bis in Gänze einfach ABGESCHALTET und unterdrückt werden kann. Und dies in der „Dosis“, wie es zur Durchsetzung der jeweiligen, staatlich-korrupten Zielsetzungen erforderlich ist.  

Und es findet sich in ganz Hessen keine einzige Person in der Justiz und/oder Landesregierung, welche sich ihrer Verantwortung gegen Justiz, Rechtsstaat, Grundgesetz und Demokratie erinnern würde, und gegen diese nachgewiesen unerträglichen Dritte Reich-Zustände in Hessen einschreitet.

Und nun, da die für diese unerträglichen Zustände Verantwortlichen nach DREI JAHREN meines diesbezüglichen Engagements offenbar langsam begreifen, dass ich, ob meines Entsetzens über diese nachgewiesen unerträglichen SYSTEM-Zustände in Hessen, weiter solange dagegen ankämpfen werde, bis in Hessen wieder der Rechtsstaat und Verfassungsstaat Einzug gehalten hat, bemühen die Verantwortlichen nun sogar auch noch die Mittel des POLIZEISTAATES, um den Unterfertigenden mundtot zu bekommen. Der Leitende Oberstaatsanwalt (LOStA) der StA Wiesbaden, Dr. Thoma, instrumentalisiert mittels vorsätzlicher Nennung unrichtiger Angaben sogar das Bundeskriminalamt, um den Unterfertigenden mundtot zu bekommen. Die kriminelle Energie dieser Täter*innen in schwarzer Robe kennt objektiv keine Grenzen! Wie auch, wenn diese Täter*innen ja bewusst und gewollt ein Dritte Reich-gleiches Staats- und Justiz-Willkür-SYSTEM unterhalten, und niemand eine rechtsstaatliche Kontrolle, oder gar Sanktionierung fürchten muss.

Diese Tatsache sollten wir hinsichtlich der Frage nach der charakterlichen Geeignetheit dieser Täter*innen uns bitte gleichfalls deutlich vor Augen halten.

Solche Personen dürfen doch unmöglich weiter über uns Bürger*innen urteilen und entscheiden!

B) Bitte lassen Sie uns als nächstes näher beleuchten, welche konkreten Folgen dieses SYSTEM für uns Bürger*innen und den Bund als „Rechtsstaat“ hat.

Mit Begehung der oben skizzierten und lückenlos beweisbaren Straftaten, begehen die Täter*innen in schwarzer Robe ja nicht allein „nur“ Straftaten, wie Rechtsbeugung, Begünstigung im Amt, Strafvereitelung im Amt, vorsätzlichen schweren Amtsmissbrauch, Bruch des richterlichen Amtseides, Nötigung, Mittäterschaft/Beihilfe zum Prozessbetrug, etc… Also die schwersten Amtsstraftaten, welche unser Strafgesetzbuch überhaupt nur zu benennen weiß.

Mit Begehung dieser schwersten Straftaten verstoßen diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen auch einzeln, UND im SYSTEM, ja u.a. auch gegen Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 (wegen Heimat, da nicht aus Hessen stammend, sondern aus Bayern), Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1 GG und § 5 HRiG, etc..  

Dies hessischen Täter*innen in schwarzer Robe verstoßen also einzeln, UND im SYSTEM, bewusst, gewollt und mit der Absicht begangen, gegen elementare Menschen- und Grundrechte von uns Bürger*innen. Gegen elementarste Regeln und Werte des Rechtsstaates, unseres Grundgesetzes, und des Verfassungsstaates.

Um sich die nationalsozialistisch-gleiche Dimension dessen zu verdeutlichen, was sich Hessen hier seit DREI JAHREN – gedeckt von der hessischen Landesregierung – SYSTEMisch unterlegt leistet, bitte ich Sie sich folgende Tatsache nochmals sehr deutlich zu vergegenwärtigen: hinter den Bestimmungen des Grundgesetzes, der Menschen- und Grundrechte, sowie hinter den allgemeinen Gesetzen stehen rechtsstaatliche und verfassungsstaatliche Werte. Werte, die ineinandergreifend eine Werteordnung schaffen, welche in ihrer Gesamtheit unseren Rechtsstaat, den Verfassungsstaat und den demokratischen Staat Bundesrepublik Deutschland bildend definieren und zur (staatlichen) Lebenswirklichkeit erwecken. Dabei wirken diese ineinandergreifenden Werte wie Stützpfeiler, ohne deren einzelnes Vorhandensein die Integrität des staatlichen Gefüges zunehmend allen Halt verliert, sodass auf Dauer das demokratische Haus zunehmend einsturzgefährdet wird.

Daher können wir doch nicht einfach mal per Hessen-SYSTEM Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1 GG und § 5 HRiG korrupt justizwillkürlich „ausschalten“ und unberücksichtigt lassen!

Denn hinter diesen Bestimmungen stehen Werte; Werte, welche unseren Rechts- und Verfassungsstaat stützen, und damit zugleich unsere Demokratie!

Zudem ist ja für das Vorhandensein eines „RECHTSSTAATES“ mit elementar kennzeichnend, dass die Menschen- und Grundrechte, das Grundgesetz, sowie „Recht und Gesetz“ immer gelten und anzuwenden sind, und nicht einfach, nach staats- und justiz-willkürlichem Belieben partiell oder ganz „ausgesetzt“ werden können!

Doch genau das macht Hessen LÜCKENLOS BEWEISBAR seit DREI JAHREN; und seit EINEM JAHR zudem AKTIV gedeckt und unterstützt durch die hessische Landesregierung. Dadurch sind alle „checks-and-balances“ beseitigt, und hat das SYSTEM der grundgesetzverstoßenden Justizwillkür und Staatswillkür dauerhaft und fundiert in Hessen Einzug gehalten.  

Auch bewirkt dieses SYSTEM, dass Rechtsanwält*innen der ihnen rechtsstaatlich zugewiesenen Aufgaben nicht länger nachkommen können; auch vergrößert sich das anwaltliche Haftungsrisiko unkalkulierbar hoch. Denn Rechtsanwält*innen können ihrer Mandantschaft nur bei einer Fortgeltung von „Recht und Gesetz“ (§ 5 HRiG) behilflich sein. Doch wenn in einem GANZEN BUNDESLAND die Geltung von „Recht und Gesetz“ nach freiem Belieben einfach willkürlich ausgeknipst werden kann, dann geht jede anwaltliche Leistung zwangsläufig ins Leere. Warum sollten Mandant*innen dann noch Rechtsanwält*innen aufsuchen?!

Und bitte lassen Sie uns auch realistisch die Dimension erkennen, welche das staats- und justizwillkürliche Handeln von hessischer Justiz und hessischem Staat zur Folge haben.

Wenn diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen mittels ihrer vorsätzlich betriebenen Willkür-Justiz diese stützenden Wertepfeiler einreißen, z.B. durch den gleichzeitigen Verstoß gegen mehrere Grundrechte, und/oder durch den gleichzeitigen Verstoß gegen den elementar unsere Demokratie stützenden Wertepfeiler „Rechtsstaat“, so verliert unser Gebäude des grundgesetzlich definierten Verfassungsstaates, sowie unser Gebäude Demokratie, etc. so massiv an Halt, dass es einsturzgefährdet ist. Dies gilt zudem umso mehr, als die hessische Landesregierung zur Unterstützung der hessischen Willkür-Justiz sämtliche „checks-and-balances“ grundgesetzwidrig „ausgeknipst“ hat, bzw. willkürlich ausknipsen kann.

Anders als durch die BombeN von Staatsterroristen, greifen diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen also direkt und mit nachweisbar schwersten Folgen die Integrität von Justiz, Rechtsstaat, Grundgesetz und Verfassungsstaat unmittelbar und direkt an.   

Und dies beweisbar vorsätzlich seit DREI JAHREN bereits!

Dem Unterfertigenden liegt es fern Gewalt und Bomben kleinreden zu wollen. Vielmehr will ich damit die Tatsache aufzeigen, dass BombeN die Integrität, das Gefüge eines Staates nicht ins Wanken zu bringen vermögen.  

Doch die staatswillkürliche und justizwillkürliche Aussetzung von Justiz, Rechtsstaat, Grundgesetz und Verfassungsstaat, SYSTEMisch betrieben und veranlasst von der Justiz und dem Staat, vermag sehr wohl die Integrität, das Gefüge und das Funktionieren des Staates ins Wanken zu bringen.

Warum sollen Bürger*innen am staatlichen Gewaltmonopol festhalten, die Erfahrung gemacht habend, dass der Rechtsstaat seiner Pflicht zur Verfolgung von Straftätern nicht nachkommt?! Ja die Erfahrung konkret gemacht habend, dass die Staatsanwaltschaften die Täter*innen schützen und die Opfer offen verhöhnen!

Damit trägt der Staat selbst zur Selbstjustiz und somit zur Destabilisierung von Sicherheit und Ordnung bei.

Sie, wie der Unterfertigende vermögen noch eine Vielzahl von Folgen zu nennen, welche mit einem solch justiz- und staatswillkürlichen Verhalten verbunden sind.  

Doch der Unterfertigende will diesbezüglich noch auf folgende Tatsache betonend aufmerksam machen.

Wie ausgeführt und lückenlos beweisbar, fällen mindestens seit DREI JAHREN hessenweit die Zivilgerichte und Strafjustiz nach SYSTEM-„Bedarf“ und freiem Belieben ihre Urteile und Entscheidungen unter vorsätzlichem Verstoß gegen „Recht und Gesetz“, § 5 HRiG.

Obgleich ja gesetzlich vorgeschrieben ist, § 5 HRiG, dass als Entscheidungsparameter zur Urteilsfällung zwingend nach „Recht und Gesetz“ zu urteilen ist, wird von der hessischen Gesamt-Justiz willkürlich nach SYSTEM-„Bedarf“ der vorgeschrieben zu verwendende Entscheidungsparameter „Recht und Gesetz“ justiz-willkürlich durch einen anderen Parameter ersetzt; z.B. durch den Parameter „Verwandtschaftliche Beziehung einer Prozesspartei zum Gericht/zur StA“. Auch das ist bewiesen.

Angenommen, wir sanktionieren diesen eindeutigen Verstoß des Gerichts/der StA gegen Recht und Gesetz nicht, aus welchen Gründen auch immer:

à Mit welchem tragfähigen Argument könnten wir einem nachahmungswilligen Gericht/StA untersagen, statt unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen Entscheidungsparameters „Recht und Gesetz“, § 5 HRiG, auf Basis des willkürlich gewählten Entscheidungsparameters „Verwandtschaft“, oder aus einem anderen vom Gericht für wichtig gehaltenen Entscheidungsparameter, z.B. „richtige Parteizugehörigkeit“, „richtige“ Religion , etc. sein Urteil fällen zu dürfen?

à Und wer bzw. welche Stelle sollte, dann nach welchen „Regeln“ entscheiden, ob im jeweiligen Fall die vorsätzliche Missachtung von „Recht und Gesetz“ zulässig war, oder nicht?

à Und schließlich: was hätte das Ganze dann noch mit „Rechtsstaat“ zutun?

Hessen hat hier also durch die Implementierung seines SYSTEMS, dem Ausschluss aller rechtsstaatlichen „checks-and-balances“, sowie der hohen Verbrechensbegehungsbereitschaft der Täter*innen in schwarzer Robe, das Tor zur Re-Installierung justitieller und staatlicher Willkür- und Unrechtsbegehung in nationalsozialistisch-gleichem Ausmaß ganz weit aufgestoßen! GANZ WEIT!  

Die damit vom SYSTEM und den Einzelnen auf Seiten der Justiz und der hessischen Landesregierung gezeigte Geschichtsvergessenheit ist unerträglich.

Denn wer, wie Hessen, ein solches SYSTEM seit DREI JAHREN AKTIV betreibt, in welchem fortgesetzt der vorgeschriebene Urteils-Entscheidungsparameter „Recht und Gesetz“ völlig willkürlich und von Recht und Gesetz komplett abgekoppelt durch andere Entscheidungsparameter ersetzt wird, und dies zudem unter Ausschluss jeder rechtsstaatlichen Kontrolle, der hat den Weg geebnet, dass auch wieder nach dem Motto geurteilt werden kann: Nach „Recht und Gesetz“, § 5 HRiG, müsste ich zu Deinen Gunsten entscheiden; doch weil Du „Jude“ bist, entscheide ich gegen Dich!

Exakt dies beschreibt die Dimension, welch unerträgliches Unrecht die GESAMTE hessische Justiz und Landesregierung mit Schaffung und Nutzung dieses SYSTEMs auf sich geladen und zu verantworten hat.  

Da können wir doch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, als wäre nichts geschehen! Und der Unterfertigende gesteht Ihnen offen und ehrlich diesbezüglich nur sehr schwer an sich halten zu können.

Kürzlich begingen wir den Holocaust-Gedenktag. Gedachten also dem unbeschreiblichen Leid, welches das Deutschland Namens Drittes Reich über viele viele Millionen Menschen gebracht hat. Zugleich veranlasst uns ein solcher Gedenktag und die uns Deutschen historisch obliegende Verpflichtung: „Wehret den Anfängen!“ dazu, nicht „nur“ innezuhalten, sondern uns auch zu vergegenwärtigen, wie es dazu kommen konnte, und was den Weg für das verursachte Leid und die Todesmaschinerie des Dritten Reiches geebnet hat.

Und da kommen wir nicht umhin feststellen zu müssen, dass hierfür im Dritten Reich auch die Schaffung eines Mechanismen-gleichen SYSTEMs mit verantwortlich war, welches von justitieller und staatlicher Willkür gekennzeichnet war, sowie von einer nach kriminellem Belieben stattfindenden Außerkraftsetzen der Menschen- und Grundrechte, sowie aller Rechtsstaatlichkeit.

Exakt dieser Verbrechen macht sich Hessen LÜCKENLOS BEWEISBAR seit DREI JAHREN schuldig, AKTIV gedeckt und wissentlich unterstützt von der hessischen Landesregierung.

Dies bringt mich zu folgender, SEHR wichtigen Frage:

àKann der Bund, aber auch alle bundesweit zuständigen Organisationen, etc., wie z.B. die BRAK, zu diesen nationalsozialistisch-gleichen SYSTEM-Zuständen in Hessen weiter schweigen?

àUnd kann der Bund, etc., in Ansehung der Tatsache, dass dieses SYSTEM, die gesamte hessische Justiz und Landesregierung durchziehend, geschichtsvergessen rücksichtslose Verwendung findet, weiterhin das Bundesland Hessen in seinen Reihen sanktionslos dulden?

àEin Bundesland, welches mittels seines SYSTEMs justiz- und staatswillkürlich den Rechtsstaat, das Grundgesetz, die Geltung der Menschen- und Grundrechte, etc. einfach nach dem Belieben Einzelner „ausknipsen“ kann?!  

àIn Erinnerung rufend, dass Hessen damit seit DREI JAHREN mit der Axt auf die Werte-Stützpfeilern unseres Rechtsstaates, unseres Grundgesetzes, des Verfassungsstaates und unserer Demokratie einschlägt, können wir doch nicht den sanktionslosen Verbleib eines sich seit DREI JAHREN LÜCKENLOS BEWEISBAR rechtsstaatsfeindlichen Bundesland in unseren Reihen und den Reihen des Bundes weiter dulden.

Deutschland hat in der EU, völlig zurecht, sich für eine Sanktionierung von Ungarn und Polen eingesetzt, da diese Länder sich gleichfalls rechtsstaatswidrig und korrupt gebärden, und damit gegen die Grundwerte der EU verstoßen.  

Doch wie kann Deutschland belastbar der Frage begegnen: Wieso fordert Deutschland, verbunden mit verhängten Sanktionen, von Ungarn und von Polen etwas, wenn es in seinen Reihen ein ganzes Bundesland sanktionslos duldet, welches mindestens ebenso schwer die Grundwerte der EU-Staaten fortgesetzt verletzt?!

Im Interesse von Schutz und Wahrung unseres Grundgesetzes, unserer Demokratie, unseres Rechtsstaates und des deutschen Verfassungsstaates, sowie unter Beachtung der uns auch historisch obliegenden Verantwortung „Wehret der Anfänge!“, bittet Sie der Unterfertigende unverzüglich das von Ihnen aus Mögliche zu veranlassen, dass unverzüglich, wirkungsvoll und transparent gegen dieses hessische SYSTEM unterbindend vorgegangen wird, und die hierfür Verantwortlichen, also die Täter*innen in schwarzer Robe und auf Landesregierungsseite auf rechtsstaatlichem Wege zur Verantwortung gezogen werden.  

Und sollte sich das Bundesland Hessen abwehrend diesbezüglich hinter föderalistischen Schein-Argumenten zu verstecken versuchen, dann plädiere ich mit Nachdruck dafür, dass Hessen, schon für die zurückliegenden DREI JAHRE und bis auf weiteres das jeweils VIELFACHE in den Länderfinanzausgleich einzuzahlen hat, bis in Hessen – nachgewiesen – das SYSTEM beseitigt wurde, der Rechtsstaat auch in Hessen wieder Einzug gehalten und eine Heimat gefunden hat, und die sich strafbar gemacht habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen allesamt strafrechtlich und beamtenrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden.

Weitere Informationen, Benennungen der Täter*innen, der Justizbehörden und der Aktenzeichen finden Sie u.a. auf der Internetseite https://www.KeinDemokratieAbbau.de .  

Dort finden Sie auch den Text der sog. „Nikolaus-Petition…“, deren Einlegung notwendig wurde, nachdem die Petitionseingangsstelle den Petitionsantrag bewusst wahrheitswidrig verfälscht hatte. Zwischenzeitlich hat die Petitionseingangsstelle eine Zusammenlegung beider Petitionen beschlossen, was deren Inhalt ausdrücklich und begründet widerspricht. Und im Übrigen versucht die hessische Landesregierung die Petitionen ohne Entscheidung zu „begraben“.

Eine Petition, mit dem Antrag den hessischen Justizminister zu verpflichten unverzüglich, wirkungsvoll und transparent gegen die SYSTEM-Zustände vorzugehen, und die hierfür Verantwortlichen rechtsstaatlich zur Verantwortung ziehen zu lassen. Die Tatsache, einen solchen Petitionsantrag überhaupt stellen zu müssen, ist ja bereits ein handfester Skandal; sollten wir doch erwarten dürfen, dass ein JUSTIZminister sich bereits aus innerer tiefer (Rechtsstaats-)Überzeugung heraus selbst veranlasst sieht, unverzüglich, wirkungsvoll und transparent gegen diese SYSTEM-Zustände vorzugehen.

Und so weitet sich auch dieser Skandal täglich weiter aus, da sich niemand in Hessen berufen fühlt, auch nur ein einziges Mal mit dem Unterfertigenden diesbezüglich in Kontakt zu treten; auch nicht die „Ansprechperson für Korruptionsprävention in der hessischen Justiz“, welche, laut Internetauftritt des hessischen JM, direkt über die E-Mail-Adresse Ansprechperson-fuer-Korruptionspraevention@hmdj.hessen.de kontaktiert werden kann. Der Unterfertigende kommt nicht umhin anzunehmen, dass es diese Person und Position überhaupt nicht gibt, sondern es sich um eine bewusste Täuschung zulasten der bundesweiten Justiz handelt, man würde gegen die Korruption in der hessischen Justiz vorgehen.

Aktuell steht in Hessen der ehemalig oberste Antikorruptionsbeauftragte der hessischen Justiz vor dem LG Frankfurt a.M., Strafgericht, wo er sich für seine umfänglich begangene Korruption, etc. aktuell zu verantworten hat. Vergleicht man dies mit dem Hessen-System, so wird hierbei in Wahrheit lediglich eine verschwindend kleine Schneeflocke eines überwältigend großen Eisberges betreffend die hessische Justiz- und Staatskorruption, etc. zum Thema gemacht.

Parallel dazu versucht „Hessen“ alle Kritik an den grundgesetzwidrigen und staatsgefährdenden SYSTEM-Zuständen in Hessen auszusitzen.

Umso mehr sind daher Sie gefordert, dem Bundesland Hessen unmissverständlich deutlich klar zu machen, dass der Bund das Hessen-System keinesfalls zu dulden bereit ist. Und dass Hessen, z.B. über den Länderfinanzausgleich, (statt 3,556 Mrd.) solange jährlich einen zweistelligen Milliardenbetrag mehr in den Länderfinanzausgleich zahlen muss, bis das Hessen-System bewiesen überwunden ist und die hierfür Verantwortlichen rechtsstaatlich nachgewiesen zur Verantwortung gezogen wurden.

Abschließend nennt Ihnen der Unterfertigende ( nicht abschließend) die Namen einiger der geschichtsvergessenen Täter*innen in schwarzer Robe, samt Justizbehörde und Aktenzeichen, sowie auf Regierungsebene.

-     Herr Ministerpräsident Rhein, welcher, wie schon sein Vorgänger, seit mehr als einem Jahr sich weigert zu veranlassen, dass gegen diese ihm im Detail bekannten Justiz- und Staatsverbrechen, sowie gegen das Hessen-System vorgegangen wird, und welcher dadurch diese nationalsozialistisch-gleiche Staats- und Justiz-Willkür seit einem Jahr AKTIV deckt und unterstützt.

-     Herr hessischer Justizminister Dr. Poseck; vgl. bitte wie vor. Herr Dr. Poseck war schon in seiner Zeit als Präsident des OLG Frankfurt a.M. zudem in diesen Justiz-Skandal gleichfalls verwickelt.

-     4. Zivilkammer des LG Wiesbaden (Frau Vorsitzende Dr. Siebelt, Frau Pradt, Herr Laudi), LG Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20; welche sich u.a. auch der Mittäterschaft oder Beihilfe zum Prozessbetrug WIEDERHOLT schuldig gemacht haben, und „Beweise“ einfach wahrheitswidrig erfinden). Diese Personen sind gleichfalls unverzeihlich für das Hessen-SYSTEM mitverantwortlich.

-     Herr LOStA Dr. Thoma, StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22

-     Frau StAin Altmann, StA Wiesbaden, Az. 1172 Js 23300/20. Die StA Wiesbaden und vorstehend Genannten nehmen in diesem SYSTEM eine zentrale Rolle ein, welche die Vorgenannten mit höchster krimineller Energie und Geschichtsvergessenheit ausfüllen.

-     Herr Dr. Maier, dem (ehemaligem) Vorsitzenden des 5. Zivilsenats, des OLG Ffm., Dr. Maier, Az 5 U 116 20

-    Der 10. Zivilkammer des LG Wiesbaden (Frau Richterin Dr. Bettendorf, u.a., betreffend Befangenheitsantrag gegen Frau Richterin Pradt, Az. 4 O 2410/20

-      Dem 19. Zivilsenats des OLG Ffm., vgl. OLG Frankfurt a.M., Az.19 W 8/21, sowie 

-    Frau OStAin Dr. Tietze, Staatsanwältin bei der StA Frankfurt a.M., Az. 8570 Js 200372/23; gleichfalls eine beweisbar hoch-korrupte Person und Stütze des SYSTEMs

-      Die Generalstaatsanwaltschaft Ffm., z.B. betreffend GStA Frankfurt a.M., Az. 4 Zs 59/21

-      Frau LG-Präsidentin des LG Wiesbaden Dr. Menhofer, betreffend StA Wiesbaden Az. 2270 Js 24378/21 und wegen rechtsstaatswidriger Verdeckung der Straftaten der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden, Az. 4 O 719/20 und Az. 4 O 2410/20

-      Das OLG Frankfurt a.M., z.B. betreffend Az.: 7 Ws 193/21, betreffend Az. 19 W 8/21 und Az. 19 W 21/21.

-    Der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W, LG Wiesbaden Az. 4 O 719/20 und Az. 4 O 2410/20, sowie StA Wiesbaden, Az. 1172 Js 23300/20

-     ………………………..

-     In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle kann Ihnen der Unterfertigende kein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaften nennen, da SYSTEMbedingt die jeweilige Staatsanwaltschaft und das jeweilige Gericht einfach kein Aktenzeichen vergibt, geschweige denn ermittelt, bzw. tätig wird.

Für Sie, zur besseren Einordnung des Unterfertigenden, sei noch bemerkt: für den Unterfertigenden ist die (Science Buster-) Aussage voll stimmig: "Wissenschaft ist das, was auch dann gilt, wenn man nicht daran glaubt!" Denn nachweisbare Fakten sind und bleiben Fakten, und behalten unabhängig davon ihre Gültigkeit, egal ob man an sie glaubt, oder nicht.  

Abschließend versichert Ihnen der Unterfertigende nochmals und ausdrücklich, Ihnen lückenlos wahrheitsgemäß und lückenlos beweisbar vorgetragen zu haben. Es herrschen in Hessen exakt die Zustände, wie ich Sie Ihnen vorliegend beschrieben habe. Auch bin ich diesbezüglich in keiner Weise politisch motiviert, sondern habe (bereits seit drei Jahren gegen das Hessen-SYSTEM Sturm laufend) die hessische Landesregierung wiederholt auf die Gefahr aufmerksam gemacht, das Thema nicht bis ins Wahlkampfjahr zu verschleppen. Doch das diesbezügliche Verschulden der Landesregierung darf jetzt keinesfalls dazu führen, dass das Hessen-SYSTEM aus Wahlkampfüberlegungen heraus keine Aufarbeitung in 2023 erfährt.

Der Unterfertigende engagiert sich einzig zum Schutz und der Bewahrung unseres Grundgesetzes, unseres Rechtsstaates, unseres Verfassungsstaates und unserer Demokratie; sowie aus dem Wissen heraus, dass uns ein Handeln im Sinne „Wehret den Anfängen!“ nicht „nur“ aus historischer Verantwortung heraus obliegt, sondern zugleich auch der beste Garant dafür ist, dass uns unsere Demokratie und die mit ihr verbundenen Werte dann am ehesten und längsten erhalten bleiben.  

Und mit dieser Motivation und diesem Wissen wendet sich vorliegend der Unterfertigende nun auch direkt an Sie, hoffend, dass mit Ihrem Einsatz und Ihrer sehr geschätzten Hilfe, sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Dr. Buschmann, das Hessen-SYSTEM doch noch gestoppt werden kann; was angesichts der (Korruptions-) /Gegebenheiten in Hessen eine ausgesprochen schwere Aufgabe sein wird.

Selbstverständlich steht Ihnen der Unterfertigende für Rückfragen, etc. jederzeit und gerne zur Verfügung.

Der Unterfertigende bittet Sie höflich um Antwort.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Appelt
(Kontaktdaten)

„WEHRET DEN ANFÄNGEN!“
Weitere Informationen finden Sie unter: https://keindemokratieabbau.de/ "

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Das nachfolgend Ihnen hier wiedergegebene Schreiben wurde - im alleinigen Interesse von Schutz und Wahrung des Rechtsstaates, unseres Grundgesetzes und unserer Demokratie bewusst per Einschreiben/Rückschein an eine Vielzahl von Bundesstellen, Bundesorganen, Bundesorganisationen, etc. KONKRET um Stellungnahme auffordern versandt.

Die Liste der Adressat*innen, sowie deren jeweilige Antwort wird der Unterfertigende auf der von Ihnen hier aufgerufenen Internetseite unverzüglich nach Bekanntwerden mitteilen!

27. Januar 2023 Wer zu der staatlichen Re-Installation nationalsozialistisch-gleicher Systeme "schweigt", macht sich geschichtsvergessen "schuldig"; erneut schuldig!

"Sehr geehrte Damen und Herren des Bundes, und der bundesweit auftretender Organisationen/Körperschaften/etc..

dem rechtsanwaltlichen Unterfertigenden liegen unwiderlegbare Beweise dafür vor, dass Hessen vorsätzlich grundgesetzwidrig, menschen- & grundrechtsentziehend justizwillkürlich nach Belieben den Rechtsstaat „aussetzt“. Dies sind nicht „bloße“ Amtsverbrechen einzelner hessischer Richter und Staatsanwälte, sondern dieses beweisbar mit höchster krimineller Energie und Korruption betriebene Aushebeln aller Rechtsstaatlichkeit durchzieht – angelegt in einem zu diesem Zweck angelegten System – seit DREI JAHREN die gesamte hessische Ziviljustiz und Strafjustiz; und wird seit einem Jahr AKTIV von der hessischen Landesregierung gedeckt.

Zudem führt diese hessische nationalsozialistisch-gleich Willkürjustiz dazu, dass Rechtsanwälte die ihnen zugewiesenen rechtsstaatlichen Aufgaben nicht länger erfüllen können, da in Hessen einfach eine Beachtung von Recht und Gesetz, § 5 HRiG, zur Entscheidungs-/Urteilsfällung – nach freiem Belieben des Spruchkörpers – vorsätzlich missachtet wird, zur Verfolgung korrupter, grundgesetzwidriger Ziele. Jede rechtsstaatliche Kontrolle dieser systematisch begangenen Justizverbrechen ist objektiv ausgeschlossen, da Hessen diese Justizverbrechen INSTANZEN-ÜBERGREIFEND begeht.

Wie geschildert, ist somit die hessische Justiz beweisbar korrupt-käuflich; und zwar die GESAMTE hessische Ziviljustiz und Strafjustiz.

Vor dem Strafgericht LG Frankfurt wird aktuell ein Korruptionsprozess gegen den ehemaligen OStA und obersten Antikorruptionsbeauftragten Herrn Alexander B. geführt, LG Ffm. Az. 5/24 KLs 7/22.

„Hessen“ lässt medial verlautbaren, der Angeklagte hätte damit Hessen einen sehr großen Schaden zugefügt. Die darin zum Ausdruck kommende Heuchelei ist kaum zu übertreffen. Denn dieser aktuelle Strafprozess ist tatsächlich nur eine ganz kleine Spitze des Korruptions-Eisberges in der hessischen Justiz und Landesregierung.

Heute gedenken wir in Demut den Opfern des von deutschem Boden ausgegangen seienden Holocaust. Ausgegangen und verbrochen von einem Deutschland namens „Drittes Reich“. Und was war ein ganz wesentlicher Teil dieses Unrechtsregimes? àDas Betreiben einer uns Menschen entrechtenden Willkür-Justiz als Form der Staatswillkür. EXAKT diese Justizverbrechen der nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justiz begeht Hessen seit DREI JAHREN erneut; zudem AKTIV unterstützt von der hessischen Landesregierung und dem hessischen Justizministerium. Dies ist objektiv unerträglich „geschichtsvergessen“, grundgesetzwidrig, rechtsstaatausschließend, demokratiegefährdend.

An Gedenktagen wie heute geht es doch auch darum, dass wir in geschichtlicher Verantwortung für das Geschehene ganz besonders achtsam nicht die Augen vor gegenwärtigen Entwicklungen verschließen, welche eine Wiedererweckung alter staatlichen Nazi-Muster aufzeigen!
Doch in Hessen werden – die gesamte hessische Justiz SYSTEMunterlegt durchzogen habend – diese nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz und erneute Käuflichkeit des Rechts erneut STAATLICH BETRIEBEN! Und dies instanzen-übergreifend! Diese Tatsachen kann der rechtsanwaltliche Unterfertigende lückenlos beweisen.

Haben wir denn an Gedenktagen wie dem heutigen uns nicht zudem besonders auch der historisch belegten Tatsache zu erinnern, dass „Schweigen“ „schuldig“ macht, so wie die große „schweigende“ Mehrheit des Deutschlands namens „Drittes Reich“ sich in bekannter Weise schuldig gemacht hat?!

Darf folglich der Bund „schweigend“ in seinen Reihen ein Bundesland dulden, welches sich beweisbar erneut einer grundgesetzwidrigen, rechtsstaatsaufhebenden, demokratiegefährdenden und korrupten Willkür-Justiz bedient, welche die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz systemisch angelegt und systematisch kriminell betrieben durchzieht?

Nicht nur der Unterfertigende, sondern im Besonderen unsere deutsche Geschichte hat hierauf eine sehr eindeutige und begründete Antwort auf diese Frage: NEIN!

Daher fordere ich Sie hiermit dazu auf, bezüglich dieser schweren hessischen Staatsverbrechen nicht länger zu „schweigen“, sondern im Sinne der uns allen, also auch dem Bund obliegenden Verpflichtung: WEHRET DEN ANFÄNGEN!, gegen diese in Hessen erfolgte Re-Installierung nationalsozialistischer Staatssysteme, vgl. oben, das Notwendige unverzüglich zu veranlassen, und die hierfür Verantwortlichen nach Recht und Gesetz zur Verantwortung zu ziehen; auch zur sicheren Abschreckung – der in Hessen leider zahlreich vorhandenen Nachahmungswilligen –!

Mit freundlichen Grüßen A.B. Appelt (Kontaktdaten)

WEHRET DEN ANFÄNGEN!"

Sehr verehrte Leser*innen vorliegender Zeilen, wir können doch nicht erneut "schweigen", wenn Hessen nationalsozialistisch-gleiche Systeme und Entscheidungsmuster re-installiert! Doch exakt dies IST seit DREI JAHREN Staats- und Justizrealität im Bundesland Hessen! AKTIV gedeckt und gestützt von der hessischen Landesregierung, namentlich den Herren MP Rhein und Herrn JM Dr. Poseck. All dies ist LÜCKENLOS BEWEISBAR!

Und auch wenn mit der Internetseite keinerlei politischen Ziele und/oder Motivationen verbunden sind, so kann es doch nicht sein, dass wir im "HessenWahlkampf2023.de" (wird rechtzeitig freigeschaltet) einen Herrn Rhein erneut als CDU-Kandidat für das Ministerpräsidentenamt antreten lassen. Eine Person, welche LÜCKENLOS BEWEISBAR als amtierender Ministerpräsident von Hessen, (wie schon sein Vorgänger) seit EINEM JAHR, bzw. seit Mai 2022, diese ihm konkret bekannt seiende, und seit DREI JAHREN stattfindende Re-Installation nationalsozialistisch-gleicher Systeme und Entscheidungs-Muster in Hessen AKTIV DECKT!

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23. Januar 2023 (beweisbar Jahr DREI der nationalsozialistisch-gleichen WillkürJustiz in Hessen!)

Rechtsanwalt Axel Bernd APPELT, Geltinger Au 21, 85652 Pliening

- Absender und „rechtlich für vorliegend gemachten Vorhalt Verantwortlicher“ -

BETRIFFT: Hessen bedient sich zur Vertuschung seiner LÜCKENLOS beweisbaren, nationalsozialistisch-gleichen Willkürjustiz, AKTIV seit einem Jahr von der hessischen Landesregierung unterstützt, nun – im Wahljahr – „POLIZEISTAATLICHER“  Einschüchterungs- und „MundTotmachungs-versuche“

Sehr geehrte Damen und Herren die dann im einzelnen per Einschreiben/Rückschein namentlich benannten Adressat*innen des Bundes, bzw. bundesweit auftretender Organisationen/Körperschaften/etc.

(1)aufgrund aktuell von Hessen vorangetriebener,  „POLIZEISTAATlicher" Einschüchterungs- und „MundTotmachungs-versuche“ stellt, der sich an Sie sowohl hilfesuchend, als auch vom „Bund“ den Schutz von Rechtsstaatlichkeit, Grundgesetz und Demokratie – auf Basis unseres Grundgesetzes – einfordernde Unterfertigende, hier einen Teil des Endes seines hier gemachten Vortrages direkt an den Anfang.

HESSEN hatte ein Jahr lang Zeit AUF RECHTSSTAATLICHEM WEGE den gegen Hessen wahrheitsgemäß und LÜCKENLOS BEWEISBAR gemachten Vorhalt MIT RECHTSSTAATLICHEN MITTELN durch Staatsanwaltschaften und Gerichte aufzuklären.

Und JETZT, im WAHLJAHR 2023, kehrt HESSEN den POLIZEISTAAT hervor und versucht damit den Unterfertigenden mundtot zu machen und zu kriminalisieren.

WARUM? Weil der Unterfertigende LÜCKENLOS BEWEISEN kann, dass die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz durchziehend, Hessen instanzen-übergreifend eine DEN Rechtsstaat aushebelnde, nationalsozialistisch-gleiche Willkürjustiz betreibt. Und dies frei dem Motto: "Nach  Recht und Gesetz (vgl. § 5 HRiG) muss ich zu Deinen Gunsten entscheiden. Doch weil Du "Jude" bist, entscheide ich justiz-willkürlich dennoch zu Deinen Lasten!"

Exakt nach diesem juristischen und ethischen Motto(!) haben LÜCKENLOS BEWEISBAR Herr LOStA Dr. Thoma und Frau StAin Altmann (StA Wiesbaden), Frau OStAin Dr. Tietze (StA Ffm), Frau Vorsitzende Richterin Dr. Siebelt, Frau Pradt, Herr Laudi (alle 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden), und all die anderen hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen seit DREI JAHREN entschieden, AKTIV gedeckt seit einem Jahr von Herrn Ministerpräsident Rhein und Herrn Justizminister Dr. Poseck!

HESSEN hat – trotz meines wiederholten Hinweises auf das Wahljahr 2023sehenden Auges EIN JAHR verstreichen lassen, um den Justiz-Hessen und Landesregierungs-Hessen seit einem Jahr BEWEISBELEGT gemachten Vorhalt, nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz in Hessen AKTIV zu betreiben und zu dulden, mit rechtsstaatlichen Mitteln aufzuklären. Hoffend, dass der Unterfertigende ob der Vielzahl an korrupt-grundgesetzwidrig gefällten Hessen-Urteilen frustriert und erschöpft aufgeben würde, ließ Hessen folglich EIN JAHR der rechtsstaatlichen Aufklärung vorsätzlich verstreichen. Und jetzt im Wahljahr, wo natürlich auch Zeit eine wichtige Rolle spielt, setzt Hessen in seiner politischen Panik des nachweisbar geübten kriminellen Aderlasses an aller Rechtsstaatlichkeit, Grundgesetzachtung, Demokratie, sowie an der Achtung der grundgesetzlich garantierten Menschen- und Grundrechte das kriminelle und grundgesetzwidrige Mittel des POLIZEISTAATES ein, um mich mit rechtsstaatswidrigen Mitteln mundtot zu machen, sodass nicht ÖFFENTLICH wird, was die schwarz-grüne Landesregierung IM AMT an grundgesetzverstoßenden und rechtsstaatlichen Verbrechen begangen hat!  

UND der Unterfertigende wendet sich

(2)aus dem nachweisbar konkret bestehenden Anlass einer objektiv bestehenden „Verfassungskrise“ nüchtern-ernsthaft beschreiben zu dem Themenkomplex an Sie:

Teil A: Der Bund kann zu der nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justiz in Hessen NICHT länger (geschichtsvergessen) schweigen

I. Können und dürfen es sich der Bund, Bundesorgane, Bundesorganisationen, etc. erlauben, in seinen Reihen ein Bundesland zu dulden, welches – lückenlos beweisbar – den Rechtsstaat bandenmäßig-kriminell aushebelnd, sich einer nationalsozialistisch-gleichen Willkürjustiz bedient? Einer mit maximaler Amtskriminalität von diesem Bundesland kollektiv-vorsätzlich betrieben, systemisch angelegt und systematisch kriminell INSTANZEN-ÜBERGREIFEND verbrochen.
Und dies mit höchster krimineller Energie, vorsätzlich grundgesetzwidrig, vorsätzlich menschenrechtsverletzend und rechtsstaatswidrig, sowie alle rechtsstaatliche Kontrolle kriminell unterbindet, sodass Bürger*innen und Prozessparteien zum menschenrechtsverletzenden Spielball, also vorsätzlich zum bloßen „Objekt“ einer hoch-korrupten justiz-willkürlichen und staatswillkürlichen Justiz und Politik dieses Bundeslandes werden?

II. Und schuldet, umfassend ausgedrückt, dieser „Bund“ nicht bereits aus Grundgesetz, Deutscher Geschichte und gelebt-verantwortlicher Demokratie heraus, gegenüber dem Rechtsstaat und uns Bürger*innen, es konsequent zu unterbinden, solche Bundesländer in seinen Reihen NICHT zu dulden? Bezüglich solch grundgesetzwidriger Zustände NICHT länger zu "schweigen"?

III. Und gilt aus historischer Verantwortung heraus denn nicht unvermindert der uns verpflichtende Grundsatz weiter: Wer hinsichtlich nationalsozialistisch-gleicher Justiz-Willkürverbrechen „schweigt“, der stimmt zu!; so wie dies die große schweigende Mehrheit im Dritten Reich bezüglich des Holocaust und der Willkür-Justiz eines Roland Freisler zu verantworten hat!? (Der Unterfertigende getraut sich zu dieser "Motto"-Aussage, gerade infolge seines tief empfundenen Respektes vor und zu den Opfern und in gefühlter historischer Verantwortung vor dem unauslöschbarem Leid von 6 Millionen fabrikartig-bestialisch, entmenschlicht ermorderter Juden durch das Deutschland namens "Drittes Reich"!

Die hessische Justiz bedient – lückenlos beweisbar – 75 Jahre nach Ende des Dritten Reiches seit DREI JAHREN die gesamte hessische Ziviljustiz und Strafjustiz wie ein metastasierendes Krebsgeschwür durchziehend, sich wieder exakt der gleichen menschenrechtsverletzenden Willkür-Justiz, welche bereits die Nationalsozialisten verbrochen hatten.

Und bitte, nehmen Sie bei Lesen dieser Zeilen jede „rosarote Brille“ hinsichtlich der Annahme ab, bei Richter*innen und Staatsanwält*innen würde es sich „automatisch“ um gute Menschen handeln. Diese Annahme resultiert aus Zeiten, wo z.B. ein Richter quasi täglich „am Stammtisch“ seine charakterliche Geeignetheit zur Ausfüllung seines Richteramtes unter Beweis zu stellen hatte. Dies ist mit heute nicht vergleichbar. Zudem: Rudolf Freisler war auch Richter, sogar OBERSTER Richter; und dennoch eine Charaktersau der schlimmsten Sorte.

Bitte führen Sie sich vor Augen, dass der 60jährige Unterfertigende Ihnen all dies nicht vortragen dürfte und deshalb auch nicht würde, wenn es nicht zu 100% exakt wie beschrieben wäre und nicht zudem lückenlos bewiesen werden könnte.

Der Unterfertigende bittet Sie höflich – trotz der dem Thema geschuldeten Länge (und ggf. von Ihnen vermutet, und/oder objektiv bestehenden Unbeholfenheit des Unterfertigenden) – um dennoch konzentrierte Beachtung ALLER hier lückenlos wahrheitsgemäß Ihnen gemachten Ausführungen, welche ohne jede politische Motivation, sondern einzig in tatsächlich mein Leben lang empfundener Verantwortung gegenüber Grundgesetz, Rechtsstaat und Demokratie Ihnen von mir vorliegend vorgetragen werden.

Schließlich sei vorweg bemerkt, dass Ihnen der Unterfertigende in allgemeiner Sprache, also bewusst nicht rechtsgutachtlich, dafür studiert fakultätsübergreifend die Bereiche Justiz, Rechtsstaat, Demokratie, Politik und Geschichte konkret beleuchtend vorträgt. Und all dies wahrheitsgemäß und lückenlos beweisbar! Zudem verzichtet der Unterfertigende aus Gründen der besseren Verständlichkeit auf Formulierungen wie folgt: könnten sich des Verdachts…. . Rechtsstaatlich mache ich diesbezüglich ein Notwehrrecht geltend, ergänzend bemerkend, dass ich mich DREI Jahre in diese „könnte“-Rhetorik gegenüber der hessischen Justiz abgemüht habe, ohne jemals damit rechtliches Gehör gefunden zu haben.

Wenn, (umfassend meinend) der „Bund“, es sanktionslos zulassen würde, solch lückenlos nachgewiesen grundgesetzfeindliche, rechtsstaatsfeindliche und demokratiegefährdende Bundesländer in seinen Reihen zu dulden, dann wäre dies nicht nur – bekennend – unerträglich „geschichtsvergessen“, sondern würde dies eine „gelebte“ Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen beschreiben, welche „gelebt“ grundgesetzwidrig, rechtsstaatswidrig und demokratiefeindlich ist, sich der geschichtsbezogen uns obliegenden Verantwortung „WEHRET DEN ANFÄNGEN!“ geschichtsvergessen entzieht, und in seinen Reihen erneut das Betreiben einer nachgewiesen nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justiz im Gesinnungsfahrwasser eines Roland Freisler nicht nur in seinen Reihen duldet, sondern solch bestehende Justiz- und Staatszustände auch mit seiner Duldung AKTIV unterstützt.

Natürlich sollen wir mit positiv-hoffnungsvoller Perspektive kraftvoll in die Zukunft blicken und entsprechend handeln. Doch dies kann und darf doch nicht zu dem Preis geschehen, dass wir erneut eine nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz zulassen, beziehungsweise als „Bund“ ein Bundesland in unseren Reihen dulden, welches sich dieser Wiederholung allerschwerster Justizverbrechen LÜCKENLOS BEWEISBAR fortgesetzt schuldig macht.
Umso schwerer wiegt, dass sich die auf Landesregierungsseite Mitverantwortlichen für diese unerträgliche Geschichtsvergessenheit und schwersten Justiz-Verbrechen, in diesem Jahr ZUR WIEDERWAHL STELLEN.
Dies ist für jede – auf Basis unseres Grundgesetzes entscheidende – Demokrat*in eine nicht zu akzeptierende Tatsache, welcher sich der „Bund“ zwingend zu stellen hat. Gegenprobe: Müsste sich der „Bund“ nicht auch der gestellten Aufgabe zuwenden, würde sich „analog“ die NPD dieses Jahr mit Aussicht auf regierungsverantwortende Wiederwahl stellen? Die gleichen Justizverbrechen begangen und zu verantworten habend!! Ich denke schon; mir zugleich aller diesbezüglich geäußerten Bedenken wohl bewusst seiend. Doch belastbar relevant ist doch diesbezüglich letztlich allein, was in diesem Fall eine amtierende hessische Landesregierung an nationalsozialistisch-gleicher Willkür-Justiz und offen gelebter Rechtsstaatsfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit LÜCKENLOS BEWEISBAR politisch und rechtsstaatlich BEREITS kriminell verbrochen HAT! Völlig gleichgültig, welche Partei/Koalition hierfür auf Landesebene verantwortlich zu zeichnen hat.

Teil B: Um was geht es konkret?

Die gesamte hessische Ziviljustiz und Strafjustiz durchzieht ein vorsätzlich so angelegtes Korruptionssystem und Justiz-Willkürsystem, welches folgende Kennzeichen aufweist:

I. Der Entscheidungen und Urteilen zugrunde gelegte Urteilsparameter ist in Hessen nicht „Recht und Gesetz“, vgl. § 5 HRiG = richterlicher Amtseid, sondern ein von hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen rein justiz-willkürlich gewählter Urteilsfindungsparameter.

Statt „Recht und Gesetz“ wendet die hessische Justiz korrupte Parameter, wie z.B. „richtige Parteizugehörigkeit“, Freundschaft/Verwandtschaft einer Prozesspartei zum Spruchkörper, „richtige Religion“, etc. an. Damit betreibt Hessen eine „Willkür-Justiz“ frei nach dem Motto: Würde ich Richter*in/Staatsanwält*in mich an Recht und Gesetz halten, § 5 HRiG, dann müsste ich in Gänze zu Deinen Gunsten entscheiden. Doch weil Du Jude bist, entscheide ich gesetzwidrig und grundgesetzwidrig zu Deinen Lasten!

Dies ist keine Übertreibung, sondern die lückenlos beweisbar volle Wahrheit!

Und lassen Sie uns bitte an dieser Stelle gleich korrekt einordnen, welch schwerer Verbrechen sich diese so justiz-willkürlich ihr richterliches und staatsanwaltschaftliches Amt Versehenden schuldig gemacht haben und weiter vorsätzlich schuldig machen. Wenn Staatsterroristen in staatsfeindlicher Absicht Bomben werfen, z.B. auf eine Bundesbehörde, etc., so behandeln wir dies richtigerweise als einen staatsterroristischen Akt, und verfahren mit diesen Staatsterroristen entsprechend. Doch wird durch solche BombeN die staatliche Integrität auch nur im mindesten infrage gestellt? NEIN!

In Hessen wurde ein System der instanzen-übergreifenden und alle Rechtsstaatlichkeit grundgesetzwidrig ausschließenden Willkür-Justiz installiert. Anhand dieses eingerichteten Systems des justiziellen und staatlichen Unrechts fällen SEIT DREI JAHREN diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen vorsätzlich gegen das Grundgesetz verstoßend, gegen Menschen- und Grundrechte verstoßend, sowie gegen Recht und Gesetz (§ 5 HRiG) verstoßend rechtswillkürlich-korrupte Urteile. Und dies zur Verfolgung eigener krimineller Ziele.

Um sich die nationalsozialistisch-gleiche Dimension dessen zu verdeutlichen, was sich Hessen hier seit DREI JAHREN – gedeckt von der hessischen Landesregierung – leistet, bitte ich Sie sich folgende Tatsache nochmals bewusst zu machen: hinter den Bestimmungen des Grundgesetzes, der Menschen- und Grundrechte, sowie hinter den allgemeinen Gesetzen stehen rechtsstaatliche und verfassungsstaatliche Werte. Werte, die ineinandergreifend eine Werteordnung schaffen, welche in ihrer Gesamtheit unseren Rechtsstaat, den Verfassungsstaat und den demokratischen Staat Bundesrepublik Deutschland bildend definieren und zur (staatlichen) Lebenswirklichkeit erwecken. Dabei wirken diese ineinandergreifenden Werte wie Stützpfeiler, ohne deren einzelnes Vorhandensein die Integrität des staatlichen Gefüges zunehmend allen Halt verliert, sodass auf Dauer das demokratische Haus zunehmend einsturzgefährdet wird. Da können wir nicht einfach mal Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 (wegen Heimat, da nicht aus Hessen stammend, sondern aus Bayern), Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1 GG und § 5 HRiG korrupt justizwillkürlich und über alle Instanzen hinweg „aussetzen“ lassen! Denn hinter diesen Bestimmungen stehen Werte; Werte, welche unseren Rechts- und Verfassungsstaat stützen, und damit zugleich unsere Demokratie!

Anders formuliert: Wenn folglich diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen mittels ihrer vorsätzlich betriebenen Willkür-Justiz diese stützenden Wertepfeiler einreißen, z.B. durch den gleichzeitigen Verstoß gegen mehrere Grundrechte, sowie durch den gleichzeitigen Verstoß gegen den elementar unsere Demokratie stützenden Wertepfeiler „Rechtsstaat“, so verliert unser Gebäude des grundgesetzlich definierten Verfassungsstaates, sowie unser Gebäude Demokratie, etc. so massiv an Halt, dass es einsturzgefährdet ist.

Anders als durch die BombeN von Staatsterroristen, greifen diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen also direkt und mit schwersten Folgen die Integrität von Justiz, Rechtsstaat, Grundgesetz und Verfassungsstaat unmittelbar und direkt an. Und dies vorsätzlich. Und dies, analog zur ersten Bombe, mit dem ersten vorsätzlich justiz-willkürlich gefällten Urteil. Und dies beweisbar seit DREI JAHREN bereits!

Diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen sind also nichts anderes als schwerkriminelle Staatsterroristen, welche unsere Staatsintegrität vorsätzlich angreifen und schädigen wollen. Denn was für Folgen hat es, wenn der Staat gegen diese Willkür-Justiz nicht vorgeht, und folglich das Vertrauen der Bürger*innen in den Rechtsstaat und dessen Funktionieren verloren gehen? Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols sind die Folge, der zunehmende Zusammenbruch des Rechtsstaates, der zunehmende Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, und damit zeitlich versetzt auch unserer Demokratie!

Bitte lassen Sie mich dies noch an einem weiteren Beispiel sehr klar verdeutlichen.

Russland bombardiert sein „Brudervolk“ die Ukraine fortwährend in menschenverachtend schlimmster Weise, und zerstört dabei wesentliche Teile der medizinischen, energiebezogenen,… aber auch der staatlichen Infrastruktur. Vermögen diese staatsterroristischen Bombenteppiche die staatliche Integrität der Ukraine zu zerstören? Nein! Und dies selbst nach knapp einem Jahr des russischen Bombenterrors gegen die Ukraine nicht! Doch wie sähe es aus, wenn bekannt würde, dass an ukrainischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vorsätzliche Justiz-Willkür zulasten ukrainischer Bürger*innen verübt wird? In kürzester Zeit würde der Widerstandswille gebrochen und zunehmend die gesamte Ukraine mehr und mehr dem Verfall preisgegeben sein.

Dies ist die Dimension, derer sich diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen seit DREI JAHREN schuldig gemacht haben und fortgesetzt weiter schuldig machen. Diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen sind nichts anderes als gemeine Staatsterrorist*innen, welche rechtsstaatsverdrossen vorsätzlich die staatliche Integrität der Bundesrepublik Deutschland seit DREI JAHREN und fortwährend angreifen und zur Verfolgung ureigener krimineller Ziele destabilisieren wollen.

Wenn also gegen diese stützenden Werte(pfeiler) verstoßen wird, so destabilisiert dies unser gesamtes Staatsgefüge und unser demokratisches Haus. Und wenn wir, als auch der Bund, es sanktionslos gestatten, dass ein ganzes Bundesland gegen diese stützenden Werte verstoßen darf, so kommt dies einem Freifahrtschein zur Destabilisierung unseres Staatsgefüges, Rechtsstaates und unserer Demokratie gleich! Deshalb müssen wir, muss der Bund, mit aller Entschlossenheit gegen diese hessischen Staatsterrorist*innen in schwarzer Robe vorgehen; auch zur deutlichen Warnung an mögliche hessische Robennachahmungstäter*innen.

Und bitte überprüfen Sie selbst sehr genau hinterfragend: Inwieweit unterscheiden sich diese hessischen Staatsterrorist*innen in schwarzer Robe von den unsäglichen Reichsbürgern, welche ja gleichfalls danach trachten, unsere staatliche Integrität von innen heraus zu zerstören.

Zusammenfassend sind diese korrupt und justiz-willkürlich urteilenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen nichts anderes, als verkappte Reichsbürger*innen und billige gemeine Staatsterrorist*innen.

Und dieses staatsterroristisch-verbrecherische Handeln decken seit EINEM JAHR wissentlich und AKTIV der hessische Justizminister und der hessische Ministerpräsident Herr Rhein, welcher sich allen Ernstes dieses Jahr zur Wiederwahl stellen möchte. Das ist doch ein rechtstaatlich unerträglicher Zustand, welchen es NICHT politisch motiviert, sondern rein verfassungsstaatlich motiviert zwingend zu verhindern gilt.

Bitte berücksichtigen Sie: der Unterfertigende kann allen Vorhalt lückenlos beweisen!

EINSCHUB: Soeben erfahre ich, dass mir diese staatsterroristischen Justizverbrecher in schwarzer Robe nun gezielt die Bundespolizei auf den Hals hetzen, offenbar hoffend, mich so mundtot machen zu können. Auch dies, ein Verfahren wie der Staatsterror im Dritten Reich. Statt dass diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen endlich in sich gehen und ihr begangenes Unrecht einsehen würden, missbrauchen diese staatsterroristischen Justizverbrecher in schwarzer Robe den staatlichen Polizeiapparat dazu, mich einschüchtern zu wollen.

Zudem: wieso suchen denn diese staatsterroristischen Justizverbrecher nicht auf dem Gerichtswege eine Klärung herbeizuführen? Dies ist einfach zu beantworten: Dafür müssten sie mich in München verklagen, also außerhalb ihres nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justiz-Apparates. UND sie müssten in öffentlicher Verhandlung beweisen, dass mein Vorhalt an diese Justizverbrecher in schwarzer Robe unwahr ist, was sie NICHT KÖNNEN!

Teil C: Wie, durch wen und mit was begehen die hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen diese nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz konkret?

Wie ausgeführt, hat das LG Wiesbaden zur kriminellen Begünstigung der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei einfach wahrheitswidrig einen angeblichen „Beweis“ erfunden, und diesen zum zentralen Punkt seiner Urteilsfindung, -fällung und -begründung gemacht.

Gleichzeitig kann der Unterfertigende jedoch beweisen, dass es sich dabei um eine dreiste Beweis-LÜGE der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden handelt.

II. Wenn Sie als so geschädigte Prozesspartei hiergegen z.B vorgehen wie folgt

II.1 z.B. zivilrechtliche Berufungseinlegung zum OLG Ffm, und

II.2 Strafanzeige gegen die Richter*innen, welche wie beschrieben vorsätzlich gesetzwidrig und grundgesetzwidrig ihr Urteil zu Ihren Lasten gefällt haben,

dann passiert folgendes:

Betreffend „II.1“; das Berufungsgericht OLG Ffm weiß konkret um die vorsätzlich gesetzwidrige und grundgesetzwidrige Urteilsfällung der Vorinstanz, und bestätigt sie dennoch, damit gleichfalls vorsätzlich gegen Recht, Gesetz und unser Grundgesetz verstoßend.
Denn, die erste Instanz hat so deutlich erkennbar korrupt, kriminell begünstigend, etc. entschieden, dass ein in der Berufungsinstanz nach Recht und Gesetz korrigiert-gefälltes Urteil natürlich zur Folge hätte, dass diejenige StA unter Druck gerät, welche staatsanwaltschaftlich über die justiz-willkürlich entschieden habenden Richter*innen des LG Wiesbaden zu entscheiden haben.

[Einschub: Kein System ist perfekt. Doch die in Hessen diesbezüglich begangene Justiz-Kriminalität übersteigt BEI WEITEM alle diesbezüglichen „Unschärfen“. BEI WEITEM!]

Betreffend „II.2“; die StA entscheidet gleichfalls vorsätzlich gesetzwidrig und grundgesetzwidrig zur Durchsetzung der Begünstigung, Strafvereitelung, etc. zugunsten der Richter*in erster Instanz.

III.1 Bitte stellen Sie sich weiter vor: Dieser LÜCKENLOS BEWEISBAREN Korruption und Justiz-Willkür werden Sie durch alle Instanzen hinweg unterzogen. Zugleich wird mit kriminellen Mitteln sichergestellt, dass jede rechtsstaatliche Kontrolle kriminell ausgeschlossen ist; zivilrechtlich und strafrechtlich! Mit dem exakt gleichen Ziel der kriminellen Unterbindung aller Rechtsstaatlichkeit und rechtsstaatlichen Kontrolle unterstützen die Staatsanwaltschaften bis hoch zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M., die korrupt und justiz-willkürlich urteilenden Zivilgerichte, und umgekehrt.

III.2 Und die Ihnen skizziert korrupt und justiz-willkürliche Justiz betreibt die ganze hessische Ziviljustiz und die gesamte hessische Strafjustiz in beschrieben krimineller Weise INSTANZEN-ÜBERGREIFEND und auch gerichtsstandort-übergreifend.

IV. Diesbezüglich eingelegte Strafanzeigen werden von den Staatsanwaltschaften einfach nicht bearbeitet; strafrechtliche Untätigkeitsbeschwerden gleichfalls nicht. Und wenn ausnahmsweise doch staatsanwaltschaftlich ermittelt wird, weil ein OStA der StA München II fallbezogen Strafanzeige eingelegt hat, z.B. gegen den LOStA der StA Wiesbaden, Herrn Dr. Thoma, und StAin Altmann, StA Wiesbaden; Frau LG-Wiesbaden-Präsidentin Dr. Menhofer, und gegen Frau Richterin Pradt, LG Wiesbaden; dann wird widerwillig „offiziell“ ermittelt und dann vorsätzlich korrupt und justiz-willkürlich eingestellt. Hiergegen gerichtete Rechtsmittel werden bis hoch zum OLG Frankfurt a.M. (Strafabteilung) mit der gleichen kriminellen Energie und den gleichen kriminellen Mitteln vorsätzlich gesetzwidrig und grundgesetzwidrig zur Durchsetzung der Begünstigung, Strafvereitelung, des Prozessbetruges, etc. zugunsten derjenigen Richter*innen und Staatsanwält*innen „begraben“, welche sich in der vorangegangenen Instanz bereits der exakt gleichen schwersten Amtsstraftaten schuldig gemacht haben.

Diese LÜCKENLOS BEWEISBARE nationalsozialistische-gleiche, korrupte und mit höchster krimineller Energie betriebene Willkür-Justiz, welche den Prozessparteien vorsätzlich alle Menschen- und Grundrechte beraubt, betriebt die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz bereits seit DREI JAHREN.

V. Seit EINEM JAHR ist u.a. das hessische Justizministerium, der hessische Justizminister, die hessische Staatskanzlei, der hessische Ministerpräsident, alle hessischen Antikorruptionsstellen, etc. beweisbelegt über diese grundgesetzwidrigen Zustände in der hessischen Justiz informiert und wiederholt informiert worden, verbunden mit der Aufforderung, unverzüglich gegen diese BEWIESEN grundgesetzwidrige Willkür-Justiz einzuschreiten, und gegen die hierfür Verantwortlichen nach Recht und Gesetz vorzugehen, wozu der hessische Justizminister ja auch ausdrücklich verpflichtet ist. Dies hat auch das Bundesjustizministerium dem Unterfertigenden exakt so schriftlich bestätigt.

Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass unserer Mandantschaft hieraus bereits ein zweistelliger Millionenschaden erwachsen ist.

Dennoch weist der hessische Ministerpräsident den hessischen Justizminister zum entsprechenden Einschreiten nicht an; noch geht der hessische Justizminister aus eigener rechtsstaatlicher Anschauung und Überzeugung heraus gegen diese offen rechtsstaatswidrigen, nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justizzustände in der hessischen Justiz vor! Ganz im Gegenteil! Die hessische Landesregierung, u.a. vertreten von den beiden Vorgenannten, deckt AKTIV diese ihnen beweisbelegt vorgetragenen und bekannt grundgesetzwidrigen und rechtsstaatsausschließenden Zustände in der gesamten hessischen Ziviljustiz und Strafjustiz.

VI. Und da die so auftretende gesamte hessische Landesregierung diese vorsätzlich grundgesetzwidrigen, rechtsstaatsausschließenden und nationalsozialistisch-gleichen Willkürjustiz-Zustände AKTIV deckt, verfahren die hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen natürlich in exakt gleicher Weise fort; unter bewusster Ausschließung aller Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundrechte.

VII. Der Unterfertigende hat daraufhin das Thema betreffend am 6. Oktober 2022 eine Petition eingelegt, zentral darauf gerichtet den hessischen Justizminister anzuweisen, gegen diese nationalsozialistisch-gleiche Willkürjustiz in Hessen vorzugehen. Doch statt sich des Rechtsstaates zu erinnern, verfälschte die hessische Staatskanzlei sofort vorsätzlich wahrheitswidrig den Petitionsinhalt, sodass dem hessischen Petitionsausschuss eine inhaltlich verfälschte Petitions-Entscheidungsvorlage vorgelegt wurde. Ein offener Angriff auf dem Parlamentarismus.

Daraufhin hat der Unterfertigende am 6. Dezember 2022 eine neue Petition eingereicht, sog. „Nikolaus-Petition..“ und diese fälschungssicher auf der Internetseite https://keindemokratieabbau.de/Nikolaus-Petition-6-Dez-22/  hinterlegt.

Trotz dass beide Petitionen – vom Petenten ausdrücklich und begründet ausgeführt – unterschiedliche Themen, Anträge und Begründungen enthalten, hat die hessische Staatskanzlei, auf Anweisung der hessischen Landesregierung, erneut inhaltlich verfälscht und beide Petitionen zu einer Petition zusammengelegt.

Die hessische Landesregierung unternimmt also gleichfalls alles, um die mit höchster krimineller Energie systemisch angelegten und systematisch betrieben grundgesetzwidrigen, rechtsstaatsausschließenden und nationalsozialistisch-gleichen Willkürjustiz-Zustände aufrechterhalten und fortführen zu können.

Dem Unterfertigenden ist wohl bewusst, dass dies, auch hinsichtlich der zur Unmissverständlichkeit gebrauchten Rhetorik, ein ungeheuerlich klingender Vorhalt gegen Hessen ist. Zudem begeht ja die GESAMT-HESSISCHE Justiz und Landesregierung einen unerträglich geschichtsvergessenen Tabubruch sondergleichen.

Doch der Unterfertigende kann allen gemachten Vorhalt LÜCKENLOS BEWEISEN.

Der 60jährige Unterfertigende weiß zudem, dass kein System perfekt ist. Doch die erworbene Berufserfahrung befähigt mich eben auch zur Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um einen „normalen“ Justiz-Fehler handelt, oder nicht.

Und was sich die GESAMT-HESSISCHE Justiz und Landesregierung hier leistet, geht „historisch“ weit über das Maß eines „normalen“ Justiz-Fehlers hinaus.

Denn hier liegt nicht ein „Spontanversagen“ eines einzelnen Richters vor, etc.. Nein, Hessen unterhält hier ein die gesamte hessische Ziviljustiz und Strafjustiz durchziehendes Korruptionsnetzwerk. Dieses kriminelle Netz wird sowohl INSTANZEN-ÜBERGREIFEND, als auch sich wechselseitig in seinen kriminellen Zielen unterstützend zwischen der Ziviljustiz und der Strafjustiz betrieben.

Bitte berücksichtigen Sie zudem, dass JEDE Richter*in/Staatsanwält*in, welche nach dem jeweiligen Dienstverteilungsplan bei den hessischen Gerichten/StAen zuständig war, sich jeweils ohne jedes Zögern bereiterklärte, diese schwersten Amtsstraftaten zu begehen, welche unser Strafgesetzbuch überhaupt nur aufzuzählen vermag.

Auch hatte der Unterfertigende wiederholt diesen hessischen Richter*in/Staatsanwält*in versucht ins Gewissen zu reden; nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern menschlich, begründet und an die gute und gesetzestreue Seite bei diesen Personen appellierend. DURCHWEG OHNE JEDEN ERFOLG!

VIII. Rein präventiv versichert Ihnen der Unterfertigende, dass es sich BEWEISBAR nicht so verhält, dass der Unterfertigende fallbezogen und hinsichtlich seines auch hier gemachten Vorhaltes nicht ausreichend rechtskundig wäre, etc.. Tatsächlich ist der zugrundeliegende Fall juristisch sehr einfach, und liegen alle Tatsachen unbestreitbar auf dem Tisch.

VIII.1.a Dennoch hat Unterfertigende diesbezüglich extra die Anfertigung eines Rechtsgutachtens veranlasst, welches von seiner Beauftragung bewusst so angelegt wurde, dass die das Rechtsgutachten angefertigt Habenden haften müssen, würde das Gutachten falsch sein. Also obwohl unter diesen Umständen das Rechtsgutachten betont vorsichtig angefertigt wurde, bestätigt es die vom Unterfertigenden vor den hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vorgetragenen Rechtsansichten zu 100%.

VIII.1.b Auch handelt es sich bei den hessischen Justizentscheidungen nicht um Entscheidungen im Sinne von: „kann man eben so oder so beurteilen“, etc.. Nein! Diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen handelten allesamt vorsätzlich kriminell zur Begünstigung der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei und ihrer sich diesbezüglich der Begünstigung, etc. strafbar gemacht habenden Justiz-Kolleg*innen.

Beispiel: Wie auch vom „Hessischen Datenschutzbeauftragten“ nach erfolgter Fallprüfung zu 100% bestätigt, hat die von Gerichten und Staatsanwaltschaften korrupt begünstigte Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei u.a. eine große Vielzahl schwerster Datenschutzverstöße begangen. Also Straftaten, welche wir auch bei der StA Wiesbaden angezeigt hatten. Dennoch entschied die StA Wiesbaden nach zwei Jahren der kriminellen Verfahrensverschleppung, die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei hätte keinen einzigen Datenschutzverstoß begangen. Damit hat sich die StA Wiesbaden, lückenlos beweisbar einer kriminellen Begünstigung, Strafvereitelung, Rechtsbeugung, des kriminellen Amtsmissbrauches, etc. schuldig gemacht. Und da die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden exakt gleich entschieden hat, haben sich diese drei Richter*innen gleichfalls strafbar gemacht.

Doch dies können Sie in Hessen bei Staatsanwaltschaften anzeigen wie sie wollen; was wir auch taten. AKTIV vorangetrieben vom LEITENDEN OStA der StA Wiesbaden, Herrn Dr. Thoma, der mir – um mich mundtot machen zu können, jetzt auch aktuell gezielt die Polizei auf den Hals hetzt – werden alle Strafanzeigen gegen diese Richter*innen der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden kriminell begünstigend und strafvereitelnd „begraben“, und dies persönlich ausgeführt von Herrn LOStA Dr. Thoma. [Einschub: bitte prüfen Sie einfach selbst dessen Entscheidung in Sachen 4. Zivilkammer-Richter*innen. Herr LOStA Dr. Thoma ist entweder ein juristischer Totalversager, oder kriminell gehandelt habend. Dazwischen gibt es nichts, vgl. StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22. Und so geschieht dies mit JEDER Strafanzeige, welche gegen diejenigen Richter*innen und Staatsanwält*innen – notgedrungen bei der StA Wiesbaden – eingereicht wird, welche sich in gleicher Weise wie schon die drei Richter*innen der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden kriminell schuldig gemacht haben, vgl. LG Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20.

Und diese kriminelle Entscheidungsfindung zieht sich über die StA Frankfurt a.M. weiter hoch bis zum OLG Frankfurt a.M. (Zivilabteilung und Strafabteilung), und zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M., vgl. beispielhaft StA Frankfurt a.M., Az. 8570 Js 200372/23.

Dies alles ist LÜCKENLOS BEWEISBAR!

Und die Tatsache, dass diese kriminellen Amtsverbrecher*innen jetzt auch noch den POLIZEISTAAT reaktivieren, um mich mundtot machen zu können, beweist doch nur ein weiteres Mal, dass ich hier den Finger direkt in die hessische Justiz-Korruptions-Wunde lege. Und wieso dürfen hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen sich des Bundes-Polizei-Apparates bedienen, was bei exakt gleicher Fallkonstellation uns Bürger*innen verwehrt ist? Diese hessischen Staatsterroristen in schwarzer Robe bedienen sich einer NATIONALSOZIALISTISCH-GLEICHEN Schreckens- und Willkürherrschaftausübung! Und dies AKTIV GEDECKT und befördert durch die hessische Landesregierung.

Der Unterfertigende versichert Ihnen erneut, und steht dafür ja auch strafrechtlich „im Feuer“, dass aller Ihnen hier gemachte Vorhalt LÜCKENLOS BEWEISBAR ist.

Auch versichert Ihnen der Unterfertigende, mit dem hier gemachten Vorhalt lediglich an der Oberfläche gekratzt habend Ihnen vorgetragen zu haben.

UND, bitte führen Sie sich zudem die Tatsache vor Augen, dass vor dem OLG Frankfurt a.M. in diesen Tagen ein „Korruptionsprozess“ gegen den ehemals obersten Justiz-Antikorruptionsbeauftragten geführt wird. Korruption ist also in Hessen ein omnipräsentes Problem.

Teil D: Wer schweigt – stimmt zu, und unterstützt damit staatlich begangenes Unrecht!

Der 60jährige Unterfertigende ist („noch“) in dem Bewusstsein sozialisiert worden, dass unsere Demokratie und verfassungsmäßige Grundordnung (nicht unwesentlich auch) als bewusstes Gegenmodell zum Unrechtssystem des Dritten Reiches entwickelt wurde. Und dass diese wertvollen Güter nichts Selbstverständliches sind; sondern „angreifbar“, weshalb wir für deren Erhalt und Fortbestand kontinuierlich einzutreten haben; quasi eine erweiterte Pflicht einer jeden Demokrat*in. Und zu dieser Sozialisation gehört auch, dass die Deutschen des Dritten Reiches sich durch ihr „Schweigen“ u.a. gegenüber Holocaust, Willkür-Justiz und Polizeistaat sich schuldig gemacht haben, weshalb es (historisch bedingt) zu den bürgerlichen Elementarpflichten gehört. „WEHRET DEN ANFÄNGEN!“

Seit DREI JAHREN betreibt die gesamte hessische Ziviljustiz und Strafjustiz eine nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz. Seit EINEM JAHR sind die hessische Landesregierung, das hessische Justizministerium, etc. beweisbelegt hierüber konkret informiert und zum diesbezüglichen Einschreiten wiederholt aufgefordert worden. Doch statt dieser Pflicht aus Amt und demokratisch-rechtsstaatlichem Verständnis nachzukommen, unterstützt die hessische Landesregierung diese nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justiz- und -Staatswillkür-Zustände AKTIV.

UND, wie heute erfahren, wehren sich die hessische Justiz und die hessische Landesregierung gegen diese LÜCKENLOS BEWEISBAREN Vorwürfe nicht gerichtlich, wie dies unser Rechtsstaat konkret vorsieht, sondern mit den Mitteln der Fortsetzung dieser Willkür-Justiz und Staatswillkür, der versuchten Einschüchterung und polizeistaatlicher Methoden.

Der Unterfertigende stellt daher sehr ernst an Sie die Frage: Dürfen „wir“, darf der Bund, aber auch alle bundesweit auftretenden „Organisationen“, wie z.B. auch die Bundesrechtsanwaltskammer, etc., ein Bundesland, eine hessische Landeskammer, etc…. in seinen Reihen dulden, welches sich LÜCKENLOS BEWEISBAR dieser nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justiz und Staatswillkür systemisch angelegt und systematisch alle Rechtsstaatlichkeit aushebelnd bedient, und welches sich zur Aufarbeitung dieser schwersten Staatsverbrechen nicht der Einsicht und personellen Bestrafung der hierfür persönlich Verantwortlichen bedient, sondern der Fortsetzung des beschriebenen Unrechts, sowie der versuchten Einschüchterung und polizeistaatlicher Methoden?

Darf der „Bund“ zu solch „geschichtsvergessen“ begangenen Justiz- und Staatsverbrechen einfach schweigen? Schweigen, wie seinerzeit die Bevölkerung des Dritten Reiches?!

Und was bedeutet es, und wird es zur Folge haben, wenn der Bund nicht gegen ein Bundesland unverzüglich, wirkungsvoll und transparent einschreitet, welches LÜCKENLOS BEWEISBAR derart schlimmste Justizverbrechen SYSTEMISCH ANGELEGT und systematisch kriminell verbrochen fortgesetzt begeht?

Zu was führt es zwangsläufig, wenn der „Bund“ nicht  unverzüglich, wirkungsvoll und transparent gegen ein Bundesland vorgeht, welches AKTIV gestützt von der amtierenden Landesregierung in nachgewiesen grundgesetzwidriger und menschenrechtsverletzender Weise den Rechtsstaat justiz-willkürlich aussetzt? Welches uns Bürger*innen staatswillkürlich nach freiem Belieben sanktionslos unserer Menschenrechte, unserer Grundrechte beraubt? Welches angezeigte Straftaten nicht verfolgt, sondern die Opfer dieser Straftaten versucht zu kriminalisieren. Welches rechtswidrig den staatlichen Polizeiapparat auf Bürger*innen hetzt, welche sich gegen diese offen begangene Willkür-Justiz und grundgesetzwidrige Staatswillkür zur Wehr setzen?

Der Unterfertigende „verlangt“ von Ihnen natürlich nicht, sich ungeprüft dem Votum des Unterfertigenden anzuschließen. Doch der Unterfertigende verlangt von Ihnen, dass Sie – „Freiheit der richterlichen Entscheidung“ hin oder her – die Ihnen vom Unterfertigenden genannten Fälle rechtsstaatlich prüfen.

Denn die „richterliche Freiheit“ wurde nicht dafür geschaffen, dass sich korrupt grundgesetzwidrig ihr Amt kriminell missbräuchlich ausübende Richter*innen dahinter verstecken können, wie dies diese hessischen Amtsverbrecher*innen aktuell versuchen.

Doch wäre die „richterliche Freiheit“ unantastbar und richterlich getroffene Entscheidungen unangreifbar, so würde der Gesetzgeber nicht im Strafgesetzbuch Straftaten aufgenommen haben, deren Begehung nur im Amt überhaupt möglich ist.

Doch jetzt kommt folgende Problematik zu diesem staatswillkürlichen Justiz-Konvolut noch hinzu:

DAS GESAMTE BUNDESLAND HESSEN hat sich LÜCKENLOS BEWEISBAR dazu bereit erklärt, die Richter*innen und Staatsanwält*innen mit allen amtsmissbräuchlich kriminellen Mitteln schützen zu wollen, welche sich dieses LÜCKENLOS BEWEISBAR begangenen Staatsterrorismus schuldig gemacht haben. BITTE vergleichen Sie doch einfach einmal die Entscheidung von Herrn LOStA Dr. Thoma, StA Wiesbaden, Az…… .

Folglich bitte ich Sie dem Unterfertigenden die Frage zu beantworten, wie – unter Einbeziehung einer hessischen Justiz, welche über hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen zu befinden haben soll – eine Aufarbeitung dieser geschichtsvergessen nationalsozialistisch-gleichen Willkürjustiz und Staatswillkür gelingen soll, welche zudem AKTIV seit einem Jahr von der hessischen Landesregierung gedeckt wird?!

HESSEN hat doch bereits kollektiv unter Beweis gestellt, jedes Gesetz, unser Grundgesetz zu brechen und den Rechtsstaat komplett auszuhebeln, um die Richter*innen und Staatsanwält*innen vor Strafe zu bewahren, welche sich LÜCKENLOS BEWEISBAR dieser schwersten Verbrechen schuldig gemacht haben!

Daher stelle ich Ihnen folgende Fragen erneut:

1.a Können und dürfen wir es weiterhin, „Hessen“ überlassen, hierüber „allein“ weiterhin zu entscheiden?

1.b Und dies trotz der LÜCKENLOS BEWEISBAREN Tatsache, dass Hessen sich mindestens seit DREI JAHREN nach freiem Belieben einer beliebig praktizierten Aushebelung des Rechtsstaates bedient, sowie einer Missachtung von Recht und Gesetz mittels Amtsmissbrauch (unter Verstoß gegen § 5 HRiG)?!  

1.c Und dies trotz der Tatsache, dass LÜCKENLOS BEWEISBAR sich die GESAMTE hessische Ziviljustiz und Strafjustiz, ALLE INSTANZEN UMFASSEND, systemisch angelegten und systematisch betriebenen den Rechtsstaat, unsere Demokratie, die kodifizierten Menschen- und Grundrechte, sowie unsere gesamte Werteordnung mit Füßen tritt?!

Muss der „Bund“ nicht stattdessen unverzüglich, wirkungsvoll und transparent durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass zum Schutze von Rechtsstaat, Demokratie und bekannter Menschen- und Grundrechte ein Verfahren und ein Gremium installiert wird, welches eine rechtsstaatliche Aufarbeitung dieser geschichtsvergessen-grundgesetzwidrigen Machenschaften auch straf- und beamtenrechtlich gewährleistet, UND sicherstellt, dass sich derartiges unter keinen Umständen wiederholen kann?!!

2. Gilt im Deutschland 2023 nicht länger der uns nicht allein historisch, sondern doch auch zutiefst menschlich verpflichtende Grundsatz: WEHRET DEN ANFÄNGEN!

Der Unterfertigende versichert Ihnen, gerne auch gerichtlich per Eidesleistung abgebend, seit Drei Jahren und so auch vorliegend nichts anderes zu machen. Mit beiden Beinen fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehend und unser Grundgesetz und unsere Demokratie für im höchsten Grade bewahrens- und schützenswert haltend, mache ich angesichts der LÜCKENLOS BEWEISBAR in Hessen stattfindenden Zustände nichts anderes: Ich WEHRE der ANFÄNGE!

Wenn wir, also auch der „Bund“ das sanktionslos und/oder weiter zulassen, sei es offen oder durch geschichtsvergessenes „Schweigen“, was sich Hessen hier seit DREI JAHREN an Frontalangriff auf unseren Rechtsstaat, unsere verfassungsmäßige Grundordnung und unsere Demokratie herausnimmt, sowie an nationalsozialistisch-gleicher Missachtung von Grund- und Menschenrechten, dann werden dies zukünftige Generationen als den offen sichtbaren Beginn des Niederganges von ….. in zukünftig geschriebenen Geschichtsbüchern zu lesen haben.

3. Was, so frage ich Sie sehr aufrichtig und ehrlich, muss bitte noch an LÜCKENLOS BEWEISBAREN Aushebelungen des Rechtsstaates, von Menschen- und Grundrechten, sowie an Grundgesetz- und Demokratieverstößen begangen und Ihnen LÜCKENLOS BEWEISBAR vorgetragen werden, dass der „Bund“ Rechtsstaat und Demokratie schützend gegen diese Verbrechen einschreitet?

Der Föderalismus wurde doch nicht mit dem Ziel geschaffen, dass sich einzelne Bundesländer vorsätzlich kriminell-feindlich gegenüber Grundgesetz, Verfassungsstaat, Demokratie und „dem Bund“ verbrecherisch gebärden dürfen?!

4. Bitte sagen Sie mir, dem Bürger Appelt offen und ehrlich: wie soll ich unter den Ihnen geschilderten und LÜCKENLOS BEWEISBAREN Unrechts-Zuständen noch in den Rechtsstaat und dessen Funktionieren glauben können? Warum sollte ich noch dem staatlichen Gewaltmonopol den Vorzug geben, wenn – dies in Anspruch genommen habend – die angerufenen Staatsanwaltschaften die angezeigten Täter*innen fortwährend unter Verstoß gegen ALLE GESETZE und unsere gesamte Rechtsordnung korrupt begünstigend und strafvereitelnd freisprechen?

Bitte sagen Sie mir, dem Rechtsanwalt Appelt, wie ich meinen mir rechtsstaatlich zugewiesenen und beruflich obliegenden Pflichten nachkommen kann, wenn – wie in Hessen – nicht länger „Recht und Gesetz“ (i.S.v. § 5 HRiG) gelten und zur Basis einer jeden Entscheidungs- und Urteilsfindung gemacht werden? Gleichwohl in welcher Weise ich meiner Mandantschaft als Rechtsanwalt zur Verfügung stehe: mein zur Verfügung stehen orientiert sich zwingend immer und maßgeblich an „Recht und Gesetz“. Doch wenn, wie Ihnen skizziert, die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz und alle Instanzen erfasst habend, „Recht und Gesetz“ einfach nicht mehr für die jeweilige Entscheidungs- und Urteilsfindung berücksichtigt werden, sondern in der gesamten hessischen Justiz nach dem Motto verfahren wird: Nach Recht und Gesetz müsste ich zu Deinen Gunsten entscheiden; doch weil Du „Jude“ bist, entscheide ich gegen Dich! , oder justiz-willkürlich „Recht und Gesetz“ durch einen anderen Urteilsparameter ersetzt wird, dann macht dies die Arbeit einer JEDEN RECHTSANWÄLT*in faktisch unmöglich! Denn wieso soll sich die Mandantschaft an Rechtsanwält*innen wenden, welche in Ansehung von „Recht und Gesetz“ (i.S.v. § 5 HRiG) die Mandantschaft unterstützen, wenn, wie betreffend Hessen für die zurückliegenden DREI JAHRE und Gegenwart LÜCKENLOS BEWIESEN „Recht und Gesetz“ überhaupt keine Berücksichtigung bei der gesamten hessischen Zivil- und Strafjustiz finden. UND dies ZUDEM instanzen-übergreifend nicht finden!

Unter solchen den Rechtsstaat kriminell aushebelnden Zuständen wird das anwaltliche Haftungsrecht unkalkulierbar und versicherungspolice-bezogen unbezahlbar. UND JEDE ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNG ENTBEHRLICH!

Die Aufzählung der von niemandem von uns gewünschten negativen Folgen eines Gewähren-Lassens dieser hessischen Zustände könnten Sie wie ich beliebig fortführen.

Unterstellend, dass es dem Unterfertigenden gelungen ist das grobe Ausmaß an hessenseitig begangener Staatswillkür und Staatkriminalität, begangen in grundgesetzwidriger und rechtsstaatsaushebelnder, nationalsozialistisch-gleicher Willkür-Justiz Ihnen verständlich skizziert zu haben, mache ich für heute abschließend auf folgenden Punkt hervorhebend aufmerksam:

Der Unterfertigende hat seit EINEM JAHR beweisbelegt und wiederholt auf diese Zustände gegenüber der Justiz, dem hessischen Justizministerium, der hessischen Staatskanzlei,…., allen hessischen Antidiskriminierungsstellen, etc. aufmerksam gemacht und zum diesbezüglichen Einschreiten aufgefordert. Dem BVerfG, dem Bundespräsidialamt, etc. liegen die exakt gleichen Schreiben „cc“ versandt gleichfalls vor.

Was für einen Grund nehmen SIE bitte an, weshalb sich die hessische Justiz, das hessische Justizministerium und die hessische Landesregierung hinsichtlich dieser beweisbar zugegangenen Aufforderung zum rechtsstaatlichen Einschreiten gegen diese LÜCKENLOS BEWEISBAR begangenen schwersten Rechtsstaats- und Grundgesetz“verstöße“ BEWEISBAR KEIN EINZIGES MAL bei mir gemeldet haben? Wir haben dieses Jahr in Hessen Landtagswahl! Glaubt jemand ernsthaft, die hessische Justiz, das hessische Justizministerium hätte nicht schon längst alle ihnen genannten Fälle auf Herz und Nieren geprüft? Und meinen Sie ernsthaft, Hessen würde sich die rechtsstaatliche Blöße geben, den Unterfertigenden nun mit faschistisch-polizeistaats-Methoden anzugreifen und mundtot zu machen, wenn sich bei diesen Prüfungen herausgestellt hätte, dass man den jeweiligen Vorhalt des Unterfertigenden ganz leicht und geordnet in einem ÖFFENTLICHEN rechtsstaatlichen Verfahren (vor Gerichten und Staatsanwaltschaften und Strafgerichten) widerlegen kann?

Wieso ergreift „Hessen“ beweisbar seit einem Jahr nicht diesen öffentlich-rechtsstaatlichen Weg, UND ergreift stattdessen jetzt, da sich im Wahljahr befindend, stattdessen Polizeistaat-Methoden, um den Unterfertigenden zum Schweigen zu bringen?!

Das hessische Justizministerium hatte BEWEISBAR EIN GANZES JAHR lang Zeit all meinen Vorhalt zu widerlegen. Einen Vorhalt, der ja nun wirklich mit das Schlimmste beinhaltet, welchem sich ein Rechtsstaat schuldig machen kann.

Doch was war passiert? Solange wir uns noch nicht im Wahljahr befanden, hoffte man den Unterfertigenden durch die Anhäufung von korrupten Entscheidungen und Urteilen mürbe machen und zum Aufgeben bewegen zu können. Und jetzt, wo wir im Wahljahr sind, worauf ich bereits SEIT EINEM JAHR WARNEND hingewiesen habe, sieht man die Wahl-Fälle davontreiben. Was macht man daraufhin als korrupte Landesregierung und Justiz? Man instrumentalisiert gesetzeswidrig den deutschen Polizeiapparat und versucht mit den Mitteln des „Polizeistaates“ den Unterfertigenden mundtot zu machen! Und dies obwohl man – dazu ausdrücklich aufgefordert – EIN GANZES JAHR die Gelegenheit dazu hatte, den Unterfertigenden auf rechtsstaatlichem Wege zu widerlegen. Doch weil dies eine ÖFFENTLICHE Verhandlung im NICHT KORRUPTEN München zur Folge gehabt hätte, in welcher der Unterfertigende ALLEN (auch IHNEN HIER) GEMACHTEN VORHALT hätte LÜCKENLOS BEWEISEN KÖNNEN, bedient sich Gesamthessen (Justiz und Landesregierung) nun vorsätzlich polizeistaatlicher Methoden, um den Unterfertigenden und den grundgesetzverstoßenden Justiz-Skandal doch noch „mundtot“ „begraben“ zu können.

Nochmal! Aller Vorhalt ist LÜCKENLOS BEWEISBAR! Bitte überprüfen Sie es, bitte lassen Sie es überprüfen! Doch dies bitte unverzüglich, da ich ja fortgesetzt dieser Polizeistaats-Methoden und Justizkriminalität fortlaufend ausgesetzt bin! Der Unterfertigende bittet Sie insoweit auch ausdrücklich um Ihren rechtsstaatlichen Schutz!

Der Unterfertigende steht Ihnen jederzeit und gerne für Rückfragen, Erläuterungen, die Beibringung weiterer Beweise, etc. zur Verfügung.

Der Unterfertigende steht Ihnen selbstverständlich auch jederzeit für eine fernmündliche und/oder persönliche Unterredung, (rechtsstaatsbeachtenden) Befragung, Erläuterung, etc. zur Verfügung.

Der Unterfertigende versichert Ihnen, und kann dies auch lückenlos nachweisen, dass er sich in dem gesamten juristischen (Groß-)Fall sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich einzig und allein immer und ausschließlich um die Wahrung der Rechte seiner Mandantschaft bemüht zu haben. Doch vor einer hessischen Justiz, wo „Recht und Gesetz“ (i.S.d. § 5 HRiG) nicht gelten, wo systemisch angelegt und systematisch-kriminell und instanzen-übergreifend der GESAMTE Rechtsstaat betreffend aller Instanzenzüge und betreffend die GESAMTE hessische Ziviljustiz und Strafjustiz grundgesetzverstoßend, grundrechtsentziehend und menschenrechtentziehend justiz-willkürlich „außer Kraft gesetzt“ werden, kann kein noch so versiert und engagiertes anwaltliches Bemühen verfangen.

Es steht daher tatsächlich SEHR viel auf dem Spiel!

Und die von HESSEN (gesamte Zivil- und Strafjustiz (alle Instanzen und die genannten Gerichtsstandorte erfassend) und Landesregierung) begangenen und AKTIV unterstützten Staatsverbrechen übersteigen, auch an nationalsozialistischer Geschichtsvergessenheit objektiv alles, was ich mir bezüglich meines Heimatlandes zu meinen Lebzeiten jemals habe auch nur ansatzweise habe vorstellen können. Bitte prüfen Sie mich! Damit habe ich kein Problem! Ebenso nicht mit der lückenlosen Überprüfung der Ihnen genannten Verfahren, Entscheidungen und Urteile, und meines Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen vorgetragenen Vorhalts, welche diese nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz und grundgesetzwidrige Staatswillkür Ihnen wahrheitsgemäß beschreiben. Dies ist rechtsstaatsaushebelnd, und degradiert uns Bürger*innen zu bloßen Objekten einer nationalsozialistisch-gleich willkürlich über uns verfügen könnenden Staatsdiktatur, welche unser Grundgesetz rechtsstaatsfeindlich mit Füßen tritt.

Überprüfen Sie mich und meinen Vorhalt! Unverzüglich und mit rechtsstaatlichem Maß!

Und sorgen Sie dann aber auch dafür, dass diese hessischen Staatsterrorist*innen in schwarzer Robe rechtsstaatlich angeklagt, verurteilt und unter Verlust ihrer Pensionsansprüche aus ihrem Amt zum Wohle von Rechtsstaat, Demokratie, sowie Grund- und Menschenrechte von uns alle entlassen werden.

Mit vorzüglicher Hochachtung UND Ihnen wie immer alles Gute und beste Gesundheit wünschend

A.B. Appelt

Rechtsanwalt und Bürger (eines Landes, welches – gemessen am Bundesland Hessen – LÜCKENLOS BEWEISBAR den rechtsstaatlichen Kompass verloren zu haben scheint).

PS: Vorschlag! Lassen Sie Hessen für die zurückliegenden DREI JAHRE weiter nachfolgend jeweils den 20-fachen Betrag des Länderfinanzausgleiches für diese geschichtsvergessene Willkür-Justiz bezahlen. Und wenn Hessen in 2024 – also nach der Wahl – noch immer nicht nachgewiesen diese nazi-gleichen Zustände abgeschafft und die hierfür Verantwortlichen straf- und beamtenrechtlich zur Verantwortung gezogen hat, wie unser Rechtsstaat dies fallbezogen vorsieht, so muss Hessen eben dann das 30-fache des Betrages leisten, was es eigentlich in den Länderfinanzausgleich einzubezahlen hätte. Wenn sich – gestützt durch die hessische Landesregierung – diesen sich bundesweit mit auswirkenden Aderlass an Grundgesetz, Rechtsstaat und Demokratie leistet, so sollen die hessischen Bürger*innen auch plastisch vor Augen geführt bekommen, welche Konsequenzen an landesbezogener Nichtfinanzierbarkeit dies im Sinne eines do ut des konkret zur Folge hat. Und in dieser Weise MUSS der Bund jährlich erhöhend verfahren, bis Hessen „bewusst“ wird, dass es nicht länger eine Sonderstellung als das bundesweit bekannt korrupteste Bundesland weiter ungestraft einnehmen kann.

Nochmal: mir geht und ging es in den letzten drei Jahren meiner diesbezüglichen Anstrengungen stets und ausschließlich um Schutz und Wahrung von Grundgesetz, Rechtsstaat und unserer Demokratie. Und dies ohne jede politische Aussage und Motivation. Doch wenn ich nun feststellen muss, dass sich in einem Bundesland Personen zur Wiederwahl stellen, welche in Ausführung ihres Amtes LÜCKENLOS BEWEISBAR diese Rechts-/Staatsverbrechen zulasten von Demokratie und uns Bürger*innen begangen und gedeckt haben, dann kann ich als überzeugter Demokrat und Verfechter unseres Rechtsstaates und unseres Grundgesetzes nicht anders, als alle demokratischen Parteien mit dem Nachdruck der Verpflichtung zur Wahrung von Rechtsstaat, Grundgesetz und Demokratie dazu aufzurufen: Weist diese – durch ihre Amtsführung bewiesenen Verfassungsfeinde – in ihre Schranken und zurück in eine politische Unbedeutendheit! Getreu dem Motto: WEHRET DEN ANFÄNGEN!

Mit vorzüglicher Hochachtung UND bleiben Sie alle gesund

A.B. Appelt

WEHRET DEN ANFÄNGEN! Zum Schutz und Wahrung von Grundgesetz, Rechtsstaat, Demokratie und der Grund- und Menschenrechte von uns Bürger*innen.

 

HIER in Anlage genannt, finden Sie, zusätzlich zu Herrn MP Rhein und Herrn JM Dr. Poseck, die (nicht abschließend) genannten Namen der hessischen, staatsterroristischen Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe, samt Justizbehörde und fallbezogenem Aktenzeichen. Bitte ziehen Sie sich einfach die jeweils benannte Akte und bilden Sie sich unter Beachtung von RECHT UND GESETZ (§ 5 HRiG) Ihr eigenes Urteil!

Strafrechtlich:

àStrafanzeige gegen die Frau Präsidentin des Landgericht Wiesbaden Dr. Menhofer, vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden Az. 2270 Js 24378/21, parallel zum Petenten eingereicht von einem OStA der StA München II; wurde und wird einfach nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.

àStrafanzeige gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Herr Dr. Thoma, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M., vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden Az. 2270 Js 27240/21, parallel zum Petenten eingereicht von einem OStA der StA München II; wurde und wird einfach nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M., an welche ja die gegen Herrn Dr. Thoma gerichtete Strafanzeige zuständigkeitshalber weitergereicht wurde. Doch weder die StA Frankfurt a.M., noch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. haben jemals diesbezüglich ermittelt, und/oder entschieden; ja nicht einmal ein Aktenzeichen mitgeteilt, und jede Beantwortung gestellter Fragen verweigert.

àStrafanzeige gegen den (ehemals!) senatsvorsitzenden Richter des 5. Zivilsenats beim OLG Frankfurt a.M., vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Az. 2270 Js 27141/21. Diese wurde zuständigkeitshalber an die StA Frankfurt a.M. abgegeben, unter Verweigerung der Nennung eines Aktenzeichens. Auch diese Strafanzeige wurde und wird einfach nicht bearbeitet; bzw. die von einem Rechtsanwalt eingereichte Strafanzeige wurde einfach in eine Dienstaufsichtsbeschwerde gesetzwidrig „umgedeutet“ und anschließend verworfen. Hinsichtlich des genannten Senats hat zwischenzeitlich ein personeller Wechsel stattgefunden. In diesem Zusammenhang hat sich Herr Dr. Poseck in seiner damaligen Funktion als Präsident des OLG Frankfurt a.M. eingeschaltet, und trotz allen Vortrags und aller vorgelegten Beweise diesen Fall einfach „begraben“.

àStrafanzeige gegen Frau LG-Richterin Pradt beim Landgericht Wiesbaden, vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden, gleichfalls Az. 2270 Js 24378/21, parallel zum Petenten eingereicht von einem OStA der StA München II; wurde und wird einfach nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.

àErweiterung der Strafanzeige gegen Frau Richterin Pradt, sowie

àgesonderte Strafanzeige gegen die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden in der Besetzung durch Frau Vorsitzende Richterin Dr. Siebelt, Frau Richterin Pradt, Herr Richter Laudi, vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden; Az.: 2270 Js 18676/22. (Da unter den geschilderten hessischen Korruptionsumständen die Strafanzeige zunächst bei der StA München II (Az.: 13 Js 5596/22) eingereicht, und von dieser an die StA Wiesbaden abgegeben wurde, musste die StA Wiesbaden notgedrungen ein Aktenzeichen vergeben, da die StA München II dies auf mein Anfordern hin überwachte). Doch auch diese Strafanzeige wurde und wird einfach von der StA Wiesbaden nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M..

Die aufgrund beweisbar vorherrschender Nazi-Willkür-Justiz-gleichen Zustände in der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, wiederholt zu verantworten durch den LEITENDEN OBERSTAATSANWALT Herrn Dr. Thoma, hat der Petent in Sachen der gleichfalls Nazi-Willkür-Justiz-gleich erfolgten Urteilsfällung der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden, in der Kammerbesetzung von Frau Vorsitzender Richterin Dr. Siebelt, Frau Richterin Pradt und Herrn Richter Laudi, die Strafanzeige gegen die vorgenannten Richter*innen, u.a. wegen des Verdachts der Begünstigung im Amt, des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs, der Nötigung, des vorsätzlich begangenen Prozessbetruges (oder der Mittäterschaft, oder Beihilfe) dazu, sowie weiterer Amtsstraftaten der angezeigten Richter*innen, bewusst bei der StA München II eingereicht, bei der für den Unterfertigenden zuständigen Staatsanwaltschaft. Herr LEITENDER OBERSTAATSANWALT der StA Wiesbaden Dr. Thoma, hat daraufhin bei der StA München II interveniert und verlangt diese gegen die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden gerichtete UND ERDRÜCKEND LÜCKENLOS BEWEISBARE Strafanzeige wegen des „Verdachts“ der Begehung NAZI-GLEICHER Willkür-Justiz-Verbrechen an ihn abzugeben. Zugleich hat dieser sich der nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justiz verübende Herr Dr. Thoma folgendes gemacht:

(1)Herr LOStA Dr. Thoma hat gegen den Unterfertigenden Strafantrag wegen Beleidigung gestellt, weil es unzutreffend sei, dass in der Staatsanwaltschaft Wiesbaden auch nur der Anflug von Korruption vorliegen würde. UND

(2)Herr LOStA Dr. Thoma hat nach direkter Abgabe benannter Strafanzeige gegen die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden an ihn, selbige Strafanzeige sofort in nationalsozialistisch-gleicher Willkür-Justiz „eingestellt“.

BITTE, wenn Sie selbst Jurist*in sind, verschaffen Sie sich bitte selbst von der Richtigkeit meiner nachfolgenden Worte ein eigenes Urteil, oder lassen Sie von einer strafrechtskundigen Volljurist*in Ihres Vertrauens dies bitte selbst überprüfen:

DER LEITENDE OBERSTAATSANWALT der StA Wiesbaden hat mit seinem Nichtermittlungsbeschluss StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22 nicht nur eine BEWEISBAR NAZI-GLEICHE JUSTIZ-WILLKÜR-ENTSCHEIDUNG mit krimineller Begünstigungs- und Strafvereitelungsabsicht gefällt, sondern dies zudem in einer Weise, dass jede* ERSTsemester-Studentin über das juristische Unvermögen dieser kriminellen Begünstigungs-Entscheidung des Herrn LEITENDEN OBERSTAATSANWALTES der StA Wiesbaden nur schallend-und-zugleich-ungläubig LACHEN KANN, wäre diese staatsanwaltschaftliche Entscheidung von Herrn Dr. Thoma nicht zugleich so NAZI-GLEICH justiz-willkürlich! Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, Herr Dr. Thoma, wer, wie Sie, in Ihrer BEWEISBAR staatsanwaltschaftlichen Nazi-Willkür-Entscheidung den zentral erhobenen, begründeten und Beweisvorlage ausgeführten Strafvorwurfwahrheitswidrige Erfindung von Tatsache und Beweis durch das ERKENNENDE ZIVIL-Gericht i.V.m. der ZENTRALEN Unterstellung dieser vom Gericht kriminell erfundenen Gerichts-Lüge betreffend des dann tatsächlich gefällten Zivil-Urteils – einfach in seiner staatsanwaltschaftlichen Entscheidung unterschlägt, vgl. Entscheidung von Herr Dr. Thoma,  StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22 (dort sowohl hinsichtlich „Sachverhalt“ und Entscheidungs-„Begründung“) dürfte bei uns in Bayern bestensfalls den Beruf des Nachtwächters bei einer Staatsanwaltschaft ausüben. Herr Dr. Thoma unterschlägt den zentralen, zur Strafanzeige überhaupt erst geführt habenden Beweis, dass die 4. ZIVIL-Kammer des LG Wiesbaden einfach in Begünstigungsabsicht eine vom Gericht kriminell kreierte LÜGE zum zentralen Punkt seiner Urteilsfällung macht. Und wäre dem an juristischem Dilettantismus nicht bereits genug, führt Herr Dr. Thoma zum Thema „Strafbarkeit“ eine Begründung an, welche zum Thema „Strafmaß“ Teil der Rechtssprechung ist, und lehnt gestützt auf diese „Strafmaß“-Rechtsprechung die „Strafbarkeit“ (also die Frage, „ob“ sich die Richter*innen bezüglich der angezeigt begangenen Straftaten strafbar gemacht haben?) ab. Kurz gesagt: Herr LOStA Dr. Thoma „vergleicht Äpfel mit Birnen!“; und dies in Begünstigungs- und Strafvereitelungsabsicht, weil er auf anderem Wege seine nazi-gleiche Willkür-Justiz-Entscheidung zugunsten der Richter*innen der 4. ZIVILkammer des LG Wiesbaden durch NICHTS begründen könnte. Und dies aus der Feder eines LEITENDEN hessischen OStA stammend!

Damit wird mir klar, weshalb DIE Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei, sowohl verächtlich klingend, als auch schallend lachend und sich dabei laut auf die Schenkel klatschend in der Verhandlung vor dem OLG Frankfurt a.M. ausriefen: „von denen haben wir nichts zu erwarten, nichts zu befürchten!“ Mit denen die StA Wiesbaden meinend. Und dies trotz der bewiesenen Tatsache, dass z.B. auch der „ Hessische Datenschutzbeauftragte“ zu 100% bestätigt hat, dass die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei z.B. die bei der StA Wiesbaden angezeigten Datenschutzverstöße allesamt begangen hat; inkl. Nötigung, etc..

Und für solche Personen machen Sie sich zum nationalsozialistischen Steigbügelhalter, Herr Dr. Thoma, indem Sie KONKRET WISSEND um all dies, ERNEUT Willkür-Justiz-Entscheidungen fällen, wie unter StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22 nachzulesen?!

Ja, Herr LOStA Dr. Thoma, Sie haben wirklich allen Grund sich infolge Ihrer juristischen Unzulänglichkeit und/oder grundgesetzwidrig kriminellen Korruption in Grund und Boden zu schämen!

èUnd wie ging die Strafanzeige gegen Herrn LOStA Dr. Thoma aus? Die gleichfalls hoch-korrupte Frau OStAin Dr. Tietze, Staatsanwältin bei der StA Frankfurt a.M. (vgl. Az. 8570 Js 200372/23) hielt alle die angezeigte Strafbarkeit erdrückenden Beweise buchstäblich in ihren Händen und entschied, KEINEN ANHALTSPUNKT erkennen zu können, welcher für eine Strafbarkeit von Herrn LOStA Dr. Thoma sprechen würde.

Wir erinnern uns: Der Anzeigenerstatter hat den unwiderlegbaren Beweis Herrn LOStA Dr. Thoma buchstäblich in die Hände gelegt, dass die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden zur kriminellen Begünstigung der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei (deren Schwester/Tante/Tante LG-Wiesbaden-Richterin von drei Kanzleiangehörigen ist und eine sehr gute Freundin der Richterinnen der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden) wahrheitswidrig lügend einen angeblichen „Beweis“ frei erfunden hat, welchen das Gericht zentral zur Urteilsfindung, -fällung und -begründung unter vorsätzlich kriminellem Verstoß von Recht und Gesetz kriminell „benutzt“ hat.

Und dennoch entscheidet Herr LOStA Dr. Thoma (juristisch so sinngemäß ausführend) „nicht den geringsten Anhaltspunkt für die Eröffnung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ersehen zu können“.

An juristisch bewiesener Dummheit und Unfähigkeit und/oder nationalsozialistisch-gleicher Willkür-Justiz nicht zu überbietende Entscheidung.

Und eben diese Entscheidung konkret in Händen haltend, entscheidet Frau OStA Dr. Tietze, StA Wiesbaden, in exakt der gleichen juristisch bewiesenen Dummheit und rechtsstaatlich gefährlichen Unfähigkeit und/oder nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justiz, wie schon ihr mittelbarer Vorgesetzter, Herr LOStA Dr. Thoma.

Und

àStrafanzeige gegen Frau StAin Altmann bei der StA Wiesbaden; vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden, gleichfalls Az. 2270 Js 24378/21, parallel zum Petenten eingereicht von einem OStA der StA München II; wurde und wird einfach nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.

àStrafanzeige gegen den 19. Zivilsenat des OLG Frankfurt a.M. in der Besetzung: Vorsitzender Richter Herr Dr. Schellenberg, Frau Richterin Dr. Kramer, und Herr Richter Dr. Bergmeister. Der bezeichnete Zivilsenat hat unter gröbster Missachtung aller Beweise und von § 42 ZPO, wiederholt gegen Frau Richterin Pradt gestellte Befangenheitsanträge abgelehnt, sodass Frau Richterin Pradt (4. Zivilkammer des LG Wiesbaden) schließlich ein drittes Mal über den Petenten zivilgerichtlich „richten“ durfte, was, wie lückenlos beweisbar und bekannt, erneut vorsätzlich gesetzwidrig und amtsmissbrauchend geschah. Auch hier wird von der StA Frankfurt a.M. einfach kein Aktenzeichen vergeben und der Fall einfach nicht bearbeitet.

àErneute Strafanzeige gegen besagte Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei, da kein Strafklageverbrauch vorliegt und die Rechtsanwaltskanzlei einen Teil der Straftaten gegen unsere Mandantschaft weiter fortgesetzt hat und fortsetzt; vgl. StA Wiesbaden, welche auch in diesem Fall schon die Vergabe eines Aktenzeichens seit Monaten – trotz wiederholter Aufforderung dazu, auch gerichtet an Herrn LOStA Dr. Thoma, fortgesetzt gesetzwidrig verweigert. Auch diese Strafanzeige, welche die Begehung der vorgeworfenen Straftaten und Schuld der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei lückenlos beweist, wurde und wird einfach nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.         àDie erste Strafanzeige gegen besagte Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei wurde von der StA Wiesbaden zunächst über ein Jahr vorsätzlich nicht bearbeitet und verschleppt, und anschließend vorsätzlich gesetzwidrig und amtsmissbrauchend von Frau StAin Altmann eingestellt, vgl. StA Wiesbaden, Az. 1172 Js 23300/20. Zum besseren Verständnis, warum „vorsätzlich gesetzwidrig“ eingestellt, sei auf das vorstehend auf Seite 7 genannte Beispiel verwiesen: „(II) Strafrechtliches Beispiel“.

àIn gleicher Weise hat der 7. Senat des OLG Frankfurt a.M., Az.: 7 Ws 193/21 gegen Recht und Gesetz verstoßen, indem er die in beschriebener Weise gefällten Fehlentscheidungen der Vorinstanzen hinsichtlich der gegen die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei gerichtete Strafanzeige einfach durchgewunken hat; und dies trotz einer umfänglichen Begründung und Beweisführung des Rechtsbehelfsführers, unter gleichzeitiger Nennung aller damit von den Vorinstanzen begangenen Rechts- und Grundrechtsverstöße.

…..(nicht abschließende Aufzählung)

Sehr geehrte Leser*innen vorliegender Zeilen, wir sprechen hier von den schwersten Amtsstraftaten welcher sich Staatsanwält*innen und Richter*innen überhaupt nur im Amt strafbar machen können; selbstverständlich nicht von jede/r hinsichtlich aller genannten Straftaten und in gleicher Weise begangen.

Also über den LÜCKENLOS BEWEISBAREN „Verdacht“ der Begehung von Begünstigung, der Strafvereitelung im Amt, der Korruption, des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs, des Verstoßes gegen den richterlichen Amtseid, der Nötigung, der Beteilung zum Prozessbetrug zulasten des Petenten und seiner Mandantschaft, …….. , lückenlos beweisbar begangen von hessischen Staatsanwält*innen und Richter*innen!

Welchen Grund dürfen Sie, darf ich annehmen, warum die Person „Appelt“ wiederholt die Begehung dieser schwersten Rechtsverstöße von Richter*innen und Staatsanwält*innen öffentlich anprangern kann, ohne dass sich die davon Betroffenen zur Wehr setzen?! Vgl. z.B. www.KeinDemokratieAbbau.de Stattdessen sitzen ca. 20 hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen verängstig wie der Hase vor der Schlange und versuchen die Thematik mittels vorsätzlicher Unterdrückung jeder Rechtsstaatlichkeit auszusitzen. Offensichtlich auch mit der AKTIVEN Unterstützung der hessischen Staatskanzlei und hessischen Landesregierung! Sollen Sie mich – ordnungsgemäß in München – anzeigen. Damit habe ich kein Problem! Denn im Rahmen eines solchen Prozesses wird lückenlos aufgeklärt werden, dass der Unterfertigende sich völlig zurecht und in begangener Notwehr, sowie Nothilfe, gegen diese NAZI-GLEICHE Willkür-Justiz in der hessischen Straf- UND ZIVIL-Gerichtsbarkeit zur Wehr setzen musste, zur Wahrung von Rechtsstaat und Demokratie, sowie zur Wahrung der Rechte seiner Mandantschaft.

Ein zutiefst unwürdiges, geschichtsvergessenes und aller Rechtsstaatlichkeit widersprechendes, sowie alle unserer Demokratie zutiefst unwürdiges Bild,

was die hessische Justiz, der hessische „Rechtsstaat“ und die in Hessen praktizierte „hessische Demokratie“ da abgibt, verursacht von gut „20“ hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen und Ihren ministeriellen und ministerpräsidialen Deckern dieser staatsrechtlichen und rechtsstaatlichen Justiz-Schweinerei.

Und warum sieht dies objektiv wie skizziert aus? Weil jede deshalb geführte öffentliche Verhandlung gegen den Petenten – die übrigens in München zu führen wäre, also abseits des benannten hessischen Korruptionskreises – die Prüfung mit einbeziehen müsste, ob „Appelt“ seinen (zudem aus NOTWEHR und aus NOTHILFE heraus gemachten) Vorhalt zurecht macht, oder eben nicht.  (AUCH DESHALB in München zu führen wäre, weil ja anderenfalls der Versucht für jede Frau und jeden Mann offen sichtbar wäre, dass hier hessische Justiz-„Täter*innen“ ERNEUT versuchen über unbescholtene Bürger*innen in kriminell begünstigender Absicht zugunsten Dritter und zulasten des Unterfertigenden „richten“ zu wollen.

Und unter diesen gegebenen Tatsachen scheuen ca. 20 Richter*innen und Staatsanwält*innen, sowie der hessische Ministerpräsident Herr Rhein, als auch der hessische Justizminister Herr Dr. Poseck jede Form von Öffentlichkeit und eine öffentliche Verhandlung wie der Teufel das Weihwasser, wissend, dass „Appelt“ allen gemachten Vorhalt lückenlos beweisen kann UND sich die ca. 20 Richter*innen und Staatsanwält*innen und ihre „Decker“ (der/die eine mehr der/die andere weniger) hinsichtlich dieser schwersten Amtsstraftaten NACHWEISBAR schuldig gemacht haben.

UND weil diese Personen wissen, dass sie dies alle OHNE WENN UND ABER zweifellos ihr „Amt“ kosten wird! Unter Beachtung von Recht und Gesetz KOSTEN MUSS!

Und dies völlig zurecht, da diese Personen selbst fortgesetzt den Beweis über bald DREI JAHRE hinweg dafür angetreten haben, für die Führung und Ausfüllung des ihnen anvertrauten Amtes charakterlich in Gänze ungeeignet zu sein.

Dies ist der zu vermutende Hintergrund und Grund, weshalb sich Herr Justizminister Dr. Poseck, wie schon zuvor seine Vorgängerin, seit bald EINEM JAHR fortgesetzt weigern, trotz beweisbelegter Kenntnis zu ermitteln und das in vorliegender „Nikolaus-Petition..“ Beantragte zu veranlassen, sodass dieser unerträgliche Unrechtszustand in der hessischen Justiz ein SOFORTIGES Ende findet. Wie bereits gesagt, findet diese ministerielle Weigerung bereits seit BALD EINEM JAHR trotz wiederholter Aufforderung zum entsprechenden Einschreiten dagegen, sowie beweisbelegter Informationsgabe statt.

Ein klarer Beweis dafür, dass es Ihres Eingreifens in beantragter Weise bedarf, da Herr Justizminister Dr. Poseck anderenfalls vermutlich niemals seinen diesbezüglichen Amtspflichten nachkommen wird; und bei hessischen Staatsanwaltschaften, sowie bei den hessischen ZIVILgerichten und hessischen STRAFgerichten deshalb weiter amtseidwidrig und amtsmissbrauchend und NAZI-JUSTIZ-GLEICH Recht, Gesetz und Verfassungen mit Füßen getreten werden.

Zudem wurden und werden der Petent und seine Mandantschaft seit April 2020 durch diese bandenmäßig verabredet wirkende fortgesetzte Brechung von Recht, Gesetz, Landesverfassung und Grundgesetz fortgesetzt in unseren/ihren Grundrechten auf Null reduziert beschränkt, verletzt und geschädigt. Und dies zudem in instanzen-übergreifender und jede Rechtsstaatlichkeit ausschließender Weise; sowohl auf dem Zivilrechtsweg, als auch auf dem Strafrechtsweg.

Doch dies ist (und wurde längst) ausschließlich vom hessischen Justizminister Herr Dr. Poseck zu prüfen, und nicht vom hier angerufenen Petitionsausschuss.

Zivilrechtlich:

àLandgericht Wiesbaden, Az. 4 O 719/20 (= e.V.-Verfahren), von Frau Richterin Pradt als Einzelrichterin entschieden. Frau Richterin Pradt ist auch Angehörige der im Hauptsacheverfahren zuletzt entschieden habenden 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden und Freundin der richterlichen Kollegin (am LG Wiesbaden), welche die Schwester, Tante & Tante von drei Kanzleiangehörigen der durch Urteil stets begünstigten Wiesbadener Rechtskanzlei ist. Unter diesem Aktenzeichen, Az. 4 O 719/20, sowie unter dem Az. 4 O 2410/20 (Hauptsacheverfahren) sind auch ein Teil der Befangenheitsanträge gegen Frau Richterin Pradt einzusehen, inkl. deren Ablehnungen durch das LG Wiesbaden, 10. Zivilkammer, und durch das OLG Frankfurt a.M., jeweils 19te Zivilkammer, Az. 19 W 8/21 und Az. 19 W 21/21.

àLandgericht Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20, Hauptsacheverfahren, entschieden von der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden in der Besetzung durch Frau Vorsitzende Richterin Dr. Siebelt, Frau Richterin Pradt, Herr Richter Laudi. Diese Kammer hat, neben der Begehung einer Vielzahl weiterer Rechtsverstöße, einfach einen „Beweis“ frei erfunden und zum zentralen Punkt seiner die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei begünstigenden Urteilsbegründung gemacht. Auch dies ist lückenlos beweisbar, u.a. durch das zugehörige Verhandlungsprotokoll und dessen gesetzlichen Beweiswert, sowie durch den entgegengesetzten Schriftsatzvortrag des Petenten, welcher dem Gericht beweisbar in digitaler Form zugegangen ist.

àOberlandesgericht Frankfurt a.M: Urteil des OLG Frankfurt a.M., Az. 5 U 116/20 {<--Damit war auch der heutige Herr Justizminister Dr. Poseck in seiner Zeit als Präsident des OLG Frankfurt a.M. bereits KONKRET befasst.}

……. (nicht abschließende Aufzählung)

WICHTIG! Hinsichtlich jeder der genannten Verfahren, gleichgültig ob zivilrechtlich oder strafrechtlich, hat der Petent lückenlos belegende Beweise den zivilrechtlich oder strafrechtlich angerufenen Stellen vorgelegt. Dennoch verfuhren UND verfahren die benannten hessischen ZIVIL- und die hessischen STRAF-Stellen bis heute wie ausgeführt. Dies ist ein ernsthafter Angriff die ZIVIL-Justiz und auf die STRAF-Justiz in Hessen, sowie auf den Rechtsstaat und unser aller Demokratie.

Der Petent führt erneut betonend aus; DASS SICH VORLIEGENDE PETITION – lückenlos beweisbelegt auf breiter Front sich fortgesetzt austobend – sowohl

1.     auf die NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE Willkür-Justiz in der gesamten hessischen ZIVIL-Justiz bezieht, als auch auf die

2.     auf die NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE Willkür-Justiz in der gesamten hessischen STRAF-Justiz bezieht, dabei

3.     ALLE Staatsanwaltschaften in Wiesbaden und in Frankfurt a.M. unter Einschluss der dortigen GStA mit einbeziehend.

Der Petent führt ZUDEM erneut betonend aus, dass es in vorliegender Petition nicht um ein „bisschen“ Justiz-Korruption in der hessischen Straf- UND ZIVIL-Justiz geht, sondern um eine NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE Willkür-Justiz in geschichtsvergessen unerträglicher Stärke und Ausbreitung, welche in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz ein alle Rechtsstaatlichkeit ausschließenden Ausmaß angenommen hat.

Wer dies hinnimmt, statt dagegen kraftvoll vorzugehen, der* vergeht sich an unser aller Rechtsstaat in geschichtsvergessen grundgesetzwidriger Weise. Und eröffnet einer Justiz-Praxis erneut Tür und Tor, welche wir hofften seit 1945 endgültig überwunden zu haben.

Und ergänzend an die anwaltlichen Kolleg*innen gerichtet: Wie sollen wir die uns zugewiesenen Aufgaben und (haftenden) Pflichten als Anwält*innen nachkommen und erfüllen können, wenn bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht weiter nach Recht und Gesetz entschieden wird, § 5 HRiG, sondern nach so rein willkürlichen Parametern, wie z.B. im vorliegenden Fall? Unser Berufsstand würde ersatzlos wegfallen, da wir unsere Mandantschaft ohne eine auf Recht und Gesetz basierende Justiz überhaupt nicht verlässlich beraten und begleiten können.

Bitte verzeihen Sie die von mir deutlich gewählten und in Teilen emotional mitklingenden Formulierungen.

Doch eine seit bald DREI JAHREN verfassungswidrig und gesetzwidrig geübte Ignoranz und Arroganz der benannten hessischen Justiz – trotz gewählt rhetorischer Engelszungen – haben auch mich davon überzeugt, dass in diesem Fall nur eine sehr deutliche Benennung der kriminellen Machenschaften zum Ziel führen kann und wird. Und so hat sich der Petent der laut Ihrer Informationsschrift gewährten Freiheit bedient, die Petition in der Weise zu formulieren, wie es der Petent zur Begründung seiner Petition für dringend geboten hält, was die Nennung der Namen der Verantwortlichen mit beinhaltet, welche für diesen schlimmsten Justizskandal der Nachkriegsgeschichte lückenlos beweisbar verantwortlich sind.

Denn nur durch die Benennung von Justizbehörde, Amtstiteln und Namen der Verantwortlichen kann der Petent im Rahmen vorliegender „Nikolaus-Petition..“ in gebotener Weise deutlich machen, wie drängend die Situation ist, und dass ein milderes Mittel als das vorliegend beantragte unverzügliche Einschreiten des hessischen Justizministers zur Überwindung dieses, weite Teile der hessischen Justiz erfasst habenden(!), Justiz-Korruptionsskandals unausweichlich und dringendst geboten ist.

Der Petent strebt mit vorliegender „Nikolaus-Petition..“ einzig und allein an, dass an hessischen Justizbehörden wieder rechtsstaatliche Zustände eintreten und gelten, und die NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE Willkür-Justiz in der hessischen Justiz ein sofortiges Ende findet. Was natürlich eine Aufarbeitung der unter diesen systematisch betriebenen Unrechtszuständen an den benannten Gerichtsstandorten ergangenen Verfahren zwingend beinhalten muss, unter Einschluss der Ihnen in vorliegender Petition genannten Verfahren und Aktenzeichen, welche zu Sichten die alleinige Aufgabe des Justizministeriums ist. Denn diese stellen ja einen Teil des zentralen Beweises für den Ihnen vorgetragenen Vorhalt dar. Auch kann der hessische Justizminister nur auf diesem Wege sich ein eigenes Bild von dem Ihnen hier vorgetragenen Korruptionsgeschehen an den benannten Justizbehörden machen, und sodann diesen Korruptionssumpf systembezogen und personell „trockenlegen“.

Recht und Gesetz verlangen, dass solche Personen rechtlich zwingend unverzüglich aus dem Staatsdienst entfernt werden. Am Vollzug dessen wird sich folglich konkret bemessen, ob das Bundesland Hessen in nachgewiesener Form theoretisch wie praktisch (wieder) ein Rechtsstaat ist, oder eben nicht. Denn wenn die benannten Personen weiterhin ein Amt bei Justiz oder Strafverfolgungsbehörden ausfüllen würden, dann gestattet es das Bundesland Hessen – sehenden Auges – dass Personen über uns Bürger*innen „RICHTEN“, welche nur deshalb nicht als Verbrecher bezeichnet werden dürfen, weil sich ein „bandenmäßig verabredet wirkend“ habender Kreis von Amtspersonen gesetzwidrig weigert Strafanklage gegen diese Personen zu erheben, und diese Personen nach Recht und Gesetz abzuurteilen. Und dass eine Richter*in, welche z.B.  sich der Begünstigung, Strafvereitelung im Amt, des vorsätzlichen Amtsmissbrauches, der Nötigung, der Korruption und der Beteiligung zum Prozessbetrug schuldig gemacht hat, nicht länger Richter*in oder Staatsanwält*in sein kann und darf, ist nicht nur „klar“, sondern schreiben Recht und Gesetz konkret vor.

Auch die unverzügliche Bewirkung dessen obliegt einem amtierenden Justizminister, um auf diese Weise wieder verlässlich und transparent-nachweisbar das bei uns Bürger*innen tief erschütterte Vertrauen in den hessischen Rechtsstaat wiederherzustellen, UND um nachweisbar rechtsstaatliche Zustände an hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften wiederherzustellen. Doch wenn wir Bürger*innen davon ausgehen müssen, dass diese geschichtsvergessen sich schwerster Amtsstraftaten im praktizierten Gesinnungsgeistes NATIONALSOZIALISTISCHER Willkür-Justiz schuldig gemacht Habenden, weiterhin über uns Bürger*innen in Hessen richten und urteilen dürfen, wie soll unter solchen Umständen Recht befriedende Wirkung ausgehen können? Schließlich müssten wir uns dann ständig fragen, hat da wieder eine Richter*in / Staatsanwält*in über mich „gerichtet“, welche sich schwerster Amtsstraftaten im praktizierten Gesinnungsgeistes NATIONALSOZIALISTISCHER Willkür-Justiz schuldig gemacht hat. Wieso sollte ich gerichtlicher Entscheidungen, aus der Feder solcher Personen stammend, Vertrauen, ja rechtlich befriedende Wirkung zuschreiben? Mit einem Belassen der „20“ in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz würden Sie somit einen Zustand schaffen, dass diese „20“, alle anderen Richter*innen und Staatsanwält*innen mit diesem unerträglichen Verdacht überziehen, dass hier in Hessen jemand über mich gerichtet hat, der/die evtl. zum Kreis dieser „20“ gehört.

Bitte gestatten Sie mir erneut mein Entsetzen zum Ausdruck zu bringen, dass ein hessischer  J U S T I Z M I N I S T E R !!! – trotz der ihm seit einem Jahr beweisbar vorliegenden Beweise – es seit EINEM JAHR nicht aus eigener „rechtsstaatlicher“ Überzeugung heraus geschafft hat, mit rechtsstaatlich bekannten Mitteln, im Rahmen einer ÖFFENTLICHEN Verhandlung aufzuklären, ob der an Justizkriminalität doch faktisch nicht zu übertreffender Vorhalt des Unterfertigenden stimmt, oder eben nicht stimmt. Stattdessen haben sich diese „Faschisten“ seit einem Jahr kein einziges Mal gemeldet.

Und jetzt, im Wahljahr, wo sich diese BEWIESENEN VERBRECHER an Rechtsstaat und Demokratie in Hessen zur Wahl stellen, und die CDU (nebst den GRÜNEN) in DREI WEITEREN Bundesländern, ergreifen diese Rechtsstaatsverbrecher POLIZEISTAATsMETHODEN um den Unterfertigenden mundtot zu machen.

WEHRET DEN ANFÄNGEN!


---Das Obenstehende ergänzt das (bezogen auf sein Veröffentlichungsdatum)
ältere Untenstehende!---

Noch in der 3ten KW 2023 werden wir hier für Sie ein Schreiben, gerichtet an alle (grundgesetzschützenden) Organe des Bundes, veröffentlichen, welches wir diesen Stellen dann sowohl per E-Mail, als auch postalisch per Einschreiben-Rückschein zugeleitet haben werden.

Für jeden verständlich ist, dass sich Deutschland nicht länger als Rechtsstaat bezeichnen kann und darf, würde es in seinen Reihen ein Bundesland sanktionslos dulden, welches - lückenlos beweisbar - ein geschichtsvergessen NATIONALSOZIALISTISCH-gleiches WILLKÜR-Justiz-System unterhält.

Doch nachweisbar für die letzten 12 Monate ist, dass AKTIV gestützt von der hessischen Landesregierung, Hessen eine nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz URTEILEND seit DREI JAHREN kriminell betreibt und systemisch unterhält, welches hinsichtlich seiner Ausübung(!) grundgesetzwidrig, menschenrechtsverletzend, alle Rechtsstaatlichkeit und rechtsstaatliche Kontrolle kriminell unterbindend, vorsätzlich amtsmissbrauchend und zu jeder Verletzung und Schädigung von uns Bürger*innen bereit, ein verbrecherisches Justiz-System darstellt; eben eine von Hessen und seinen kriminellen Richter*innen und Staatsanwält*innen betriebene nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz.

Denn in Hessen gelten fallbezogen nachgewiesen seit DREI JAHREN für eine Urteilsfindung und/oder staatsanwaltschaftliche Entscheidung nicht länger mehr "Recht und Gesetz", vgl. § 5 HRiG, sondern völlig willkürliche herangezogene Urteilsparameter, frei nach dem Motto: Nach „Recht und Gesetz“ (§ 5 HRiG) muss ich zu deinen Gunsten entscheiden; doch weil du Jude bist, entscheide ich gegen dich.

Exakt dieser schwersten Geschichtsvergessenheit und Amtsverbrechen haben sich - lückenlos beweisbar - gut 20 hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen schuldig gemacht, darunter z.B. der LEITENDE OStA der StA Wiesbaden, Herr Dr. Thoma und Frau StAin Altmann, sowie die LG-Richter*innen Frau Dr. Siebelt, Frau Pradt und Herr Laudi,........ . Doch da die hessische Landesregierung, personell vertreten durch Herrn Ministerpräsident Rhein und Herrn hessischem Justizminister Dr. Poseck dieses nationalsozialistisch-gleiche Justiz-Willkür-System AKTIV schützen, UND dies bereits seit EINEM JAHR!, fühlen sich diese Amtsverbrecher*innen der hessischen Justiz vor jeder Sanktionierung sicher, UND schädigen SIE, mich, jede Bürger*in weiter schwer und ohne jedes Zögern.

ACHTUNG: Bitte führen Sie sich vor Augen, dass dieses Jahr u.a. die CDU, angeführt durch den amtierenden Ministerpräsidenten Herrn Rhein, sich Ihnen zur (Wieder-)Wahl stellen wird. Wollen Sie wirklich eine Partei, angeführt von einer Person wählen, welche - lückenlos beweisbar - seit EINEM JAHR (unter Einschluss ihrer gleichfalls zum Einschreiten aufgefordert habenden Vorgänger) sich fortgesetzt weigern, gegen diese demokratiefeindlichen Zustände in der hessischen Justiz einzuschreiten? Gegen Zustände, welche - lückenlos beweisbar - eine nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz und Staatswillkür beschreiben, wie wir sie vom "Dritten Reich" und der "DDR" her leidvoll kennen!

Bitte beachten Sie dabei die leicht beweisbare Tatsache, dass vorliegende Information und Internetseite nicht politisch motiviert ist, sondern einzig zum Schutz von Rechtsstaat und Demokratie. "Beweisbar" schon insoweit, dass ja sicherlich auch die "CDU" (objektiv, wenngleich vielleicht hinter vorgehaltener Hand) NICHT die Ungeheuerlichkeit und Unhaltbarkeit dieser hessischen Zustände gutheißen wird. Doch würde die Bundes- und/oder hessische Landes-CDU hiergegen sofort, effektiv, wirkungsvoll und transparent vorgehen, und/oder ihren aktuellen Kandidaten, Herrn Rhein, weiter als Kandidat stützen, statt diesen infolge seiner beweisbaren Verfehlungen von dieser Verpflichtung zu entbinden, so ergäbe dies natürlich ein Bild, wonach die CDU diese vorsätzlich betriebene MENSCHENRECHTSVERLETZENDE und NATIONALSOZIALISTISCH-gleiche Willkür-Justiz in Hessen WEITERHIN AKTIV unterstützt.

Für den* hessischen Wähler*in stellt sich folglich folgendes Entscheidungsbild:

I. Der hessische CDU-Kandidat Herr Rhein stellt im Wahljahr 2023 unwiderlegbar den Beweis dafür auf: (1)dass er die Durchsetzungsfähigkeit dafür hat, (2)sofort, wirkungsvoll, transparent und für die Zukunft verhindernd die geeigneten Maßnahmen ERGRIFFEN HAT, dass diese nationalsozialistisch-gleiche und grundgesetzwidrige Staatswillkür in Form kriminell verübter Willkür-Justiz dauerhaft unterbunden, und die dafür Verantwortlichen - nach Recht und Gesetz - strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, und aus dem Staatsdienst unter Verlust ihrer Rentenpensionsansprüche entlassen HAT. Denn dies schreibt das Gesetz für derart schwere Amtsverbrechen von Richter*innen und Staatsanwält*innen zwingend vor. (ß Denn solche Beamt*innen haben sprichwörtlich die „goldenen Löffel geklaut“!).

Dann hätte der hessische CDU-Landtagskandidat - abgesehen von seinem Jahr des pflichtwidrigen Nichteinschreitens gegen diese kriminellen Zustände in der hessischen Justiz - zumindest den Beweis dafür angetreten, dass er sich:

(1)diese kriminellen Zustände (doch) nicht (weiter) zu eigen machen möchte. UND

(2)dass er auch über das - dann erwiesen - notwendige "Standing" in seinen Regierungsreihen verfügt, in seinem Bundesland als Ministerpräsident für eine WIEDERherstellung rechtsstaatlicher, grundgesetzkonformer und demokratischer Zustände zu sorgen.

II. Sollte dem Herrn amtierende MP Rhein die WIEDERherstellung des unter Ziff. "I." Genannten nicht gelingen, also auch im Wahljahr 2023 in Hessen weiterhin rechtsstaatsauschließende und demokratiegefährdende Zustände aufgrund der dann weiterhin betriebenen MENSCHENRECHTSVERLETZENDE und NATIONALSOZIALISTISCH-gleiche Willkür-Justiz in Hessen fortbestehen, so

(1)ist Herr Rhein entweder persönlich und/oder hinsichtlich seines "Standings" in der CDU-Partei zu schwach, um für eine WIEDERherstellung grundgesetzkonformer, rechtsstaatlicher und demokratischer Zustände in Hessen zu sorgen; also für eine wirkungsvolle Unterbindung der geschichtsvergessenen Korruption in Hessen, ODER

(2)der Herr amtierende Ministerpräsident Rhein "outet" sich als unterstützender Vertreter der - lückenlos beweisbar betriebenen - MENSCHENRECHTSVERLETZENDEN und NATIONALSOZIALISTISCH-gleichen Willkür-Justiz in Hessen WEITERHIN, und dies zudem AKTIV.

Wenngleich politisch unmotiviert, sondern aus rein rechtsstaatlichen, grundgesetz- und demokratiebezogenen Gründen heraus es für mich eine Selbstverständlichkeit ist, solche Personen (und von solchen Personen angeführte) Parteien ganz sicher NICHT erneut durch Wahl in ein zudem verantwortungsvolles Amt zu berufen, so muss natürlich jeder* für sich selbst wissen und entscheiden, ob er/sie einer solchen Partei, mit solchen Kandidat*innen, die Wahlstimme geben will.

Zudem will ich - auch zur Unterstreichung meiner UNparteilichkeit - deutlich machen, dass es mir als überzeugter Demokrat zutiefst unverständlich ist, wie es sein kann, dass die hessischen GRÜNEN, welche sich ja mit der CDU in Regierungsverantwortung befinden, nicht längst sichtbar positioniert haben, dass für die Bürger*innen "sichtbar"! ist, dass die GRÜNEN diese nationalsozialistisch-gleichen Justiz-Willkürzustände in der hessischen Justiz, gedeckt von der hessischen Landesregierung, der sie ja angehören, weder gutheißen, noch (weiter) decken!


Wie versprochen, werden wir unsere Anfrage an den Bund bis spätestens Ende der 3ten KW 2023 Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung stellen.

"PS." Insgesamt kann ich nur erneut mein Entsetzen zum Ausdruck bringen, mit dem geübten Aufwand und Nachdruck auf solch geschichtsvergessen verübte, grundgesetzwidrigen und demokratiegefährdenden Zustände zigfach wiederholt aufmerksam machen zu müssen. Denn von jeder* überzeugten und standhaften Demokrat*in ist doch zu erwarten, zumal, wenn nicht völlig "geschichtsvergessen" seiend, dass Sie sich gegen eine ihr bekannt seiende, nationalsozialistisch-gleiche Willkürjustiz, und damit zugleich grundgesetzwidrig begangene Staatswillkür, sofort, wirkungsvoll, transparent und uns Bürger*innen schützend in geeigneter Weise zur Wehr setzt! Und dies muss doch noch viel mehr für Kandidat*innen gelten, welche sich bei Ihnen, liebe hessische Wähler*innen, für ein öffentliches Amt bewerben!

Unter Berücksichtigung der exakt gleichen "Demokratie"-Parameter erwarten wir natürlich auch die erbetenen Antworten auf unsere an die (demokratieschützenden) Bundes-Organe versandten Schreiben. Wir dürfen alle gespannt sein!

Weiterführende, garantiert UNparteiische und in GÄNZE BEWEISBARE Informationen zu den hessischen Kandidat*innen und ihrer jeweils gezeigten Einstellung zu Rechtsstaat, Demokratie, Korruption, sowie betreffend des Schutzes von uns Bürger*innen, finden Sie zukünftig zudem fortlaufend aktualisiert auf der Internetseite: www.HessenWahlkampf2023.de . (Diese wird in Bälde freigeschaltet).

Zugleich machen wir Sie schon jetzt darauf aufmerksam, in den kommenden Monaten, und verstärkt in Richtung Wahltermin, mehrere Demonstationen medienwirksam in Wiesbaden und in Frankfurt a.M. durchzuführen, in welchen wir uns der von der hessischen Landesregierung seit bald EINEM JAHR AKTIV gestützten, nationalsozialistisch-gleichen Staatswillkür in Form der in Hessen praktizierten Justiz-Willkür demonstrativ entgegenstellen werden. Wir werden Sie hier und auf der Internetseite: www.HessenWahlkampf2023.de hierüber jeweils zeitnah hinsichtlich Ort und Zeit informieren, sowie zukünftig zudem über die Ihnen bekannten "Sozialen Medien".