Update: 20. Januar 2024:

Während vorsätzlich rechtsstaatswidrig die hessische Justiz die vom Unterfertigenden erhobenen Strafanzeigen gegen die gut 30 hessischen Richter* und Staatsanwälte* einfach kriminell NICHT verfolgt, versucht der exakt gleiche „Rechtsstaat“ den Unterfertigenden mittels eines vorsätzlich grundgesetzwidrig instrumentalisierten Rechtsstaates zu kriminalisieren, zu diskreditieren und mundtot zu machen.

Das nennt man gemeinhin als „POLIZEISTAAT-Methoden“, deren kriminelle Begehung sich die hessischen "Justiz-Straftäter" fallbezogen fortgesetzt schuldig machen. Im "Dritten Reich" hatten die Nazis den jüdischen Mitbürgern auch grund- und menschenrechtverletzend alle „bürgerlichen“ Rechte aberkannt und sie dann zudem noch mittels einer hoch-korrupten Justiz auf dem Papier kriminalisiert, diskreditiert und schließlich bestialisch „bestraft“. Exakt das Gleiche vollzieht im Jahre 2024 die deutsche Justiz erneut, und die hessische Justiz geht fallbezogen mit „historisch-braunem Beispiel“ eifrig voran.

„POLIZEISTAAT-Methoden“ =

1.a uns Bürgern wird der Zugang zum Rechtsstaat vorsätzlich kriminell von der Justiz verweigert,

1.b sowie jedes rechtsstaatliche Verfahren vorenthalten,

1.c und unser deutscher „Rechtsstaat“ verletzt vorsätzlich kriminell die mit dem Rechtsstaat korrespondierenden Grund- und Menschenrechte,

1.d bei gleichzeitiger Vorenthaltung jeder Möglichkeit der rechtsstaatlichen Überprüfung der vorsätzlich korrupt gefällten Urteile und Entscheidungen der hessischen Justiz.   UND

1.e die hessische Justiz schützt auf diese Weise vorsätzlich kriminell sich beweisüberführt strafbar gemacht habende Richter* und Staatsanwälte* vor jeder rechtsstaatlich gebotenen Rechts- und Strafverfolgung,  UND

2. GLEICHZEITIG verfolgt dieser sich selbst höchst KRIMINELL verhaltende „Rechtsstaat“ den Unterfertigenden unter Vorhalt frei erfundener Straftaten, um den Unterfertigenden mittels vorsätzlich gesetzwidrig herbeigeführter Urteile zu diskreditieren und mundtot zu machen. Zur Erreichung dessen wird dem Unterfertigenden in den gegen ihn geführten Strafverfahren ERNEUT KEIN RECHTLICHES GEHÖR gewährt, also ERNEUT die Grund- und Menschenrechte des Unterferigenden "auf Null reduziert" verletzt; unter diesen Umständen gelingt der korrupten Justiz natürlich stets eine Verurteilung des Unterfertigenden. Doch gleichzeitig belegt dies fallbezogen auch, wie hochgradig KORRUPT und VERBRECHERISCH die Justiz in Teilen agiert, ohne dafür von unserem "Rechtsstaat" belangt zu werden.

Das beschreibt – lückenlos beweisbar – den „Rechtsstaat“ der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2024.

Und zugleich beschreibt dies exakt den Hintergrund zu dem Fallgeschehen von bald 4 JAHREN hessischer Justiz- und Staatskorruption; unter AKTIVER Beteiligung der hessischen Landesregierung, also Herrn Ministerpräsident Rhein und Herrn JM Dr. Poseck.

Und unser Bundesverfassungsgericht, unter Beteiligung der Vizepräsidentin des BVerfG, Frau Dr. König, "deckt" diese schweren Justizstraftaten auch noch fortgesetz, und entzieht dem Unterfertigenden ERNEUT alle mit dem Rechtsstaat korrespondierenden Grund- und Menschenrechte.


HINWEIS an den Leser: Der Präsident des OLG Frankfurt a.M., Herr Dr. Seitz und der „Gläubiger“ = das Bundesland Hessen, begehren von mir die vorliegende STRAFBEWÄHRTE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG zu unterzeichnen, vgl. ab Seite 16, betreffend dessen der Unterfertigende bewusst in diesem EINEN Schreiben des OLG-Präsidenten Herrn Dr. Seitz und des Bundeslandes Hessen = „Gläubiger“ (in dunkelblauer Schriftfarbe) bemerkend erwidert.

Die Stellungnahme ist also unmittelbar zu dem Text des Herr OLG-Präsidenten Dr. Seitz eingefügt.

Liste der "Täter 1 bis 4" zum Herunterladen; pdf-Datei!

POLIZEISTAAT HESSEN! Die GESAMTE hessische Justiz ermittelt vorsätzlich korrupt und rechtsstaatswidrig staatsanwaltschaftlich NICHT gegen die beweisüberführten Justiz-Straftäter (hessischen Richter und Staatsanwälte), während zugleich - unter vorsätzlicher Verschleierung der Straftaten der Anzeigenerstatter - exakt diese hessischen Justizstraftäter konsequent  gegen den Unterfertigenden strafrechtlich vorgehen, und die von den Tätern angerufenen Staatsanwaltschaften und Gerichte eifrig ermitteln.

Der korrupte Polizeistaat HESSEN schützt also mit vorsätzlich kriminellen Mitteln seine sich fallbezogen vorsätzlich kriminell STRAFBAR bemacht habenden hessischen Richter und Staatsanwälte,

UND

gleichzeitig werden die gegen den Unterferigenden erhobenen Strafanzeigen dieser schwer korrupt-kriminellen hessischen Richter und Staatsanwälte mit maximalem Eifer betrieben, um den Unterfertigenden hinsichtlich der begangenen Straftaten der hessischen Justiz mundtot zu machen und auf dem Papier zur kriminalisieren.

Die GESAMTE hessische Justiz missbraucht und bemächtigt sich also grundgesetzwidrig und kriminell des gesamten "Rechtsstaates":

1. zum Schutz seiner sich schwerster Amts-/Straftaten schuldig gemacht habenden Richter und Staatsanwälte vor JEDER - gesetzlich zwingend gebotenen - Strafverfolgung seiner hessischen Amtsstraftäter, UND

2. betreibt ZUGLEICH mit größtem Eifer die Strafanzeigen dieser korrupten Richter/Staatsanwälte gegen den Unterfertigenden, um diesen mit diesen - GRUNDGESETZWIDRIGEN MITTELN - auf dem Papier zu kriminalisieren und mundtot zu machen.

Und das Bundesverfassungsgericht, vertreten von den Richter*innen Frau Dr. König (Vizepräsidentin des BVerfG), Maidowski und Offenloch decken - vorsätzlich grundgesetzwidrig - diese begangenen Justizkorruptionsstraftaten der hessischen Justik AKTIV.

Beweis: beispielsweise die Akte, Verfassungsbeschwerde-Antrag und -Entscheidung des BVerfG Az. 2 BvR 1798/22; ebenso Akte, Verfassungsbeschwerde-Antrag und -Entscheidung des BVerfG Az. 2 BvR 759/23.

Das ist der "Rechtsstaat" in Deutschland im Jahre 2023!

Besonderheit des vorliegenden Falles: Die hessische Justiz, aktiv gedeckt von der hessischen Landesregierung, verweigern dem Unterfertigenden ALLE RECHTSSTAATLICHEN Grund- und Menschenrechte, verstoßen VORSÄTZLICH gegen „Recht und Gesetz“, und versuchen - angesichts der bevorstehenden Landtagswahl -  nun mit „Polizeistaatmethoden[1]“ den Unterfertigenden „mundtot“ zu machen und verbietend und einschränkend in das Presse- und Medienrecht (Art. 5 GG) einzugreifen.

Konkretes Kurzbeispiel aus dem Fall: Die Kanzlei W. hat eine URKUNDENFÄLSCHUNG begangen, und deren Begehung sogar vor dem OLG Ffm. GESTANDEN.

Beweis: Herr OLG-Richter Dr. Otto, OLG Ffm., Zeil 42, Frankfurt

Dennoch ermitteln DIE StaatsanwaltschaftEN NICHT gegen die Kanzlei W.; und spricht sie anschließend sogar von jeder Schuld – instanzenübergreifend – frei.
Darüber hat sich der Unterfertigende, zunehmend deutlicher werden müssend, beschwert. Doch statt gegen die sich BEWIESEN strafbar gemacht habenden hessischen Staatsanwält*innen und Richter*innen vorzugehen, versucht die hessische Justiz, und die hessische Landesregierung, Herr MP Rhein und Herr JM Dr. Poseck, vertreten von Herrn OLG-Präsident Dr. Seitz, den Unterfertigenden nun „mundtot“ zu machen.

Also der PRÄSIDENT des OLG Ffm., Herr Dr. Seitz, deckt die VORSÄTZLICH schweren Amts-/Straftaten seiner hessischen Amtskolleg*innen und versucht zugleich den Unterfertigenden zu kriminalisieren und „mundtot“ zu machen. 

Ist dies die Aufgabe des PRÄSIDENT des OLG Ffm., Herr Dr. Seitz? Darf Herr Dr. Seitz die BEWIESENEN Straftaten seiner Amtskolleg*innen einfach ignorieren, und stattdessen einzig die grundgesetzwidrige Kriminalisierung von uns Bürger*innen betreiben? 

Und was sagt der hessische Ministerpräsident Herr Rhein und der Justizminister Herr Dr. Poseck dazu? Seit 1 ½ Jahren NICHTS!, obgleich Sie über die fallbezogen schweren Justizstraftaten der hessischen Staatsanwält*innen und Richter*innen seit 1 ½ Jahren beweisbelegt informiert sind.

Damit sagen Herr MP Rhein und Herr JM Dr. Poseck in Worten ausgedrückt zu uns Bürger*innen:

Schwerste Staatswillkür und Justizwillkür der hessischen Justiz zulasten der Bürger*innen werden von uns ausdrücklich und AKTIV unterstützt, und JEDER korrupte hessische Richter und Staatsanwalt braucht eine Sanktionierung seiner beweisbar begangenen schweren Amts-/Straftaten nicht fürchten. Denn wir decken Euch, ihr Euch strafbar gemacht habenden hessischen Richter und Staatsanwälte, vgl. „Täter“-Liste, völlig gleichgültig, wie sehr wir dafür den Rechtsstaat korrumpieren und aushöhlen, und gegen „Recht und Gesetz“ verstoßen müssen.

So sieht der RECHTSTAAT in Hessen im Jahr 2023 aus!!! Und der hessische MP Herr Rhein, sein Justizminister Herr Dr. Poseck, der OLG-Präsident Herr Dr. Seitz und das Bundesland Hessen MITTENDRIN!

Sind Personen mit einem solchen "Hintergrund" wirklich wählbar?

Warum "Polizeistaat"? Weil fallbezogen die GESAMTE hessische Justiz einerseits ALLE rechtsstaatlichen Möglichkeiten und Grund- und Menschenrechte vorsätzlich gesetzwidrig zulasten des Bürgers vereitelt. Und weil der davon betroffene Bürger sich dagegen zur Wehr setzt, kriminalisiert nun das Bundesland HESSEN, vgl. Schreiben, nun diesen betroffenen Bürger.

Anders ausgedrückt: HESSEN unterbindet seit 3 1/2 Jahren fallbezogen ALLE rechtsstaatlichen Rechte mit grund-/gesetzwidrigen Mitteln, blockiert also instanzenübergreifend dem Bürger ALLE Möglichkeiten einer rechtsstaatlichen Fall-Klärung; und das exakt gleiche Hessen welches sich seit 3 1/2 Jahren fallbezogen GRUNDGESETZWIDRIG verhält, versucht nun mit strafrechtlichen Mitteln den Bürger "mundtot" zu machen. Ein solches Verhalten nennen wir gemeinhin als Polizeistaat-Methode.


[1] Zuerst verweigern Sie dem Unterfertigenden bewusst und gewollt IN GÄNZE und instanzenübergreifend den GESAMTEN Rechtsstaat, und weil ich diesen Grundgesetz- und Menschenrechtsverstoß nicht hinnehme, versuchen Sie mich nun, mittels Unterdrückung dieser Tatsachen strafrechtlich zu kriminalisieren. Das nennen wir gemeinhin „POLIZEISTAAT“-Methoden, Herr Dr. Seitz!